Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Oktober 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4152 7. Wahlperiode 09.10.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in der gymnasialen Oberstufe und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Welche Anzahl von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung hat im Schuljahr 2018/2019 an den Gymnasien und Gesamtschulen in den Klassenstufen 11 und 12 unterrichtet bzw. unterrichtet im Schuljahr 2019/2020 an den Gymnasien und Gesamtschulen in den Klassenstufen 11 und 12 (bitte nach Schuljahren, Klassenstufen und Fächern getrennt angeben)? Der zulässige Einsatz von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung in der Qualifikationsphase ergibt sich aus § 10 Absatz 6 der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung Mecklenburg- Vorpommern und § 100 Absatz 4 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt waren 48 Lehrkräfte ohne Lehramt und ohne Lehrbefähigung für ein Fach („Seiteneinsteiger“) im Schuljahr 2018/2019 an öffentlichen Gymnasien und Gesamtschulen in den Jahrgangsstufen 11 und 12 beziehungsweise 13 eingesetzt. Drucksache 7/4152 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine differenzierte Darstellung nach Fächern und Jahrgangsstufen kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Jede Zeile stellt dabei eine Lehrkraft dar (48 Zeilen = 48 Lehrkräfte). Aus Datenschutzgründen wurde anstatt der Lehreridentifikationsnummer (LehrerID) eine anonymisierte laufende Nummer ausgewiesen. Eine 1 bedeutet, dass die Lehrkraft im entsprechenden Fach beziehungsweise in der entsprechenden Jahrgangsstufe eingesetzt war. Lehrkräfte ohne Lehramt und ohne Lehrbefähigung für ein Fach, die im Schuljahr 2018/2019 an Gymnasien und Gesamtschulen in den Jahrgangsstufen 11 und 12 beziehungsweise 13 eingesetzt waren, nach Fächern: Lfd. Nr. der Lehrkräfte Fr AWT Bio Ch De En eRe Geo Inf kRe Ku Ma Mu Ph Phil Sp 1 1 1 2 1 3 1 4 1 5 1 6 1 7 1 8 1 9 1 10 1 11 1 12 1 13 1 14 1 15 1 16 1 17 1 18 1 19 1 20 1 21 1 22 1 1 23 1 24 1 25 1 26 1 1 27 1 28 1 29 1 30 1 31 1 1 32 1 33 1 1 34 1 35 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4152 3 Lfd. Nr. der Lehrkräfte Fr AWT Bio Ch De En eRe Geo Inf kRe Ku Ma Mu Ph Phil Sp 36 1 37 1 38 1 39 1 40 1 41 1 42 1 43 1 44 1 45 1 46 1 47 1 48 1 Legende: Fr Französisch AWT Arbeit/Wirtschaft/Technik Bio Biologie Ch Chemie De Deutsch En Englisch eRe evangelische Religion Geo Geographie Inf Informatik kRe katholische Religion Ku Kunst und Gestaltung Ma Mathematik Mu Musik Ph Physik Phil Philosophie Sp Sport Drucksache 7/4152 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Lehrkräfte ohne Lehramt und ohne Lehrbefähigung für ein Fach („Seiteneinsteiger“), die im Schuljahr 2018/2019 an Gymnasien und Gesamtschulen in den Jahrgangsstufen 11 und 12 beziehungsweise 13 eingesetzt waren, nach Jahrgangsstufen: Lfd. Nr. Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 11/12 Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 12/13 Jahrgangsstufe 13 1 1 1 2 1 1 3 1 4 1 1 1 5 1 6 1 1 7 1 8 1 9 1 1 10 1 1 11 1 12 1 13 1 1 14 1 15 1 1 16 1 17 1 18 1 19 1 20 1 21 1 1 22 1 23 1 1 24 1 25 1 26 1 1 27 1 28 1 29 1 30 1 31 1 1 32 1 33 1 1 34 1 35 1 1 36 1 1 1 37 1 38 1 39 1 40 1 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4152 5 Lfd. Nr. Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 11/12 Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 12/13 Jahrgangsstufe 13 41 1 42 1 1 43 1 44 1 1 1 45 1 46 1 47 1 1 48 1 Daten zum Einsatz von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung, die im Schuljahr 2019/2020 an Gymnasien und Gesamtschulen in den Jahrgangsstufen 11 und 12 beziehungsweise 13 unterrichten, liegen noch nicht vor. Die allgemeinbildenden Schulen melden die statistischen Daten für das aktuelle Schuljahr (2019/2020) mit Stichtag 6. September 2019 bis Anfang November an das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern. Im Anschluss erfolgt die Plausibilisierung der Daten durch das Statistische Amt. Belastbare plausibilisierte und ausgewertete Daten für jedes Schuljahr liegen erst zum Ende eines Schuljahres vor.