Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4107 7. Wahlperiode 30.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Nutzung, Missbrauch und Auswirkungen von Werkverträgen auf die Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Diese Kleine Anfrage versteht sich als Fortschreibung der Kleinen Anfrage und Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/3207 vom 11. September 2014 und weiterer Kleiner Anfragen und Antworten der Landesregierung. 1. Wie hat sich der prozentuale Anteil der Unternehmen in Mecklenburg -Vorpommern in den Jahren 2013 bis 2019 entwickelt, die Werkverträge mit dem Ziel nutzen, Kern- und Randprozesse auszulagern? a) Wie hat sich der prozentuale Anteil der Unternehmen in Mecklenburg -Vorpommern in den Jahren 2013 bis 2019 entwickelt, der sogenannte Onsite-Werkverträge nutzt, also Fremdarbeitnehmerinnen und Fremdarbeiter, die auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers tätig sind? b) Wie hat sich der prozentuale Anteil der Unternehmen in Mecklenburg -Vorpommern in den Jahren 2013 bis 2019 entwickelt, der sogenannte Offsite-Werkverträge nutzt, bei der die Leistung außerhalb des Betriebsgeländes erbracht wird? c) In wie viel Prozent der Fälle üben die per Onsite- oder Offsite- Werkvertrag Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich die gleiche Tätigkeit aus, wie die Beschäftigten der Stammbelegschaft? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/4107 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Der Bundesagentur für Arbeit und dem Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern liegen keine entsprechenden Daten vor. Werkverträge unterliegen keiner gesetzlichen Meldepflicht. 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Absprachen zum Einsatz von Werkverträgen zwischen Betriebsräten und Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern? Der Landesregierung liegt entsprechendes Datenmaterial nicht vor. 3. Inwieweit stellt der Einsatz von Werkverträgen aus Sicht der Landesregierung ein Problem für die betriebliche Mitbestimmung sowie das Unterlaufen tariflicher Normen dar? Welcher Handlungsbedarf leitet sich daraus ab? Werk- und Dienstverträge können die betriebliche Mitbestimmung und tarifliche Normen beeinträchtigen, wenn damit arbeitnehmerrechtliche, mitbestimmungsrechtliche oder tarifvertragliche Verpflichtungen umgangen werden. Die Landesregierung verfügt hierzu - abgesehen von der Fachliteratur - über keine eigenen Erkenntnisse. Derzeit sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, a) bis c), 2, 5 und a) sowie 8 wird verwiesen. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit der gesetzlichen Änderungen zum Thema Werkverträge aus dem Jahr 2016? Auf welchen statistischen Datenerhebungen für das Land Mecklenburg -Vorpommern beruht diese Einschätzung? Für eine Bewertung der Wirksamkeit des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung und anderer Gesetze vom 21. Februar 2017 in Mecklenburg-Vorpommern liegt der Landesregierung das entsprechende Datenmaterial nicht vor. Auf die Antwort zu den Fragen 1, a) bis c) wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4107 3 5. In wie vielen Fällen wurde der Missbrauch von Werkverträgen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2013 bis 2019 durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder durch andere Behörden aufgedeckt? a) Welche Konsequenzen hatten festgestellte Verstöße? b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter standen für die Prüftätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit von 2013 bis 2019 in bzw. für Mecklenburg-Vorpommern jährlich zur Verfügung (bitte nach Vollzeitstellen, besetzt, unbesetzt, befristet bzw. unbefristet darstellen)? c) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden ab 2014 für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vorgesehene bessere Prüftätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in bzw. für Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich zur Verfügung gestellt? Die Fragen 5 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) ist im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit für die Überprüfung von Werkverträgen zuständig, die aufgrund bilateraler Regierungsvereinbarungen der Bundesrepublik Deutschland mit den Ländern Bosnien- Herzegowina, Mazedonien, Serbien und der Türkei geschlossen wurden. Sonderauswertungen zu Daten und Anzahl etwaiger Prüfungen dieser Werkverträge sowie Ordnungswidrigkeitenoder Strafverfahren liegen landesbezogen nicht vor und können laut FKS in der zur Verfügung stehenden Beantwortungsfrist nicht erstellt werden. Der Landesregierung liegt entsprechendes Datenmaterial nicht vor. Zu b) Die Entwicklung des Personaleinsatzes der operativen FKS des für Mecklenburg- Vorpommern zuständigen Hauptzollamtes Stralsund der Jahre 2013 bis 2019 ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Dabei sind Ab- und Zuordnungen nicht berücksichtigt. Der Personaleinsatz wird sowohl als Anzahl an Arbeitskräften als auch an Köpfen abgebildet, wobei nur die Anzahl an Köpfen in Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte aufgliedert werden kann. Entwicklung des Personaleinsatzes der operativen FKS des Hauptzollamtes Stralsund: Stichtag 31.12. 