Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4150 7. Wahlperiode 14.10.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Kirchenfinanzierung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Neben der Kirchensteuer finanzieren sich die katholische und die evangelische Kirche oft darüber hinaus durch weitere staatliche Gelder. 1. Welche staatlichen Zuwendungen haben die Kirchen in Mecklenburg- Vorpommern in den letzten zehn Jahren erhalten (bitte nach Jahren, Kirche und Art der Zuwendung aufschlüsseln)? Folgende staatliche Zuwendungen haben die Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten: Gesamtzuschuss in Euro Jahr Evangelisch-lutherische Kirche Katholische Kirche Reformierte Kirche 2012 10.894.887,69 568.859,78 36.778,67 2013 11.330.644,54 591.750,54 37.247,00 2014 11.694.450,66 610.882,68 38.443,88 2015 11.788.402,58 615.657,24 39.192,65 2016 11.866.991,92 619.761,64 39.956,38 2017 12.146.917,38 634.380,97 40.353,97 2018 12.501.156,65 652.824,93 41.819,80 2019 12.408.076,11 648.020,16 41.819,80 Drucksache 7/4150 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Daten für die Jahre 2009 bis 2011 sind nicht mehr elektronisch abrufbar. Zur Beantwortung der Frage hinsichtlich dieser Jahre wäre eine händische Auswertung alter Papieraktenbestände notwendig, die einen Arbeitsaufwand von mindestens 160 Stunden erfordern würde. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Patronatsmittel (nur Evangelisch- Lutherische Kirche) in Euro: 2009 3.430.000,00 2010 3.360.000,00 2011 3.290.000,00 2012 3.220.000,00 2013 3.150.000,00 2014 3.080.000,00 2015 3.010.000,00 2016 3.220.000,00 2017 3.220.000,00 2018 3.220.000,00 2019 3.220.000,00 Grundlage für die Staatsleistungen sind der Güstrower Vertrag, der Vertrag mit dem Heiligen Stuhl und der Notenaustausch zwischen der Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg- Vorpommern und der Evangelisch Reformierten Kirche. 2. Wie hoch sind voraussichtlich die zukünftigen staatlichen Zuwendungen für die Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern für die kommenden fünf Jahre? Die Höhe der Gesamtzuschüsse hängt von den Ergebnissen der Tarifverhandlungen ab. Hiernach wird im Oktober 2019 rückwirkend eine Erhöhung zum 1. Januar 2019 von 3 % gezahlt. Eine weitere Erhöhung um 3 % ist zum 1. Januar 2020 und zum 1. Januar 2021 ist eine weitere Erhöhung um 1,2 % vorgesehen. Für die Patronatsleistungen wird die Höhe der Zuwendungen zurzeit neu verhandelt. Das Verhandlungsergebnis steht noch aus. 3. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in Mecklenburg- Vorpommern ähnliche Fälle von „Prunksucht“ wie bei dem Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst? Wenn ja, welche? Nein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4150 3 4. Wie entwickelte sich die Anzahl von Kirchenmitgliedern und die daraus resultierenden Steuereinnahmen in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum der letzten zehn Jahre (bitte nach Kirchen und Jahren aufschlüsseln )? Für folgende Kirchen erfolgt die Verwaltung der Kirchensteuer in Mecklenburg-Vorpommern durch die Finanzämter: Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (bis zum 26. Mai 2012 für die Evangelisch-Lutherische Kirche Mecklenburgs und die Pommersche Evangelische Kirche), Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Evangelisch-reformierte Kirche, Erzbistum Hamburg und Erzbistum Berlin. Zur Anzahl der Kirchenmitglieder liegt kein valides Zahlenmaterial vor. Von staatlicher Seite könnte lediglich die Anzahl der Kirchensteuerpflichtigen ermittelt werden; hierbei ist aber zu beachten, dass den Finanzämtern des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht alle Kirchenmitglieder als Steuerpflichtige bekannt sind, da es Kirchenmitglieder ohne Pflichtveranlagungstatbestand gibt (z. B. Rentner, Kinder, Steuerpflichtige mit Steuerklasse I) oder Ehegatten bei der Veranlagung als ein Steuerfall zählen. Die Zahl der Steuerpflichtigen weicht damit erheblich von der Zahl der tatsächlichen Kirchenmitglieder ab und kann deshalb nicht für die Beantwortung der Frage herangezogen werden. Eine Auskunft über die Anzahl der Kirchenmitglieder kann nur durch die Kirchen selbst erteilt werden. Das Kirchensteueraufkommen getrennt nach evangelischer und römisch-katholischer Kirchensteuer entwickelte sich in den Jahren 2009 bis 2018 wie folgt: Im Jahr 2009 betrug das evangelische Kirchensteueraufkommen 26,01 Millionen Euro, das römisch-katholische Kirchensteueraufkommen lag bei 6,79 Millionen Euro. Im Jahr 2010 betrug das evangelische Kirchensteueraufkommen 26,87 Millionen Euro, das römisch-katholische Kirchensteueraufkommen lag bei 7,88 Millionen Euro. Im Jahr 2011 betrug das evangelische Kirchensteueraufkommen 25,81 Millionen Euro, das römisch-katholische Kirchensteueraufkommen lag bei 7,29 Millionen Euro. Im Jahr 2012 betrug das evangelische Kirchensteueraufkommen 27,01 Millionen Euro, das römisch-katholische Kirchensteueraufkommen lag bei 8,42 Millionen Euro. Im Jahr 2013 betrug das evangelische Kirchensteueraufkommen 32,63 Millionen Euro, das römisch-katholische Kirchensteueraufkommen lag bei 8,88 Millionen Euro. Im Jahr 2014 betrug das evangelische Kirchensteueraufkommen 32,88 Millionen Euro, das römisch-katholische Kirchensteueraufkommen lag bei 8,85 Millionen Euro. Im Jahr 2015 betrug das evangelische Kirchensteueraufkommen 33,87 Millionen Euro, das römisch-katholische Kirchensteueraufkommen lag bei 10,59 Millionen Euro. Im Jahr 2016 betrug das evangelische Kirchensteueraufkommen 31,09 Millionen Euro, das römisch-katholische Kirchensteueraufkommen lag bei 10,04 Millionen Euro. Im Jahr 2017 betrug das evangelische Kirchensteueraufkommen 33,37 Millionen Euro, das römisch-katholische Kirchensteueraufkommen lag bei 9,84 Millionen Euro. Im Jahr 2018 betrug das evangelische Kirchensteueraufkommen 33,73 Millionen Euro, das römisch-katholische Kirchensteueraufkommen lag bei 9,83 Millionen Euro. Eine Aufschlüsselung nach den einzelnen Kirchen ist technisch nicht möglich.