Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4070 7. Wahlperiode 19.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Schwimmniveau von Grundschülern im Jahr 2017/2018 und ANTWORT der Landesregierung Es ergeben sich Nachfragen zu der Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3728. Wie viele Schülerinnen und Schüler an privaten Grundschulen, die am Schwimmunterricht im Schuljahr 2017/2018 teilgenommen haben, schlossen den Schwimmunterricht a) als Nichtschwimmer, b) mit Grundfertigkeiten im Schwimmen, c) mit dem „Seepferdchen“ ab (bitte im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl der entsprechenden Klassenstufe zum 31. Juli 2018 angeben)? Die endgültigen Ergebnisse zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler gemäß Schulinformations - und Planungssystem (SIP M-V) zum Stichtag 31. Juli 2018 (Schuljahr 2017/2018) an den privaten Grundschulen mit den Schülerbesonderheiten „Nichtschwimmer“, „Grundfertigkeiten Schwimmen“, „Seepferdchen“ beziehungsweise „Jugendschwimmabzeichen“ können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Der Bezug auf die Gesamtschülerzahl ist lediglich am Ende der vierten Jahrgangsstufe sachdienlich , da erst zum Ende der vierten Jahrgangsstufe davon ausgegangen werden kann, dass der Schwimmunterricht und eine Erfassung der Schwimmfähigkeit insgesamt erfolgten. Drucksache 7/4070 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zum Schuljahresende 2017/2018 besaßen somit rund 90,1 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Ende der vierten Klasse mindestens Grundfertigkeiten im Schwimmen. Jahrgangsstufe Schülerinnen und Schüler gemäß SIP M-V zum Stichtag 31. Juli 2018 (Schuljahr 2017/2018) an privaten Grundschulen* mit der Schülerbesonderheit Nichtschwimmer Grundfertigkeiten Schwimmen Seepferdchen Jugendschwimm - abzeichen 1 866 258 348 62 2 653 196 528 166 3 193 142 491 701 4 139 150 355 738 Gesamt: 1.851 746 1.722 1.667 * einschließlich Grundschulen, die mit anderen Schularten organisatorisch verbunden sind. Für die privaten Grundschulen besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der erhobenen Daten zur Schwimmfähigkeit, da keine Verpflichtung zur Meldung dieser Daten vorliegt. Aus diesem Grund sind im Schulinformations- und Planungssystem (SIP) in der Jahrgangsstufe 1 insgesamt 37 Schülerinnen und Schüler, in der Jahrgangsstufe 2 insgesamt 72 Schülerinnen und Schüler, in der Jahrgangsstufe 3 insgesamt 49 Schülerinnen und Schüler und in der Jahrgangsstufe 4 insgesamt 26 Schülerinnen und Schüler (zusammen 184 Schülerinnen und Schüler) ohne Eintrag.