Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. September 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4142 7. Wahlperiode 01.10.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD Arbeitsgruppe zur Erarbeitung konkreter Steuerungsmodelle zur Entzerrung der Altersabgangsspitzen und ANTWORT der Landesregierung Aufgrund der hohen Einstellungszahlen von Richtern und Staatsanwälten in der ersten Hälfte der 1990er-Jahre weist die Altersstruktur bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ein erhebliches Ungleichgewicht auf. Es ist deshalb mit einer hohen Pensionierungswelle in den kommenden Jahren zu rechnen. Das Justizministerium hat deshalb eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung konkreter Steuerungsmodelle zur Entzerrung der Altersabgangsspitzen eingerichtet. Deren Vorschläge liegen seit längerem vor. Die Arbeitsgruppe empfiehlt verschiedene Steuerungsmodelle, so die Steigerung der Attraktivität des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand, die Einführung eines Altersteilzeitmodells sowie die Option, den Ruhestand hinauszuschieben . 1. Wie steht die Landesregierung zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe ? 2. Beabsichtigt die Landesregierung, die Vorschläge ganz oder teilweise umzusetzen? 3. Welche der Vorschläge hält die Landesregierung a) für besonders geeignet b) umsetzbar c) für weniger zielführend? 4. Hat die Landesregierung anderweitige Lösungen zur Umsetzung der unter Nr. 439 getroffenen Koalitionsvereinbarung entwickelt? Drucksache 7/4142 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 5. Wann soll mit der Umsetzung der von der Arbeitsgruppe unterbreiteten Vorschläge oder anderweitigen Lösungen begonnen werden? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 15. August 2019, Drucksache 7/3905, wird verwiesen. Die Landesregierung hat keine Beurteilung hinsichtlich der aufgezeigten Steuerungsmöglichkeiten getroffen. Mit dem Beschluss zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung ist ein Fondsvolumen von insgesamt 50 Millionen Euro vorgesehen. Die Sicherung von Fachkräften zur Gewährung von langfristiger Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung ist erklärtes Ziel der Landesregierung. Unter der Federführung der Staatskanzlei sollen alle Maßnahmen zur ressortübergreifenden Personalentwicklung und Personalakquise in einer Gesamtstrategie gebündelt werden.