Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4087 7. Wahlperiode 27.09.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Ersatzfreiheitsstrafen in Mecklenburg-Vorpommern 2018 und ANTWORT der Landesregierung Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage „Ersatzfreiheitsstrafen in Mecklenburg-Vorpommern 2018“ (Drucksache 7/3852) ergeben sich Nachfragen. 1. Womit begründet die Landesregierung den Rückgang bei den Fallzahlen bei der Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit um mehr als die Hälfte der Fälle in den letzten fünf Jahren? Menschen, für die die Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen in Betracht kommt, befinden sich zunehmend in schwierigen psychosozialen Bedingungen: Suchterkrankungen, Langzeitarbeitslosigkeit , Mangel an basalen Fähigkeiten wie Absprachefähigkeit, Durchhaltevermögen , Pünktlichkeit etc. Die für die Ableistung von freier Arbeit in Frage kommenden Verurteilten öffnen oder verstehen häufig ihre behördliche Post nicht, sodass sie keine Kenntnis von der Geldstrafe oder gar den Möglichkeiten zur Abwendung erlangen. Auf diese Entwicklung ist das aktuelle System der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen noch nicht ausreichend vorbereitet. So sind zwar soziale Vereine und Träger bei der Vermittlung in freie Arbeit eingesetzt, das System zur Einleitung der gemeinnützigen Arbeit scheint jedoch die betreffenden Verurteilten nicht angemessen zu erreichen. Auf die Antwort zu Frage 3 sowie auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, „Ersatzfreiheitsstrafen in Mecklenburg-Vorpommern 2018“ auf Drucksache 7/3852 wird verwiesen. Drucksache 7/4087 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung? Die Landesregierung bewertet die Entwicklung kritisch. Mit der Verurteilung zu einer Geldstrafe soll eine Freiheitsentziehung abgewendet werden. Aufgrund der Entwicklung tritt die Inhaftierung, zu der die Betroffenen aber eigentlich nicht verurteilt sind, zunehmend häufiger ein. Anstatt tatsächlich Geld über Strafen einzuziehen, entstehen unverhältnismäßige Kosten (Verhältnis Tagessatz zu Haftkosten je Tag). 3. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die Inanspruchnahme der Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit wieder erhöhen? Die Optionen der Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen sollen den in der Antwort zu Frage 1 bezeichneten Personenkreis frühzeitig und in einer - an die jeweiligen Bedarfe angepassten Weise - bekannt gegeben werden. Insoweit wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, „Ersatzfreiheitsstrafen in Mecklenburg-Vorpommern 2018“ auf Drucksache 7/3852, verwiesen. 4. Wie stellt sich die Entwicklung der Verurteilungen zu Geldstrafen in Mecklenburg-Vorpommern seit 2012 dar? Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verurteilungen zu Geldstrafen vom Jahr 2012 bis 2018. Jahr Verurteilungen zu Geldstrafen 2012 13.887 2013 12.686 2014 12.426 2015 11.819 2016 11.319 2017 11.297 2018 11.866 Die Entwicklung der Verurteilungen zu Geldstrafen in Mecklenburg-Vorpommern ist seit 2012 rückläufig. Die Verurteilungen haben von 2012 bis Ende 2018 um circa 15 Prozent abgenommen.