2013 31.12. 2014 01.10. 2015 30.12. 2016 29.12. 2017 28.12. 2018 28.06. 2019 Personaleinsatz als Anzahl an Arbeitskräften 185,67 176,11 168,94 166,24 172,92 169,98 170,77 Personaleinsatz als Anzahl an Köpfen Vollzeit 168 159 151 148 155 150 152 Teilzeit 23 21 21 22 22 24 23 Vollzeit und Teilzeit 191 180 172 170 177 174 175 Drucksache 7/4107 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Nach Angaben der Generalzolldirektion sind die den einzelnen Dienststellen zugewiesenen Planstellen beziehungsweise Stellen der FKS immer besetzt. Eine Auswertung nach befristeten und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen ist nicht möglich. Zu c) Nach Angaben der Generalzolldirektion ist der FKS eine Auswertung darüber, wie viele Beschäftigte ab 2014 für den Zweck der besseren Prüftätigkeit der FKS zusätzlich zur Verfügung gestellt wurden, nicht möglich. Der Landesregierung liegen hierzu auch keine weiteren Erkenntnisse vor. 6. Wie viele tarifvertragliche Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern enthalten Regelungen zum Umgang mit dem Einsatz von Werkvertragsarbeitnehmerinnen und Werkvertragsarbeitnehmern (bitte die konkreten Tarifverträge auflisten)? 7. Welche tarifvertraglichen Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern sind der Landesregierung beispielhaft bekannt, die Regelungen zum Umgang mit dem Einsatz von Werkvertragsarbeitnehmerinnen und Werkvertragsarbeitnehmern enthalten (bitte die konkreten Tarifverträge auflisten)? Die Fragen 6 und 7 werden zusammenhängend beantwortet. Im Tarifregister Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit etwa 5.500 Tarifverträge mit Geltungsbereich Mecklenburg-Vorpommern für bestimmte Branchen/Wirtschaftszweige in Form von Flächen- oder Branchentarifverträgen registriert. Diese Zahl umfasst sowohl gekündigte, ausgelaufene und aktuell gültige Tarifverträge. Eine zahlenmäßige Differenzierung zwischen diesen ist nicht möglich. Haustarifverträge und Tarifverträge des öffentlichen Dienstes werden vom Tarifregister Mecklenburg-Vorpommern nicht erfasst. Eine Durchsicht aller vorliegenden Tarifverträge mit dem Ziel, die genaue Anzahl tarifvertraglicher Regelungen zum Umgang mit dem Einsatz von Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer zu ermitteln, würde einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4107 5 8. Inwieweit kann die geplante Einführung einer mobilen Beratung, insbesondere für ausländische Beschäftigte in Mecklenburg- Vorpommern, einen Beitrag zur Abwendung des Missbrauchs von Werkverträgen leisten? Die Beratungsstelle „CORRECT! - Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte zur Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung in Mecklenburg-Vorpommern“ informiert und berät unter anderem Werkvertragsbeschäftigte sowie Solo-Selbstständige aus EU-Mitglieds- und Drittstaaten über ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere zum Krankenversicherungsschutz und zu steuerlichen Pflichten. Dabei wird auch die Rechtslage im Herkunftsland besprochen, weil mehrere Werkverträge mit einem Arbeitgeber im Herkunftsland üblich sein können. Aufgabe der Beratungsstelle ist es zugleich präventiv tätig zu sein und unter anderem in verschiedenen Sprachen entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei einem begründeten Verdacht auf Scheinselbstständigkeit wird die Beratungsstelle die Deutsche Rentenversicherung und gegebenenfalls auch die FKS informieren. 9. Wann soll die mobile Beratung starten? Wie soll sie sachlich und personell ausgestattet werden? Die Beratungsstelle hat am 1. August 2019 die Arbeit aufgenommen. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden dafür zwei Beratende, eine Projektleitung und eine Verwaltungskraft, tätig sein. Für die Erfüllung der Aufgaben in Mecklenburg-Vorpommern wird die Beratungsstelle unter anderem über ein Kraftfahrzeug verfügen, mit dem eine aufsuchende Beratung möglich ist und in dem zugleich die Beratung stattfinden kann.