Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4085 7. Wahlperiode 25.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Sachstand Radweg Anklam-Stolpe an der Peene und ANTWORT der Landesregierung Es ergeben sich Nachfragen zur Drucksache 7/3930. 1. Wann wird die Entwurfsplanung abgeschlossen sein (bitte geplantes Datum angeben)? Die Entwurfsplanung für den Radweg von Anklam nach Stolpe erfolgt in zwei Abschnitten. Der Abschnitt Stolpe-Neuhof wird als reine Radwegebaumaßnahme geplant. Dazu wird die Entwurfsplanung voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen. Der Radwegeabschnitt Neuhof-Anklam wird zusammen mit dem Ausbau der Straßentrasse (Verbreiterung) der Bundesstraße 110 geplant. Die Entwurfsplanung wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2020 abgeschlossen. 2. Wann wird das Planfeststellungsverfahren beginnen (bitte geplantes Datum angeben)? Das Planfeststellungsverfahren ist wesentlicher Bestandteil der Genehmigungsplanung, welche eine abgeschlossene Entwurfsplanung voraussetzt. Drucksache 7/4085 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Für den Abschnitt Stolpe-Neuhof ist noch offen, ob gegebenenfalls auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet werden kann. Dies hängt im Wesentlichen vom Erfolg eines freihändigen Grunderwerbs ab, dessen Ausgang derzeit noch offen ist. Sollte ein Planfeststellungsverfahren erforderlich werden, könnte dieses frühestens Ende 2020 beginnen. Beim Abschnitt Neuhof-Anklam wird davon ausgegangen, dass ein Planfeststellungsverfahren notwendig sein wird. Dieses soll voraussichtlich ebenfalls frühestens Ende 2020 eingeleitet werden. 3. Wann wird das Planfeststellungsverfahren voraussichtlich abgeschlossen sein (bitte Datum angeben)? Die Dauer eines Planfeststellungsverfahrens hängt maßgeblich von den zu lösenden planungsrechtlichen Konflikten, von den Inhalten und der Anzahl der Einwendungen sowie davon ab, ob gegen den Planfeststellungsbeschluss oder die Plangenehmigung Rechtsbehelfe eingelegt werden. Insofern kann gegenwärtig keine Aussage über den Zeitpunkt des Verfahrensabschlusses getroffen werden. 4. Wann wird der Baubeginn sein (bitte Datum angeben)? Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3930 verwiesen. Deshalb kann zurzeit kein konkreter Termin für den Baubeginn benannt werden. 5. Wie lange wird die Bauzeit voraussichtlich dauern (bitte Zeit angeben)? Die Dauer der Bauzeit richtet sich insbesondere nach den Kapazitäten derjenigen Unternehmen, die mit der Bauausführung beauftragt werden. Dies wird im Rahmen der Ausführungsplanung nach der Planfeststellung oder -genehmigung und der weiteren Leistungsphasen ermittelt. Eine konkrete Angabe ist deshalb zurzeit noch nicht möglich.