Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4159 7. Wahlperiode 14.10.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der CDU Gesundheitsprävention durch Nichtrauchen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele registrierte Neuerkrankungen an Lungenkrebs hat es in den letzten fünf Jahren in Mecklenburg-Vorpommern gegeben? Die Daten zu Neuerkrankungen an Lungenkrebs sind öffentlich zugänglich. Sie können jeweils dem Indikator 3.70 des Indikatorensatzes der Gesundheitsberichterstattung der Länder entnommen werden. Aktuell liegen die Daten bis zum Jahr 2014 vor. Die Daten sind unter anderem auf der Webseite atlas.gekid.de aufrufbar unter: http://atlas.gekid.de/Tabellen/ Tabellen_D.php . 2. Wie hat sich der Anteil der Bevölkerung in den letzten fünf Jahren entwickelt, die täglich rauchen? Wie stellten sich der Anteil der täglich rauchenden Bevölkerung im bundesweiten Vergleich und im europäischen Vergleich dar? Die Daten zum Anteil der Bevölkerung, der täglich raucht, sind öffentlich zugänglich. Für Mecklenburg-Vorpommern können die Daten über den Indikator 4.1 des Indikatorensatzes der Gesundheitsberichterstattung der Länder entnommen werden. Grundlage bildet der Mikrozensus, der alle vier Jahre erhoben wird. Aktuell liegen die Daten für die Jahre 2005, 2009 und 2013 vor. Hierbei wird jedoch lediglich nach regelmäßigen Rauchern, gelegentlichen Rauchern und Nichtrauchern unterschieden. Drucksache 7/4159 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Daten sind abrufbar unter: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/gesundheit /Zahlen%2c-Daten%2c-Fakten/Download-der-Gesundheitsindikatoren-MV/?para=e-Bibo- InterTh04 . Die Daten für Deutschland sind ebenfalls über den Indikator 4.1 des Indikatorensatzes der Gesundheitsberichterstattung der Länder zugänglich. Grundlage bildet die Studienreihe „Gesundheit in Deutschland aktuell - Telefonischer Gesundheitssurvey“ GEDA des Robert- Koch-Instituts. Die Daten sind auf der Webseite www.gbe-bund.de abrufbar unter: http:// www.gbe-bund.de/gbe10/trecherche.prc_them_rech?tk=30000&tk2=30400&p_uid=gast&p aid=13712324&p_sprache=D&cnt_ut=13&ut=30401 . Die Daten der Raucheranteile für Europa sind ebenfalls öffentlich zugänglich. Hierzu hat die Europäische Kommission eine Studie mit dem Titel „Special Eurobarometer 458“ in Auftrag gegeben, die 2017 veröffentlicht wurde. Die Daten der Studie sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/Survey/getSurveyDetail/instru ments/SPECIAL/surveyKy/2146 . 3. Welche Gesundheitsziele für ein rauchfreies Mecklenburg- Vorpommern existieren, um Erkrankungen an Lungenkrebs, andere gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Rauchen und den Anteil der rauchenden Bevölkerung schrittweise zu reduzieren? Durch welche Maßnahmen sollen die Gesundheitsziele erreicht werden? Das Aktionsbündnis für Gesundheit ist ein freiwilliger Zusammenschluss von im Land Mecklenburg-Vorpommern tätigen Akteuren in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention im Gesundheitswesen, in dem auch das für Gesundheit zuständige Ministerium unter anderem als Geschäftsstelle des Aktionsbündnisses mitwirkt. Das Aktionsbündnis gestaltet den Gesundheitszieleprozess für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Mitglieder des Aktionsbündnisses erarbeiten derzeit Gesundheitsziele für Mecklenburg- Vorpommern, die als Ausgangspunkt für die Identifizierung von Handlungsfeldern und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dienen sollen. Die derzeit in den Arbeitsgruppen des Aktionsbündnisses in Abstimmung befindlichen Ziele adressieren auch das bedeutende Thema Sucht beziehungsweise deren Folgeerkrankungen. Die Akteure der Gesundheitsförderung, Prävention und Suchtprävention in Mecklenburg- Vorpommern orientieren sich neben landesspezifischen Gesundheitszielen bei ihren Aktivitäten und Maßnahmen auch an den Nationalen Gesundheitszielen. Eines der neun Nationalen Gesundheitsziele lautet „Tabakkonsum reduzieren“. Eine wichtige Maßnahme zur Reduktion von tabakassoziierten Erkrankungen und Beeinträchtigungen war das Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Passivrauchen, bei dem im abgegebenen Rauch die toxischen und krebserregenden Giftstoffkonzentrationen deutlich höher sind als im aktiv inhalierten Rauch, ist wie auch aktives