Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Oktober 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4130 7. Wahlperiode 09.10.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der CDU Gefahr durch Sturmfluten an den Küsten Rügens und ANTWORT der Landesregierung Es ergeben sich Nachfragen zu der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3961. 1. Wie sehen die konkreten Pläne der Landesregierung zur Evakuierung der durch Sturmfluten betroffenen Einwohner Rügens aus? 2. Wie schnell greifen die Maßnahmen der Landesregierung zur Evakuierung der betroffenen Einwohner im Ernstfall? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. In Abhängigkeit von der Schwere eines Sturmhochwassers ist entsprechend der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/3961 mit 240 bis 3.320 Betroffenen im Landkreis Vorpommern-Rügen zu rechnen. Nach § 12 Absatz 1 des Gesetzes über den Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG M-V) erstellen die unteren Katstrophenschutzbehörden auf der Grundlage von Gefährdungsanalysen Katastrophenschutzpläne. Hierin fänden auch Planungen zu Evakuierungen Berücksichtigung, wie sie zum Beispiel aufgrund von Sturmhochwassern erforderlich würden. Drucksache 7/4130 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Landesregierung liegen vom Landkreis Vorpommern-Rügen trotz konkreter Nachfrage keine Evakuierungsplanungen vor. Wie jedoch zuletzt in der Antwort der Landesregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3441 dargestellt, befinden sich die Gefährdungs - und Risikoanalysen in der Umsetzung. Das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet nach § 12 Absatz 2 LKatSG M-V für die Landesgefahrenschwerpunkte Katastrophenschutzpläne . Durch das Landesamt selbst werden keine Evakuierungspläne vorgehalten. 3. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für die geplanten Maßnahmen zum Küstenschutz auf Rügen für den Zeitraum 2021 bis 2030 (bitte aufschlüsseln je Maßnahme und Jahr)? Für die im Zeitraum 2021 bis 2030 für Rügen vorgesehenen Küstenschutzmaßnahmen werden die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Kosten geschätzt: Jahr Maßnahme Kosten (in Euro) 2021 Geotextilsicherung Binz, Bansin 500.000 2021 Aufspülung Göhren/Süd-Lobbe 1.800.000 2021 Aufspülung Lobbe-Thiessow 2.400.000 2022 Steilufersicherung Sassnitz 1.500.000 2023 Steilufersicherung Sassnitz 1.500.000 2024 Aufspülung Glowe 3.000.000 2025 Aufspülung Neuendorf 3.000.000 2025 Aufspülung Vitte und Kloster 3.600.000 2027 Aufspülung Lobbe-Thiessow 2.400.000 2027 Aufspülung Göhren/Süd-Lobbe 1.800.000 Für die Jahre 2026 sowie 2028 bis 2030 sind derzeit keine Maßnahmen geplant.