Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4088 7. Wahlperiode 25.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Landesförderung „Programm zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen“ und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Grundlagen für die Förderung der sogenannten Bürgerarbeit in Mecklenburg-Vorpommern sind zum einen das „Programm zur Förderung der Bereitstellung von Arbeitsplätzen“, das bis 30. Juni 2018 in Kraft war, und zum anderen die Grundsätze zur „Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen“, die seit 1. Juli 2018 bis zum 31. Dezember 2019 gelten. Insoweit der Fragesteller von Bürgerarbeit oder Phasen der Bürgerarbeit spricht, bezieht sich die Antwort auf die jeweils zum angesprochenen Zeitraum geltende Fördergrundlage . Diese Kleine Anfrage versteht sich als Fortschreibung der Kleinen Anfragen und Antworten der Landesregierung auf der Drucksache 7/2268 vom 2. Juli 2018 sowie der Drucksache 7/2344 vom 27. Juli 2018. 1. Wie viele Beschäftigte wurden bzw. werden aktuell im Rahmen der Bürgerarbeitsplätze aus Phase 1 der Bürgerarbeit (2017 bis Juli 2018) gefördert (bitte für das Land insgesamt sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt und je Jobcenter sowie nach Frauen und Männern und nach Alterskohorten angeben)? Die Eintritte und der Bestand an Teilnehmenden am „Programm zur Förderung der Bereitstellung von Arbeitsplätzen mit Stand 30. Juni 2018 (aktuellere Angaben liegen nicht vor) ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Angaben zum Geschlecht und Alter der Teilnehmenden liegen nur für die Eintritte vor. Drucksache 7/4088 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Jobcenter Eintritte bis 30.06.2018 Bestand am 30.06.2018 Insgesamt darunter Frauen Männer Alter (in Jahren) unter 35 35 bis 55 über 55 Rostock 26 6 20 9 15 >3* 24 Schwerin 9 3 6 4 5 >3* 7 Landkreis Rostock 18 6 12 9 >3* 7 16 Ludwigslust- Parchim 19 6 13 7 9 3 18 Mecklenburgische Seenplatte Nord 23 6 17 13 9 >3* 23 Mecklenburgische Seenplatte Süd 48 28 20 15 23 10 41 Nordwestmecklenburg 11 >3* 10 >3* 6 4 10 Vorpommern- Greifswald Nord 15 6 9 3 11 >3* 13 Vorpommern- Greifswald Süd 11 7 4 >3* 7 >3* 10 Vorpommern- Rügen 28 7 21 >3* 13 14 26 Insgesamt 208 ** 132 64 ** 44 188 Quelle: Angaben der Jobcenter, Zusammenstellung durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit ________________________ * Werte unter drei Angaben werden in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen widersprechen. ** Wert wird in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf Einzelangaben unter drei und damit auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen widersprechen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4088 3 2. Wie viele Beschäftigte wurden bzw. werden aktuell im Rahmen des „Programms zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen“ nach den neuen Fördergrundsätzen ab Juli 2018 gefördert (bitte für das Land insgesamt sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt und je Jobcenter sowie nach Frauen und Männern und nach Alterskohorten angeben)? Die Eintritte und der Bestand an Teilnehmenden an der „Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen“ mit Stand 31. August 2019 ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Angaben zum Geschlecht und Alter der Teilnehmenden liegen nur für die Eintritte vor. Jobcenter Eintritte bis 31.08.2019 Bestand am 31.08.2019 Insgesamt darunter Frauen Männer Alter (in Jahren) unter 35 35 bis 55 über 55 Rostock 23 4 19 10 9 4 21 Schwerin >3* >3* >3* >3* >3* >3* >3* Landkreis Rostock 27 11 16 11 12 4 23 Ludwigslust-Parchim 11 4 7 4 6 >3* 4 Mecklenburgische Seenplatte Nord 4 >3* 3 4 >3* >3* 4 Mecklenburgische Seenplatte Süd 90 33 57 55 29 6 78 Nordwestmecklenburg >3* >3* >3* >3* >3* >3* >3* Vorpommern- Greifswald Nord 45 14 31 12 31 >3* 33 Vorpommern- Greifswald Süd >3* >3* >3* >3* >3* >3* >3* Vorpommern-Rügen 10 3 7 >3* 7 3 5 Insgesamt 214 ** ** ** ** 22 ** Quelle: Angaben der Jobcenter, Zusammenstellung durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit ________________________ * Werte unter drei Angaben werden in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen widersprechen. ** Wert wird in der Datenbank nicht veröffentlicht, da daraus Schlussfolgerungen auf Einzelangaben unter drei und damit auf einzelne Personen gezogen werden könnten. Dies würde dem Recht auf Schutz der betroffenen Personen widersprechen. Drucksache 7/4088 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Wie viele Anträge auf Förderung im Rahmen der Bürgerarbeit und des „Programms zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen“ wurden pro Jahr seit dem Jahr 2017 gestellt und bewilligt? Sowohl das „Programm zur Förderung der Bereitstellung von Arbeitsplätzen“ als auch die „Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen“ werden in einem zweistufigen Verfahren ausgereicht. Die Jobcenter haben vom Land auf Antrag finanzielle Mittel für die Umsetzung der beiden Förderungen erhalten, die sie ihrerseits an antragstellende Arbeitgeber ausreichen. In Bezug auf die Zahl der gestellten und bewilligten Anträge der Jobcenter beim Land im Rahmen des „Programms zur Förderung der Bereitstellung von Arbeitsplätzen“ wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2344 verwiesen. Im Rahmen der „Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen“ wurden 2018 elf Anträge und 2019 vier Anträge auf Förderung von Beschäftigungsverhältnissen gestellt und bewilligt. Angaben zu den Arbeitgebern, die eine Förderung durch die Jobcenter bekommen, liegen der Landesregierung erst im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung vor. 4. Wie viele Abgänge aus den geförderten Arbeitsverhältnissen gab es in den Jahren 2017 bis heute? Welches waren die Gründe dafür? Die Besetzungsphase des „Programms zur Förderung der Bereitstellung von Arbeitsplätzen“ endete mit Ablauf des 30. Juni 2018. Während der Besetzungsphase konnten (infolge von Fluktuation) 208 Personen eine Beschäftigung beginnen. Von diesen waren am 30. Juni 2018 noch 188 in Arbeit. Seit 1. Juli 2018 konnten im Rahmen der „Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen“ bislang 214 Personen eine Beschäftigung beginnen. Von diesen waren am 31. August 2019 noch 171 in Arbeit. Wesentliche Gründe für vorzeitige Beendigungen von Beschäftigungsverhältnissen waren gesundheitsbedingte Abbrüche oder Fehlverhalten der Beschäftigten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4088 5 5. In wie vielen Fällen erfolgte eine Nachbesetzung der frei gewordenen Stellen? Welches waren die Gründe dafür, dass möglicherweise keine Nachbesetzung erfolgte? Informationen zur Anzahl von Nachbesetzungen sowie von nicht erfolgten Nachbesetzungen und den Gründen dafür liegen der Landesregierung nicht vor und werden auch nicht erfasst. 6. Mittel in welcher Höhe wurden den jeweiligen Jobcentern bereitgestellt ? Mittel in welcher Höhe sind verausgabt bzw. gebunden? Die Mittel wurden den Jobcentern in Höhe des Antragsvolumens bereitgestellt. Die Angaben können den nachfolgenden Übersichten entnommen werden (Stand 31. August 2019). „Programm zur Förderung der Bereitstellung von Arbeitsplätzen“ Jobcenter Bewilligung (Euro) Auszahlung (Euro) Vorpommern-Greifswald Nord 63.000,00 51.000,00 Vorpommern-Greifswald Süd 72.000,00 36.000,00 Mecklenburgische Seenplatte Nord 126.000,00 49.050,00 Mecklenburgische Seenplatte Süd 192.000,00 94.593,00 Rostock 150.000,00 75.000,00 Güstrow 102.000,00 44.700,00 Schwerin 72.000,00 36.000,00 Nordwestmecklenburg 96.000,00 48.000,00 Ludwigslust-Parchim 114.000,00 57.000,00 Vorpommern-Rügen 156.000,00 65.700,00 Gesamt 1.143.000,00 557.043,00 Quelle: Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik (ISAP) Drucksache 7/4088 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 „Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen“ Jobcenter Bewilligung (Euro) Auszahlung (Euro) Vorpommern-Greifswald Nord 199.500,00 36.000,00 Vorpommern-Greifswald Süd 106.500,00 17.500,00 Mecklenburgische Seenplatte Nord 150.000,00 8.050,00 Mecklenburgische Seenplatte Süd 426.000,00 39.750,00 Rostock 180.000,00 96.000,00 Landkreis Rostock 318.000,00 40.000,00 Schwerin 43.500,00 2.000,00 Nordwestmecklenburg 60.000,00 3.000,00 Ludwigslust-Parchim 72.000,00 28.800,00 Vorpommern-Rügen 90.000,00 22.000,00 Gesamt 1.645.500,00 293.100,00 Quelle: Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik (ISAP) 7. Inwieweit hält die Landesregierung eine teilweise oder vollständige Komplementärfinanzierung der Förderung nach Paragraf 16 e und 16 i des SGB II mit Landes- bzw. EU-Mitteln für rechtlich zulässig und sinnvoll für Träger, die den geforderten Eigenanteil nicht erbringen können bzw. welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung dagegen? Eine Komplementärfinanzierung ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Ziel der Förderungen ist jedoch eine möglichst dauerhafte Tätigkeit bei einem Arbeitgeber, auch im Anschluss an die Förderung. Bei Trägern, die bereits während der Förderphase auf eine Komplementärfinanzierung angewiesen sind, ist der Übergang in eine ungeförderte Anschlussbeschäftigung nicht zu erwarten. Eine Komplementärfinanzierung ist deshalb nicht zielführend.