Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4068 7. Wahlperiode 18.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Wahlpflichtfach an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wer ist für die Einführung eines Wahlpflichtfachs an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich? 2. Wie sieht das behördliche Verfahren zur Einführung eines Wahlpflichtfachs an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern aus? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Einführung von Wahlpflichtfächern unterliegt der schulischen Selbstverantwortung. Gemäß § 39a Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern gestaltet jede Schule auf der Grundlage der Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbstständig und in eigener Verantwortung. Dazu zählt auch die Ausgestaltung des Wahlpflichtunterrichts. Dieser ist Bestandteil des jeweiligen Schulprofils und wird auf der Grundlage der entsprechenden Regelungen der Kontingentstundentafelverordnung sowie an der Regionalen Schule entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Arbeit in der Regionalen Schule durchgeführt.