Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4095 7. Wahlperiode 23.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Anerkennung von Verpflegungsgeld und Bekleidungsgeld als Arbeitsentgelt und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 30. Januar 2019 (Az: L 7 R 313/11) für Recht erkannt, dass das Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt anzuerkennen ist. Die Frage, ob auch Bekleidungsgeld als Arbeitsentgelt anzusehen ist, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Wegen der vergleichbaren Sach- und Rechtslage hat sich die Landesregierung jedoch entschieden, auch Bekleidungsgeld als Arbeitsentgelt anzuerkennen. 1. Mit wie vielen Überprüfungsanträgen, das Verpflegungs- und Bekleidungsentgelt im Sinne des AAÜG anzuerkennen, rechnet die Landesregierung insgesamt? Die Landesregierung geht von 8.000 bis 10.000 Überprüfungsanträgen aus. 2. Wie viele Überprüfungsanträge sind seit dem entsprechenden Urteil des Landessozialgerichtes Mecklenburg-Vorpommern bei der Rentenstelle des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK M-V) eingegangen? Seit dem in der Vorbemerkung genannten Urteil sind 2.226 Überprüfungsanträge (Stand: 6. September 2019) eingegangen. Drucksache 7/4095 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie viele ruhendgestellte Anträge wurden seit Urteil des Landessozialgerichtes von Amts wegen beschieden? Wie viele Neuanträge wurden durch die Rentenstelle des LPBK M-V bisher ausgewertet und der Deutschen Rentenversicherung gemeldet? Die Rentenstelle des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) bearbeitet derzeit anhängige Klagen und ruhende Widerspruchsverfahren. Bei den verschiedenen Sozialgerichten waren am 31. Dezember 2018 acht Klagen anhängig. In sechs Fällen wurde ein Anerkenntnis abgegeben. Bei den Landessozialgerichten Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz waren am 31. Dezember 2018 34 Berufungsverfahren anhängig. In sechs Fällen ergingen stattgebende Urteile; in 27 Fällen wurde ein Anerkenntnis abgegeben. Von den 408 ruhenden Widerspruchsverfahren (ebenfalls Stand 31. Dezember 2018) ergingen bis zum 6. September 2019 92 Abhilfebescheide. Die in der Antwort zu Frage 2 genannten Anträge wurden noch nicht beschieden. 4. Wie hat sich die Personalsituation (Planstellen, Stellenbesetzungen) der Rentenstelle des LPBK M-V seit Anerkennung des Verpflegungsund Bekleidungsgeldes als Arbeitsentgelt durch das Land Mecklenburg-Vorpommern entwickelt? In der Rentenstelle des LPBK M-V sind derzeit zwei Mitarbeiterinnen beschäftigt. Sie werden durch einen weiteren Mitarbeiter unterstützt. Ab dem 1. Oktober 2019 wird zusätzlich noch ein Mitarbeiter dauerhaft in der Rentenstelle eingesetzt. 5. In welchem Zeitraum nach Meldung an die Deutsche Rentenversicherung entscheidet nach Erfahrung bzw. Kenntnis der Landesregierung die Versicherung, inwieweit sich das gezahlte Verpflegungs- und/oder Bekleidungsgeld anwartschaftserhöhend auf die Rente auswirkt? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.