Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4137 7. Wahlperiode 23.09.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Aufhebung der Verwaltungsvorschrift „Sicherstellung der Löschwasserschau“ vom 26. Oktober 1995 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wann wurde die Verwaltungsvorschrift „Sicherstellung der Löschwasserschau “ vom 26. Oktober 1995 aufgehoben? Mit Verwaltungsvorschrift vom 10. November 2005 (AmtsBl. M-V S. 1343) wurde die Verwaltungsvorschrift „Sicherstellung der Löschwasserschau“ aufgehoben. 2. Aus welchen Gründen wurde die Verwaltungsvorschrift „Sicherstellung der Löschwasserschau“ vom 26. Oktober 1995 aufgehoben? Nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V haben die Gemeinden die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Im Zuge der Umsetzung von Deregulierungsmaßnahmen wurde die Verwaltungsvorschrift aufgehoben. Es wurde eingeschätzt, dass nach 10 Jahren des Bestehens der Verwaltungsvorschrift „Sicherstellung der Löschwasserschau “ die Gemeinden in der Lage sind, eine ordnungsgemäße Löschwasserschau durchzuführen .