Rauchen mit beträchtlichen gesundheitlichen Folgen und Risiken assoziiert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4159 3 Mit dem Nichtraucherschutzgesetz hat die Landesregierung ein wichtiges Gesetz auf den Weg gebracht, um Nichtrauchende besser und wirksamer als früher in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Restaurants) vor den gesundheitlichen Gefahren des Tabakrauchs zu schützen. Parallel hierzu hatte das seinerzeitige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zum 3. August 2007 eine Gastronomiemodernisierungsrichtlinie erlassen, durch welche Kleinstunternehmen , die im Bereich Gastronomie tätig sind (Betriebe mit maximal zehn Vollzeitkräften ), auf Antrag Investitionsdarlehen des Landes zwischen 2.000,00 und 15.000,00 Euro erhalten konnten. Gefördert wurden Investitionen in Modernisierungs- und Optimierungsmaßnahmen in Betrieben des Gastgewerbes. Wegen der weiteren Einzelheiten dieser Förderung wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 5/973 vom 23. November 2007 verwiesen. Nicht zuletzt auch aus diesem Grunde hat sich das Gesetz gut bewährt und die durch die Nichtraucherschutzgesetze der Länder getroffenen Regelungen erfahren eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Des Weiteren fördert die Landesregierung umfänglich Strukturen und Akteure der Suchtprävention in Mecklenburg-Vorpommern, wie beispielsweise die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST M-V) und die Regionale Suchtprävention (RSP) in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes. Diese Akteure und Strukturen bieten für unterschiedliche Zielgruppen in verschiedenen Settings umfänglich und kontinuierlich Maßnahmen und Projekte der Suchtprävention - auch zum Thema Tabakprävention - an und führen diese durch. Ein umfangreicher Überblick über (auch) tabakbezogene Präventionsangebote der LAKOST M-V findet sich auf der Internetseite https://www.lakost-mv.de/ unter dem Gliederungspunkt Suchtprävention. Die Tatsache, dass Mecklenburg-Vorpommern eine der höchsten Raucherquoten bundesweit hat, bestärkt die Landesregierung in der Fortsetzung der Förderung der bisherigen Projekte und Maßnahmen zur Tabak- und Nikotinprävention. Zudem fördert das Land die Fortsetzung des Aufbaus und die Etablierung der Geschäftsstelle der Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern. Die Krebsgesellschaft Mecklenburg- Vorpommern hat es sich unter anderem zum Ziel gesetzt, durch gezielte Maßnahmen und eine hohe Informationsverbreitung die Bevölkerung über die Krebskrankheit und die Möglichkeiten ihrer Verhütung aufzuklären. 4. Wie wird ein generelles Werbeverbot für Zigaretten, Tabakprodukte und E-Zigaretten als ein Baustein der Prävention von Gesundheitsschäden durch Rauchen eingeschätzt? Aus Sicht der Gesundheitsförderung und Prävention wäre ein generelles Werbeverbot für Zigaretten, E-Zigaretten und Tabak, wie es viele Organisationen und Fachverbände (zum Beispiel die Deutsche Krebshilfe, das Deutsche Kinderhilfswerk und das Deutsche Krebsforschungszentrum ) fordern, zu begrüßen. Drucksache 7/4159 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Die gesundheitlichen Risiken, Folgeschäden und Erkrankungen durch das Rauchen von Tabakprodukten sowie die damit assoziierten hohen Kosten im Gesundheitssystem sind hinlänglich bekannt. In Deutschland sterben jährlich ca. 121.000 Menschen an den Folgen des Rauchens - das entspricht jedem siebten Todesfall. Insbesondere Jugendliche reagieren auf die Bewerbung von Tabakprodukten. Die Wahrnehmung der Werbung und das Rauchverhalten stehen in deutlichem Zusammenhang miteinander (höhere Wahrscheinlichkeit zu rauchen bei häufiger Exposition gegenüber Werbung). In Ländern mit umfassenden Verbotsregelungen zur Tabakwerbung ist ein deutlicher Rückgang des Konsums von Tabak zu verzeichnen. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass ein umfassendes Verbot von Tabakwerbung zu einem Rückgang des Tabakkonsums um circa sieben Prozent führt. Ein umfassendes Tabakwerbeverbot wird von vielen unterschiedlichen Institutionen und Verbänden (zum Beispiel der Weltbank) neben Tabaksteuererhöhungen , Warnhinweisen auf Tabakprodukten, rauchfreien öffentlichen Räumen sowie Aufklärungskampagnen als eine der wirksamsten Maßnahmen zur Verringerung des Rauchens in der Bevölkerung eingestuft.