Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4089 7. Wahlperiode 19.09.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Unterstützung von Crowdfunding-Projekten und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Crowdfunding-Projekte im Bereich der kulturellen Projektförderung hat die Landesregierung in den Jahren 2014 bis 2019 unterstützt (bitte mit Nennung des einzelnen Projektes, Projektdauer, Förderdauer und Fördersumme)? Die im Land infrage kommenden Träger haben entsprechende Anfragen im Jahr 2015 zur Übernahme einer Unterstützungsfunktion von Crowdfunding für kulturelle Projekte in Mecklenburg -Vorpommern abgelehnt. Sie haben darauf hingewiesen, dass die Einrichtung einer Crowdfunding-Plattform mit Landesbezug neben Haftungsproblemen auch die Chancen der einzelnen Projekte verringere, da die Nutzung der existierenden großen Plattformen eine wesentlich größere Publizität sicherstellt. Hiervon sei daher möglichst Abstand zu nehmen. Einzelanträge von Projekten, die sich erst im Stadium des Crowdfunding befinden, sind im Rahmen der haushaltsrechtlichen Regelungen des Landes nicht bewilligungsfähig, da nach § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO) in Verbindung mit Nummer 1.2 der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung zu § 44 LHO eine Anfinanzierung von Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist, unzulässig ist. Drucksache 7/4089 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Inwiefern ist die Antragstellung für Crowdfunding-Projekte einfacher geworden? Welche konkreten Unterschiede bestehen zu Regelungen, die vor der 7. Legislatur galten? Der Rechtsrahmen hat sich für Zuwendungen des Landes zu Crowdfunding-Projekten im Bereich der Kultur in der 7. Legislatur nicht geändert.