Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Oktober 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4098 7. Wahlperiode 08.10.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler und Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes und damit verbundene Kosten und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Anträge auf Unterhaltsvorschuss wurden in den Jahren 2017 und 2018 in Mecklenburg-Vorpommern gestellt? 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2017 Bewilligungen: 14.504 (Statistisch erfasst wurden die Bewilligungen in diesem Zeitraum. Daten über die Anzahl der Ablehnungen und insgesamt gestellte Anträge liegen nicht vor.) 1. Juli 2017 bis 31. Dezember 2017 Entscheidungen insgesamt: 13.757 (Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide insgesamt. Es wurden Anträge erfasst, die entschieden wurden. Das Antragsvolumen insgesamt wurde nicht erfasst.) 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 Entscheidungen insgesamt: 11.744 (Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide insgesamt. Es wurden Anträge erfasst, die entschieden wurden. Das Antragsvolumen insgesamt wurde nicht erfasst.) Drucksache 7/4098 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Anträge davon wurden positiv beschieden? Wie viele wurden abgelehnt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Jahren unterteilen)? 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2017 (Statistisch erfasst wurden die Bewilligungen in diesem Zeitraum. Daten über die Anzahl der Ablehnungen und insgesamt gestellte Anträge liegen nicht vor.) Kreisfreie Stadt/Landkreis Bewilligungen Landeshauptstadt Schwerin 1.088 Hansestadt Rostock 1.867 Ludwigslust-Parchim 1.531 Mecklenburgische Seenplatte 2.513 Nordwestmecklenburg 1.299 Rostock 1.768 Vorpommern-Greifswald 2.437 Vorpommern-Rügen 2.001 Insgesamt 14.504 1. Juli 2017 bis 31. Dezember 2017 Kreisfreie Stadt/Landkreis Bewilligungen Ablehnungen Landeshauptstadt Schwerin 427 44 Hansestadt Rostock 1.898 301 Ludwigslust-Parchim 1.125 205 Mecklenburgische Seenplatte 2.055 341 Nordwestmecklenburg 768 26 Rostock 1.742 208 Vorpommern-Greifswald 2.166 285 Vorpommern-Rügen 1.822 344 Insgesamt 12.003 1.754 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4098 3 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 Kreisfreie Stadt/Landkreis Bewilligungen Ablehnungen Landeshauptstadt Schwerin 888 72 Hansestadt Rostock 1.054 221 Ludwigslust-Parchim 1.171 215 Mecklenburgische Seenplatte 1.333 334 Nordwestmecklenburg 1.483 107 Rostock 1.017 123 Vorpommern-Greifswald 1.950 281 Vorpommern-Rügen 1.224 271 Insgesamt 10.120 1.624 3. Finanzielle Mittel in welcher Höhe wurden den Landkreisen und kreisfreien Städten für Personal- und Sachaufwendungen im Bereich Unterhaltsvorschuss aus Landes- und/oder Bundesmitteln 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahren und Landes- und Bundesmitteln unterscheiden)? Im Bereich des Unterhaltsvorschusses wurden den Landkreisen und kreisfreien Städten keine gesonderten finanziellen Mittel für Personal- und Sachkosten zur Verfügung gestellt, da es sich nicht um eine neue Aufgabe handelt. 