Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4134 7. Wahlperiode 14.10.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Kriminalstatistische Erfassungsmöglichkeiten des Landeskriminalamtes und ANTWORT der Landesregierung Zu Drucksache 7/3956 ergeben sich Nachfragen. 1. Warum verfügt das Bundeskriminalamt über umfassendere Auswertungsmöglichkeiten im Vergleich zu den Auswertungen zur Polizeilichen Kriminalstatistik in Mecklenburg-Vorpommern? a) Warum kann das Landeskriminalamt aktuell keine Sonderauswertung in diesem Sinne für Mecklenburg-Vorpommern vornehmen? b) Welche technischen Veränderungen sind nötig, um eine Sonderauswertung für Mecklenburg-Vorpommern zukünftig und rückwirkend zu ermöglichen? Die Landesregierung beantwortet nur Fragen, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Zu den umfassenden Auswertemöglichkeiten des Bundeskriminalamtes (BKA) wird keine Aussage getroffen. Zu a) Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 1 bis 4 auf Drucksache7/3956 verwiesen. Drucksache 7/4134 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu b) Die Landesregierung geht davon aus, dass umfangreiche Änderungen am Quellsystem, dem elektronischen Vorgangsassistenten und dem System zur Erstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik erforderlich wären. 2. Woher bezieht nach Kenntnis der Landesregierung das Bundeskriminalamt seine in der Sonderauswertung „Lagebild zur Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ verwendeten Daten und Kennzahlen? Grundlage für die Sonderauswertung im BKA sind die aus den Bundesländern angelieferten Daten. 3. Hat die Landesregierung ein Interesse an auf Mecklenburg- Vorpommern heruntergebrochene Fakten des BKA-Lagebilds? a) Wenn ja, wird die Landesregierung zukünftig Schritte einleiten, um diese Informationen für eine transparente Sicherheitsdiskussion veröffentlichen zu können? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung hat grundsätzlich, unter Berücksichtigung eines angemessenen Ressourceneinsatzes, das Bestreben, ein umfassendes, bedarfsorientiertes Kriminalitätslagebild darzustellen. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Antwort zu Frage 1 b) verwiesen.