Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4156 7. Wahlperiode 14.10.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Mögliche Auswirkungen des geänderten Teilzeit- und Befristungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die nachfolgend ausgewiesenen Werte des IAB-Betriebspanels beruhen auf einer Hochrechnung von Befragungsdaten von jährlich rund 900 bis 1.000 Betrieben in Mecklenburg- Vorpommern (= Stichprobe). Aufgrund der relativ kleinen Stichprobe sowie der sich daraus ergebenden Zellbesetzungen sind die nachfolgend ausgewiesenen hochgerechneten Absolutwerte teilweise statistisch unscharf und sind deswegen hauptsächlich als Größenordnungen zu betrachten. Aufgrund der Unschärfen können die tatsächlichen Absolutwerte von den hochgerechneten Werten erheblich abweichen. Daten für 2019 liegen noch nicht vor. Diese Kleine Anfrage ergänzt die Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/1771 vom 5. März 2018. 1. Wie hat sich die Anzahl der befristeten Arbeitsverhältnisse insgesamt sowie mit und ohne Sachgrund in Mecklenburg-Vorpommern seit 2017 entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen darstellen )? Die Entwicklung der befristetet Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern seit 2017 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Drucksache 7/4156 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Jahr Anzahl an befristet Beschäftigten* Anteil der befristet Beschäftigten an allen Beschäftigten in Prozent* 2017 94.300 13,7 2018 92.100 13,6 * Jahresdurchschnitt einschließlich Auszubildende, Praktikanten und Personen in Umschulung. Quelle: Mikrozensus nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern. Die Entwicklung der hochgerechneten befristeten Arbeitsverhältnisse in Mecklenburg- Vorpommern nach Sachgrund ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 2017 2018 Anzahl Prozent Anzahl Prozent Befristete Arbeitsverhältnisse 58.000 100 54.0000 100 davon: befristet mit Sachgrund 34.000 59 29.000 54 befristet ohne Sachgrund 24.000 41 25.000 46 Quelle: IAB-Betriebspanel Mecklenburg-Vorpommern, Befragungswellen 2017 und 2018. 2. Wie hat sich der prozentuale Anteil befristeter Arbeitsverhältnisse insgesamt sowie die Befristung mit und ohne Sachgrund bei Neueinstellungen in Mecklenburg-Vorpommern seit 2017 entwickelt? Nach den hochgerechneten Daten des IAB-Betriebspanels waren im ersten Halbjahr 2017 45 Prozent der Neueinstellungen in Mecklenburg-Vorpommern befristet, im ersten Halbjahr 2018 waren es 50 Prozent. Eine Unterscheidung nach Neueinstellungen mit und ohne Sachgrund ist nicht möglich, da die Daten nicht erhoben wurden. Darüber hinaus liegt der Landesregierung entsprechendes Datenmaterial nicht vor. 3. Wie stellt sich die Verteilung der befristeten Arbeitsverhältnisse in den Jahren 2017 und 2018 in Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten) dar? Die Entwicklung der hochgerechneten befristeten Arbeitsverhältnisse in Mecklenburg- Vorpommern nach Betriebsgrößenklassen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Darüber hinaus liegt der Landesregierung entsprechendes Datenmaterial nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4156 3 Stichtag 30.06.2017 30.06.2018 Betriebsgrößenklasse (Anzahl Beschäftigte) Anteil befristeter Arbeitsverhältnisse an allen Arbeitsverhältnissen unter 50 Beschäftigte* 41 % 38 % 50 oder mehr Beschäftigte* 59 % 62 % insgesamt 100 % 100 % * Aufgrund der geringen Zellbesetzung bei dieser Frage wurden Betriebsgrößenklassen zusammengefasst. Quelle: IAB-Betriebspanel Mecklenburg-Vorpommern, Befragungswellen 2017 und 2018 4. Wie stellt sich die Verteilung der sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse in den Jahren 2017 und 2018 in Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten) dar? Die Entwicklung des hochgerechneten Anteils sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse an allen befristeten Arbeitsverhältnissen nach Betriebsgröße (als Anzahl an Beschäftigten) in Mecklenburg-Vorpommern ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Stichtag 30.06.2017 30.06.2018 Betriebsgrößenklasse (Anzahl Beschäftigte) Anteil sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse an allen befristeten Arbeitsverhältnissen unter 50 Beschäftigte* 36 % 23 % ab 50 Beschäftigte* 64 % 77 % insgesamt 100 % 100 % * Aufgrund der geringen Zellbesetzung bei dieser Frage wurden Betriebsgrößenklassen zusammengefasst. Quelle: IAB-Betriebspanel Mecklenburg-Vorpommern, Befragungswellen 2017 und 2018 5. Wie hat sich die Zahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten in den Jahren 2017 und 2018 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt sowie nach Größe der Unternehmen entwickelt? Die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt und nach Betriebsgröße (als Anzahl an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Drucksache 7/4156 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Anzahl an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Stichtag insgesamt darunter Vollzeit darunter Teilzeit 30.06.2017 567.650 401.379 166.271 30.06.2018 574.586 402.934 171.652 Anzahl an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Betrieben mit bis zu 44 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Stichtag insgesamt darunter Vollzeit darunter Teilzeit 30.06.2017 274.885 190.704 84.181 30.06.2018 274.782 188.428 86.354 Anzahl an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Betrieben mit 45 und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Stichtag insgesamt darunter Vollzeit darunter Teilzeit 30.06.2017 292.765 210.675 82.090 30.06.2018 299.804 214.506 85.298 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Angaben nach dem Arbeitsortprinzip 6. Wie viele Beschäftigte haben in Mecklenburg-Vorpommern seit Januar 2019 von der Möglichkeit der neuen Brückenteilzeit Gebrauch gemacht (bitte insgesamt sowie nach Unternehmensgröße angeben)? Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit und des Statistisches Amtes Mecklenburg-Vorpommern liegen keine Daten zur Inanspruchnahme der Brückenteilzeit vor. Darüber hinaus liegt der Landesregierung entsprechendes Datenmaterial nicht vor. 7. Inwieweit sind der Landesregierung Verstöße gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern bekannt? Der Landesregierung sind Verstöße gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz im Rahmen von Verfahren bei den Arbeitsgerichten bekannt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4156 5 8. Wie viele Verfahren wegen Verstößen gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz sind an den Gerichten des Landes anhängig (bitte insgesamt für das Land sowie bezogen auf den Gerichtsstandort, den Einreichungstermin , den Stand des Verfahrens und die Art der Urteile bzw. Entscheidungen des Gerichtes darstellen)? In der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit wird unterschieden nach Art der Verfahren und nach Verfahrensgegenständen. Verfahren wegen Verstößen gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz bei den Arbeitsgerichten können in mehreren Verfahrensgegenständen, wie zum Beispiel Kombinationen von Bestandsstreitigkeiten und Zahlungsklagen, Kombinationen von Bestandsstreitigkeiten und Sonstiges erfasst sein. Eine Aussage zum Einreichungstermin und zum Stand des Verfahrens enthält die Statistikanordnung nicht. Eine händische Auswertung der Akten (Geschäftsanfall im Berichtsjahr 2018 von insgesamt 6.021 Verfahren) wäre mit unzumutbarem Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre.