Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4071 7. Wahlperiode 19.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Heimvolkshochschulen: Fördersatz und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie berechnet sich der aktuelle Fördersatz je Teilnehmertag für die Heimvolkshochschulen in Mecklenburg-Vorpommern? Nach § 9 Absatz 1 Weiterbildungsförderungsgesetz (WBFöG M-V) erhalten anerkannte Einrichtungen von überregionaler Bedeutung, die einen Beherbergungsbetrieb unterhalten, wie insbesondere Heimvolkshochschulen und Akademien, nach Maßgabe des Haushalts eine Förderung . Im Haushaltstitel 685.01 Kapitel 0750 stehen Haushaltsmittel für Zuwendungen nach dem WBFöG M-V zur Verfügung. Die geförderten Einrichtungen erhalten eine jährliche Projektförderung in der Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung. Berechnungsgrundlage ist dabei die Anzahl der im Verwendungsnachweis des Vorvorjahres ausgewiesenen Teilnehmertage. Dabei wurde der Festbetrag ursprünglich ermittelt, indem die Summe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch die Gesamtsumme der durchgeführten zuwendungsfähigen Teilnehmertage aller Zuwendungsempfänger dividiert wurde. Aufgrund ausreichender Haushaltsmittel kann die Förderung seit 2007 auf der Grundlage eines konstanten Festbetrages in Höhe von 15,43 Euro pro anerkannten Teilnehmertag erfolgen. Drucksache 7/4071 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Auf welcher Rechtsgrundlage (Rechtsverordnung, Richtlinie, Verwaltungsvorschrift o. a.) basiert der Fördersatz je Teilnehmertag? Nach § 9 Absatz 1 WBFÖG M-V erhalten anerkannte Einrichtungen von überregionaler Bedeutung, die einen Beherbergungsbetrieb unterhalten, wie insbesondere Heimvolkshochschulen und Akademien, nach Maßgabe des Haushalts gemäß § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und den ergänzenden Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 LHO eine Förderung. Hinsichtlich des Fördersatzes je Teilnehmerbetrag wird auf die in Frage 1 ausgeführte Förderpraxis verwiesen. 3. Wann wurde der Fördersatz je Teilnehmertag für Heimvolkshochschulen in Mecklenburg-Vorpommern das letzte Mal geändert (bitte unter Nennung der Rechtsgrundlage)? Der Fördersatz je Teilnehmertag wurde 2007 das letzte Mal geändert. Hinsichtlich der Rechtsgrundlage wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.