Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4096 7. Wahlperiode 27.09.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Drogenfunde an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung erfasst Daten zu meldepflichtigen Vorfällen nach der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen Mecklenburg- Vorpommerns vom 29. Januar 2010. Zum Bereich der meldepflichtigen Vorfälle gehören zum Beispiel Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Schulen sind verpflichtet, alle meldepflichtigen Vorfälle entsprechend dieser Verwaltungsvorschrift der zuständigen Schulbehörde sowie dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur umgehend zu melden (Meldebogen A und Meldebogen B). Grundsätzlich werden alle gemeldeten Vorfälle in der obersten Schulbehörde statistisch erfasst, schulaufsichtlich und (sofern angezeigt) schulpsychologisch begleitet. 1. Welche Anzahl von Drogenfunden gab es seit dem Schuljahr 2015/2016 bis zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 an allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte getrennt nach Schuljahren und Schulamtsbereichen angeben)? Drucksache 7/4096 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Anzahl von Drogenfunden gab es seit dem Schuljahr 2015/2016 bis zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 an den beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach Einzelschulen und Schuljahren getrennt angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die statistische Erhebung beschränkt sich auf die Kategorie „Vorkommnis mit Drogen/ Alkohol“. Drogenfunde werden nicht separat erfasst. Im Schuljahr 2015/2016 wurden die gemeldeten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz statistisch nicht nach allgemeinbildender Schule (ABS) oder beruflicher Schule (BS) getrennt erfasst. Die statistische Auswertung des zweiten Halbjahres des Schuljahres 2018/2019 ist noch nicht erfolgt. Einzelschulen werden statistisch nicht ausgewiesen. In der Kategorie „Vorkommnis mit Drogen/Alkohol“ wurde folgende Gesamtanzahl meldepflichtiger Vorfälle erfasst: Schuljahr Staatliches Schulamt Schwerin Rostock Greifswald Neubrandenburg ABS BS ABS BS ABS BS ABS BS 2015/2016 3 1 2 1 2016/2017 4 0 7 0 0 0 3 0 2017/2018 8 1 1 0 5 0 0 0 2018/2019* 6 0 2 0 5 0 3 0 * Stand: 28. Februar 2019 Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Kriminalstatistik der Polizeien des Bundes und der Länder, welche bundesweit nach einheitlichen Erfassungsregeln geführt wird. Zu den in der PKS abgebildeten Fällen ist eine Erfassung der Tatörtlichkeit nicht vorgesehen. Demzufolge erfolgt in der PKS für Mecklenburg-Vorpommern keine Pflichterfassung zu Tatörtlichkeiten, auch nicht für Schulen. Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3798 verwiesen. In der PKS Mecklenburg-Vorpommern wurden folgende Daten erfasst: Fälle/Jahre 2015 2016 2017 2018 Rauschgiftdelikte (Betäubungsmittelgesetz) 4.732 5.464 5.944 6.633 Eine valide Beantwortung der Anfrage wäre nur durch eine händische Auswertung der Einzeldatensätze möglich. Für die händische Recherche der Tatörtlichkeit ist ein Zeitaufwand von durchschnittlich mindestens 20 Minuten pro Fall zugrunde zu legen. Allein für das Jahr 2018 wären somit mehr als 276 Arbeitstage (2.211 Stunden) eines Sachbearbeiters im Landeskriminalamt zu veranschlagen. Die Auswertung der Einzeldatensätze wäre demnach mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4096 3 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen und plant sie zu ergreifen, um der Drogenproblematik an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen zu begegnen? Für die allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen des Landes gibt es Angebote zur Sucht- und Drogenprävention sowie Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer zum Umgang mit Drogen an Schulen. Eine enge Zusammenarbeit erfolgt in diesem Zusammenhang mit den Beratungslehrkräften für Gesundheitsförderung und Prävention an den vier Staatlichen Schulämtern, mit den Krankenkassen, Suchtberatungsstellen, Suchtpräventionskräften in den Regionen, Präventionsberatern der Landespolizei sowie mit der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST) Mecklenburg-Vorpommern. Den Schulen stehen folgende unterstützende Angebote, hier besonders der LAKOST, im Bereich der Sucht- und Drogenprävention zur Verfügung: - schulinterne Fortbildungsangebote zu suchtpräventiven Themen, - unterstützende Einzel- und Teamberatung zur Planung und Umsetzung von Unterrichtsvorhaben und suchtpräventiven Projekten, - Bereitstellung von Unterrichts- und Informationsmaterialien, - Handreichungen wie die „Handlungsempfehlungen für Schulen im Umgang mit Drogen“ in Verbindung mit Seminarangeboten, - Elternabende sowie Organisation und Durchführung von Projekten wie die APP-gestützte Cannabisprävention „Dein Leben gehört dir!“ sowie der „Mitmach-Parcours zur Tabakund Alkoholprävention“. Darüber hinaus ist die Sucht- und Drogenprävention als Teil der Gesundheitserziehung gemäß § 5 Absatz 5 Schulgesetz eine bildungsgangunabhängige Querschnittsaufgabe für Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist ein Aufgabengebiet, das in den Rahmenplänen des Landes ausgewiesen und im Bildungs- und Erziehungsprozess umgesetzt werden soll. Die Sucht- und Drogenprävention ist Bestandteil des Fachunterrichts Biologie, mehrerer Unterrichtsfächer sowie unterschiedlicher Lernbereiche. Dabei arbeiten die Schulen in Umsetzung der Rahmenpläne des Landes, schulinterner Lehrpläne sowie eigener Schulkonzepte nach Bedarf und in eigenverantwortlicher Entscheidung mit externen Partnern zusammen.