Die Ministerin für Soziales. Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11.Oktober 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4149 7. Wahlperiode 14.10.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, fraktionslos Frauen nicht deutscher Herkunft in Frauenhäusern und ANTWORT der Landesregierung Es ergeben sich Nachfragen zu der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3994. 1. Wurden die Zahlen für die Beantwortung der Fragen zu o. g. Drucksache von den Frauenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern selbst zugearbeitet? Wer war für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage verantwortlich? Zu Teilfrage 1 Die Zahlen für die Beantwortung der Fragen auf Drucksache 7/3994 wurden von den Frauenschutzhäusern zugearbeitet. Sie wurden den standardisierten Erhebungsbogen entnommen, die seit 2014 von den Zuwendungsempfängern des Beratungs- und Hilfenetzes gegen häusliche und sexualisierte Gewalt halbjährlich geliefert werden. In den Erhebungsbögen erfolgt keine Differenzierung bezüglich der Herkunft. Auch in der Online-Statistik der bundesweiten Frauenhauskoordinierung wird nicht die Kategorie „nicht deutscher Herkunft“ verwendet. Hier werden Bewohnerinnen mit „deutscher Staatsbürgerschaft“ und „andere/keine Angaben“ unterschieden. Die Staatsbürgerschaft von Kindern wird nicht erfasst. Die Formulierung der Teilfrage 1 wurde deshalb zum Anlass genommen, die für die Online- Statistik der bundesweiten Frauenhauskoordination von den Frauenschutzhäusern gemeldeten Angaben zu ermitteln. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar: Drucksache 7/4149 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Frauenschutzhaus Güstrow 2017 2018 1. Halbjahr 2019 Bewohnerinnen gesamt 32 26 19 Deutsche Staatsbürgerschaft 20 16 12 Andere/keine Angaben 12 10 7 Frauenschutzhaus Greifswald 2017 2018 1. Halbjahr 2019 Bewohnerinnen gesamt 44 30 21 Deutsche Staatsbürgerschaft 27 20 11 Andere/keine Angaben 17 10 10 Frauenschutzhaus Ludwigslust 2017 2018 1. Halbjahr 2019 Bewohnerinnen gesamt 28 31 11 Deutsche Staatsbürgerschaft 13 20 3 Andere/keine Angaben 15 11 8 Frauenschutzhaus Ribnitz-Damgarten 2017 2018 1. Halbjahr 2019 Bewohnerinnen gesamt 21 29 18 Deutsche Staatsbürgerschaft 13 18 10 Andere/keine Angaben 8 11 8 Frauenschutzhaus Rostock 2017 2018 1. Halbjahr 2019 Bewohnerinnen gesamt 54 38 22 Deutsche Staatsbürgerschaft 30 16 10 Andere/keine Angaben 24 22 12 Frauenschutzhaus Schwerin 2017 2018 1. Halbjahr 2019 Bewohnerinnen gesamt 40 45 26 Deutsche Staatsbürgerschaft 25 24 16 Andere/keine Angaben 15 21 10 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4149 3 Frauenschutzhaus Stralsund 2017 2018 1. Halbjahr 2019 Bewohnerinnen gesamt 49 43 24 Deutsche Staatsbürgerschaft 32 25 14 Andere/keine Angaben 17 18 10 Frauenschutzhaus Wismar 2017 2018 1. Halbjahr 2019 Bewohnerinnen gesamt 11 10 16 Deutsche Staatsbürgerschaft 7 7 8 Andere/keine Angaben 4 3 Frauenschutzhaus Neubrandenburg 2017 2018 1. Halbjahr 2019 Bewohnerinnen gesamt 31 27 17 Deutsche Staatsbürgerschaft 19 23 6 Andere/keine Angaben 12 4 11 Zu Teilfrage 2 Gemäß § 64 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern für die 7. Wahlperiode richten sich Kleine Anfragen an die Landesregierung, die diese beantwortet. 2. Welcher Quelle entstammen die Zahlen für die Beantwortung der Kleinen Anfrage? 3. Inwiefern wurden dabei die Statistiken der Frauenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern detailliert berücksichtigt? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Seit dem Jahr 2014 sind die Zuwendungsempfänger für die Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt verpflichtet, bestimmte Daten mit Hilfe eines standardisierten Erhebungsbogens zu erfassen, welcher im Jahr 2017 modifiziert wurde. Grundlage für die Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/3994 waren die Angaben der Frauenschutzhäuser in diesem vom Land vorgegebenen Erhebungsbogen.