Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4128 7. Wahlperiode 01.10.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Förderung eines neuen Löschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Medow und ANTWORT der Landesregierung Laut Nordkurier vom 30. Juli 2019 hat die Gemeinde Medow einen Antrag auf Förderung für ein Löschfahrzeug des Typs LF20 beim Landkreis Vorpommern-Greifswald eingereicht. 1. Wie aussichtsreich ist der zu Jahresbeginn 2019 gestellte Förderantrag für das neue Löschfahrzeug des Typs LF20 der Medower Feuerwehr? Die Bearbeitung des Antrages erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen vom 6. August 2010 (AmtsBl. M-V 2010, S. 516). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt am Ende eines jeden Jahres für das Folgejahr beziehungsweise die Folgejahre. Da die Antragssumme aller Anträge die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel mehrfach übersteigt, erfolgt eine Priorisierung nach drei Hauptkriterien: a) Zuwendungen für Vorhaben von Antragstellern in außerordentlicher Lage (zum Beispiel nach Elementarschadensereignissen, Totalschaden infolge von Unfällen) b) Zuwendungen für Vorhaben, die zu den pflichtigen Aufgaben der Kommunen im eigenen Wirkungskreis gehören (zum Beispiel Schulen, Feuerwehr, KiTa) c) Zuwendungen für Vorhaben mit einem besonderen kommunal- beziehungsweise landespolitischen Interesse (zum Beispiel überregionale Einrichtungen, Gemeindefusionen und - kooperationen) Drucksache 7/4128 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine abschließende Entscheidung über die Gewährung einer Sonderbedarfszuweisung und deren Höhe wird im pflichtgemäßen Ermessen auf Grundlage eines fachlichen Votums voraussichtlich im Dezember 2019 getroffen. Voraussetzung für eine Entscheidung ist, dass bis dahin die Antragsunterlagen sowie die fachlichen Stellungnahmen vollständig vorliegen. Dies wurde der Gemeinde Medow mit Schreiben vom 12. März 2019 unter Verweis auf noch fehlende Unterlagen mitgeteilt. 2. Wie hoch kann die Förderung für das neue Löschfahrzeug des Typs LF20 für die Medower Feuerwehr maximal ausfallen? Die maximale Höhe einer Sonderbedarfszuweisung zur Förderung einer Ersatzbeschaffung richtet sich grundsätzlich nach der Leistungsfähigkeit des Antragstellers (Bewertung im Haushaltsystem RUBIKON) und beträgt in der Regel zwischen 40 Prozent und 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Vorliegen besonderer Umstände ist auch eine Zuwendung bis zu 90 Prozent zulässig. Bei Anträgen auf Zuwendungen für den Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen werden vorrangig sogenannte „Drittelförderungen“ angestrebt, in denen der Antragsteller, der Landkreis und das Land jeweils ein Drittel der Kosten tragen. 3. Fällt die Förderung für das neue Löschfahrzeug des Typs LF20 für die Medower Feuerwehr unter die Förderkriterien des 50-Millionen- Pakets für die Feuerwehren des Landes? Bisher ist eine Förderung von Löschfahrzeugen des genannten Typs im Rahmen des 50-Millionen-Pakets nicht vorgesehen. 4. Bis wann darf die Gemeinde Medow mit einer Entscheidung über ihren Antrag auf Förderung für das neue Löschfahrzeug des Typs LF20 rechnen? Die Gemeinde wird Anfang des Jahres 2020 schriftlich über das Ergebnis der Projektauswahl im Rahmen der Erstellung der Prioritätenliste informiert.