4. Wie hoch sind die Bundesmittel, die dem Land für den Unterhaltsvorschuss 2017 und 2018 zugewiesen wurden? In 2017 hat der Bund dem Land 15.081.348,64 Euro und im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 30.569.223,72 Euro zugewiesen. Drucksache 7/4098 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wie hat sich in den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte die Anzahl der Bearbeiter für den Bereich Unterhaltsvorschuss seit 2015 entwickelt (bitte nach Jahren und Landkreisen/kreisfreien Städten darstellen)? Kreisfreie Stadt/ Landkreis Anzahl Bearbeiter in Vollzeitäquivalenten Stand 01.01.2015 Stand 01.01.2016 Stand 01.01.2017 Stand 01.01.2018 Stand 01.01.2019 Landeshauptstadt Schwerin 7,925 8,0 13,0 13,0 14,0 Hansestadt Rostock 9,875 9,625 8,625 14,625 17,625 Ludwigslust-Parchim 8,95 8,95 10,45 12,45 12,45 Mecklenburgische Seenplatte 12,5 12,5 12,5 16,45 17,08 Nordwestmecklenburg 7 6,9 5,9 5,85 7,7 Rostock 8,0 8,0 8,0 8,0 10,0 Vorpommern-Greifswald 10,35 9,6 10,6 17,67 16,625 Vorpommern-Rügen 7,75 7,75 7,75 12,7 12,7 6. Wie hat sich insgesamt der Personal- und Sachaufwand seit der Neuregelung des Unterhaltsvorschusses entwickelt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Kreisfreie Stadt/ Landkreis Personal- und Sachaufwand in Euro Zeitraum 01.01.2017 bis 30.06.2017 01.07.2017 bis 31.12.2017 01.01.2018 bis 31.12.2018 01.01.2019 bis 30.06.2019 Landeshauptstadt Schwerin 246.000,00 306.300,00 734.700,00 359.700,00 Hansestadt Rostock 321.720,45 454.376,06 945.432,53 525.536,03 Ludwigslust-Parchim 473.280,50 473.280,50 1.120.251,00 1.123.339,50 Mecklenburgische Seenplatte 481.276,40 581.723,16 1.430.536,25 663.350,01 Nordwestmecklenburg 191.010,00 214.470,00 515.257,00 251.990,00 Rostock 303.994,09 384.421,49 741.590,36 408.194,68 Vorpommern-Greifswald 375.590,00 624.468,00 1.243.968,00 608.631,00 Vorpommern-Rügen 262.889,83 425.352,93 907.497,29 440.683,61 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4098 5 7. Wie hat sich seit 2015 die Rückholquote für den Unterhaltsvorschuss entwickelt (bitte nach Jahren und Landkreisen/kreisfreien Städten darstellen)? Die Rückholquote stellt das Verhältnis der Einnahmen zu den geleisteten Ausgaben im jeweiligen Haushaltsjahr dar. Daher können diese Werte zum jetzigen Zeitpunkt bis einschließlich 2018 ausgewiesen werden. Kreisfreie Stadt/Landkreis Rückholquote in Prozent Jahr 2015 2016 2017 2018 Landeshauptstadt Schwerin 8,8 12,7 12,0 4,4 Hansestadt Rostock 24,3 22,2 16,1 10,4 Ludwigslust-Parchim 21,2 23,6 19,7 10,9 Mecklenburgische Seenplatte 14,5 19,1 16,3 9,8 Nordwestmecklenburg 24,3 29,4 25,9 10,7 Rostock 20,3 22,6 17,2 9,4 Vorpommern-Greifswald 10,8 12,0 6,3 5,2 Vorpommern-Rügen 17,9 20,4 18,2 10,8 8. Was sind die Gründe für eine gegebenenfalls geänderte Rückholquote? Durch die Reform des Unterhaltvorschussgesetzes zum 1. Juli 2017 haben sich im Landesdurchschnitt 2018 die Antragszahlen auf Unterhaltsvorschuss von rund 15.000 auf 30.000 verdoppelt. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben vor diesem Hintergrund der Antragsbearbeitung und Entscheidung über die Gewährung des Unterhaltsvorschusses Priorität eingeräumt. Infolge der Verdopplung der zu bearbeitenden Anträge und der mit der Reform einhergehenden rechtlichen Änderungen standen für die Bearbeitung der Rückholungen nur begrenzte Ressourcen bereit. Die Landesregierung prüft derzeit mit dem Ziel der Verbesserung der Rückholquote eine Zentralisierung dieses Bereichs.