Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4094 7. Wahlperiode 23.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Bundesmittel für die Unterstützung der Hilfeeinrichtungen für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt und ANTWORT der Landesregierung Diese Kleine Anfrage versteht sich als Fortschreibung der Kleinen Anfrage und Antwort der Landesregierung auf die Drucksache 7/2923(neu) vom 28. Januar 2019. 1. Wann hat der Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, der im September 2018 auf Bundesebene ins Leben gerufen wurde, getagt? a) Zu welchen Themen hat der Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ getagt? b) Welche Ergebnisse wurden beim Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ erzielt? Der Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ hat am 18. September 2018 und am 26. Juni 2019 getagt. Zu a) Themen des Runden Tisches am 18. September 2018 waren „Austausch zu gemeinsamen Herausforderungen und Zielsetzung des Runden Tisches“ und „Ausblick und Verabredungen“. Themen des Runden Tisches am 26. Juni 2019 waren „Gute Aufnahme im Frauenhaus; insbesondere Abbau von bürokratischen Hürden für die länderübergreifende Aufnahme“, „Weitere Ausgestaltung des Bundesförderprogramms“ und „Ausblick 3. Sitzung und Verabredungen zum weiteren Vorgehen“. Drucksache 7/4094 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu b) Im Rahmen des ersten Runden Tisches am 18. September 2018 verständigten sich die Anwesenden auf ein gemeinsames Leitbild, in dem Ziele, Themen und die Arbeitsstruktur des Runden Tisches festgehalten wurden. Weiterhin erklärte der Bund auf dieser Sitzung, dass der Bund Haushaltsmittel für ein Förderprogramm zur Verfügung stellen werde. Im Mittelpunkt des zweiten Runden Tisches am 26. Juni 2019 stand die weitere Ausgestaltung des Bundesförderprogramms. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informierte darüber, dass auf Seiten des Bundes das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ aufgelegt und im Bundeshaushalt sowie der Bundesfinanzplanung verankert sei. Das Programm ist als „Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm“ angelegt. In den Jahren 2020 bis 2023 werden nach aktueller Planung und vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers jeweils 30 Millionen Euro für Baufördermaßnahmen zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen in den Jahren 2019 bis 2022 jeweils sechs beziehungsweise fünf Millionen Euro für nicht-investive, innovative Projekte. Die Festlegungen für die Eckpunkte sowie für das Verfahren zur Umsetzung des Bundesförderprogramms stehen noch aus. 2. Durch wen wurde bzw. wird das Land Mecklenburg-Vorpommern bei diesen Gesprächen vertreten? Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird durch die Ministerin für Soziales, Gleichstellung und Integration, Frau Stefanie Drese, vertreten. Am 26. Juni 2019 nahm Frau Dr. Birgit Gabler, Leiterin der Leitstelle für Frauen und Gleichstellung in Vertretung für Frau Stefanie Drese an dem Termin teil. 3. In welcher Höhe stehen dem Land Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2019 Mittel aus dem vom Bund bereitgestellten Haushaltstitel 684.24 „Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern“ im Kapitel 1703 und Titel 893 23 „Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit Kindern - Bau, Modernisierung und Sanierung“ Kapitel 1703 zur Verfügung bzw. wurden von welchen Trägern für welche Projekte beantragt und bewilligt (siehe Antwort der Landesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2923(neu) vom 28. Januar 2019)? 4. In welcher Höhe stehen den Land Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2020 ff. Mittel aus dem vom Bund bereitgestellten 35 Millionen Euro bzw. bis 2022 geplanten 100 Millionen Euro zur Verfügung bzw. wurden von welchen Trägern für welche Projekte beantragt und bewilligt (siehe Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage und Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/2923(neu) vom 28. Januar 2019)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4094 3 Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 1 liegen der Landesregierung derzeit keine weiteren Erkenntnisse zu Inhalten und Details der Förderprogramme des Bundes vor. 5. Inwieweit sieht die Landesregierung den Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder umgesetzt? Wann will die Landregierung welche Maßnahmen zur weiteren Umsetzung des Dritten Landesaktionsplanes einleiten? Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Dritten Landesaktionsplans zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt ist ein kontinuierlicher Prozess. Er fasst Maßnahmen verschiedener Institutionen zusammen, die die Umsetzung in eigener Verantwortung vornehmen. Der Dritte Landesaktionsplan gibt daher keine zeitlich verbindlichen Vorgaben an die Akteure vor. Der Umsetzungsstand wird auch vor diesem Hintergrund als positiv bewertet. Er zeigt, dass sich die beteiligten Institutionen der Bedeutung des Themas bewusst sind. Beispielhaft werden folgende Maßnahmen genannt. Die zusätzliche Gewährung von Zuschüssen zur finanziellen Unterstützung einer dritten Vollzeitstelle in sechs Frauenhäusern im Land Mecklenburg- Vorpommern durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung stellt eine Maßnahme zum Teilziel „Bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Personalkonzepts im Bereich häusliche und sexualisierte Gewalt“ dar. Eine andere Maßnahme ist die Bestellung des Opferhilfebeauftragten in der Justiz zum 1. September 2018. Der Opferhilfebeauftragte trägt zu einem verbesserten Zugang von Betroffenen zu Informationen über Hilfen und rechtliche Schutzmöglichkeiten bei. Auch das Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt hat Maßnahmen bereits umgesetzt. Beispiele hierfür sind die Eröffnung des barrierearmen Frauenhauses in Schwerin sowie der Druck einer mehrsprachigen Pocket- Karte mit Adressen von Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes in der Region Rostock. 6. Wie haben sich in den Jahren 2016 bis 2021 die Haushaltsansätze für Einnahmen und Ausgaben sowie die tatsächlichen Ausgaben (IST) für Zuschüsse an freie Träger des Beratungs- und Hilfenetzes für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie von Menschenhandel und Zwangsverheiratung entwickelt? In welcher Höhe standen bzw. stehen Bundesmittel für diesen Verwendungszweck in Mecklenburg-Vorpommern bereit? Die Ausgaben im Titel 684.04 und der IST-Stand stellen sich wie folgt dar. Drucksache 7/4094 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Haushaltsjahr Haushaltsansätze in Euro IST in Euro 2016 2.162.400 2.151.773 2017 2.162.400 2.126.462 2018 2.302.700 2.228.577 2019 2.302.700 1.325.429** 2020 2.465.300 * zur Zeit nicht bekannt 2021 2.522.000 * zur Zeit nicht bekannt * vorbehaltlich des Beschlusses des Landtages zum Entwurf der Landesregierung zum Haushaltsplan 2020/2021 ** Stand 11. September 2019 Konkrete Angaben bezüglich der Höhe von Einnahmen aus Rückzahlungen, die sich auf gewährte Zuschüsse aus dem Titel 684.04 beziehen, können nicht gemacht werden. Sämtliche Rückzahlungen aus Zuwendungen/Zuschüssen der Leitstelle für Frauen und Gleichstellung werden auf einem Titel vereinnahmt. Für den Zuwendungszweck „Betrieb einer Beratungs- und Hilfeeinrichtung für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt“ wurden und werden nach Kenntnis der Landesregierung keine Bundesmittel zur Verfügung gestellt. 7. In welcher Höhe wurden bzw. werden in den Jahren 2018/2019 welche Ausgaben bzw. Projekte dem Haushaltstitel 1006 531.03(neu) Werbungs- und Aufklärungsmaßnahmen gefördert? Mit welcher Begründung wird der Haushaltsansatz für die Jahre 2020/2021 um 20 TEUR gekürzt? Aus der nachfolgenden Tabelle ergeben sich die in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 bisher unterstützten Projekte. Maßnahme Betrag in Euro 2018 Nachdruck Flyer Beratungs- und Hilfenetz 443,04 Nachdruck Broschüre Kinderschutz 1.576,06 Überarbeitung Internetauftritt Opferhilfe 1.701,70 Medientagung 20.09.2018 (Flyer, Referentin, Moderation, Durchführung Workshop) 2.579,53 Beitrag zum 1. Deutscher Mentoringtag 18.09.2018 500,00 Antigewaltwoche (Flyer, Raummiete, Aufwandsentschädigung) 928,12 Tagung ESF-Projekte 04.12.2018 273,70 Jurysitzung „Frau des Jahres“ (Aufwandsentschädigungen) 400,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4094 5 Maßnahme Betrag in Euro 2019* Handlungsleitfaden zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes 11.900,00 Leitfaden für die medizinische Praxis - Gesundheitliche Vorsorge erwachsener Betroffener von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern - Lektorat - Layout, Satz, Druck 2.165,80 11.220,40 Postkartenaktion „Kinderschutz geht vor!“ 1.874,25 Flyer Beratungs- und Hilfenetz 582,98 Ausstellung „Gleichstellung gestern, heute, morgen - 30 Jahre friedliche Revolution“ 416,50 * Stand: 4. September 2019 Aufgrund mehrjähriger Erfahrungen mit dem Mittelabfluss wurden 20.000 Euro als Beitrag zur Deckung von Mehrausgaben in anderen Titeln im Kapitel 1006 eingesetzt. 8. Welchen personellen und finanziellen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung bezüglich der Aufstellung des Hilfenetzes bei häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern? Die Landesregierung hat ab Januar 2018 die im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung“ (Amtsblatt M-V 2015, Seite 837 ff.) zu gewährenden Zuwendungen jährlich um 2,3 % erhöht. Der derzeit vorliegende Entwurf des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2020/2021 sieht eine Fortführung der jährlichen Erhöhung um 2,3 Prozent der Personal- und Sachkosten vor.