Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4160 7. Wahlperiode 14.10.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der CDU Suchtprävention Jugendliche und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich der Anteil der täglich rauchenden Jugendlichen bis 18 Jahre in den letzten fünf Jahren in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt? Die Daten zu dem Anteil der Bevölkerung der täglich raucht, sind öffentlich zugänglich. Für Mecklenburg-Vorpommern können die Daten über den Indikator 4.1 des Indikatorensatzes der Gesundheitsberichterstattung der Länder entnommen werden. Grundlage bildet der Mikrozensus, der alle vier Jahre erhoben wird. Aktuell liegen die Daten für die Jahre 2005, 2009 und 2013 vor. Hierbei wird jedoch lediglich nach regelmäßigen Rauchern, gelegentlichen Rauchern und Nichtrauchern unterschieden. Die Daten sind abrufbar unter: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/gesundheit/Zahlen%2c-Daten%2c-Fakten /Download-der-Gesundheitsindikatoren-MV/?para=e-BiboInterTh04. Daten für Mecklenburg-Vorpommern liegen dabei jedoch nur für die Altersgruppe der 15- bis 20-Jährigen vor. Darüber hinaus liegt der Landesregierung entsprechendes Datenmaterial nicht vor. 2. Wie stellt sich die Quote der rauchenden Jugendlichen im Land im bundesweiten und im europäischen Vergleich dar? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 7/4160 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Daten für Deutschland liegen erst ab dem Alter von 18 Jahren vor. Diese Daten sind über den Indikator 4.1 des Indikatorensatzes der Gesundheitsberichterstattung der Länder zugänglich. Grundlage bildet die Studienreihe „Gesundheit in Deutschland aktuell - Telefonischer Gesundheitssurvey“ GEDA des Robert-Koch-Instituts. Die Daten sind auf der Webseite www.gbe-bund.de abrufbar unter: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/ gesundheit/Zahlen%2c-Daten%2c-Fakten/Download-der-Gesundheitsindikatoren-MV/?para= e-BiboInterTh04. Daten zu Raucheranteilen in Europa sind ebenfalls öffentlich zugänglich. Die Europäische Kommission hat eine Studie mit dem Titel „Special Eurobarometer 458“ in Auftrag gegeben, die 2017 veröffentlicht wurde. Die Daten der Studie sind abrufbar unter: https://ec. europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/Survey/getSurveyDetail/instruments/SP ECIAL/surveyKy/2146. Die Daten zu Raucheranteilen liegen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Europa jedoch nur für die Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen vor. Darüber hinaus liegt der Landesregierung entsprechendes Datenmaterial nicht vor. 3. Welche Maßnahmen und Projekte der Tabakprävention werden in der Altersgruppe bis 18 Jahre an den staatlichen Schulen und an anderen Gelegenheiten wiederkehrend finanziert und durchgeführt? An den staatlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur keine Maßnahmen und Projekte wiederkehrend finanziert. Nichtraucherschutz ist ein fester Bestandteil vieler Unterrichtsfächer und wird in allen Jahrgangsstufen durch Pädagogen im Unterricht sowie in außerunterrichtlichen Veranstaltungen oder Projekten umgesetzt. Darüber hinaus wird die Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes in den Schulen kontrolliert. Tabakprävention als Teil der Sucht- und Drogenprävention ist im Rahmenplan „Gesundheitserziehung “ ein verbindliches Thema. Dieser Rahmenplan gilt für alle Schulformen, Fächer und Jahrgangsstufen. Außerdem ist die Betrachtung gesundheitsschädigender und suchtbegünstigender Faktoren gemäß den geltenden Rahmenplänen verpflichtender Bestandteil des Sachunterrichts in der Grundschule sowie des Biologie- und Sozialkundeunterrichts. Sucht- und Drogenprävention ist zudem inhärenter Bestandteil des Aufgabengebietes Gesundheitserziehung . Die Aufgabengebiete sind ebenfalls in den Rahmenplänen ausgewiesen. Die Sucht- und Drogenprävention wird hier jedoch außer in den genannten Rahmenplänen nicht konkret erwähnt. Nichtraucherschutz und Suchtprävention sind ein fester Bestandteil gesundheitsfördernder Schulprogramme und Teil des pädagogischen Auftrags. Durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden den Schulen in Zusammenarbeit mit externen Partnern Wettbewerbe und Projekte bezüglich der Tabakprävention angeboten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4160 3 Dazu zählen zum Beispiel: - Der europäische Nichtraucherwettbewerb „Be smart - don’t start“ Bewerbung der Klassen mit der Absicht, Nichtraucherklassen zu sein; gemeinsam mit den Lehrkräften wird sich auf den Weg gemacht, das Thema Nichtrauchen für sich zu entdecken und kreativ zu beleben. - Das Projekt der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg- Vorpommern (LAKOST) „KlarSicht - Kofferparcours, BZgA-Mitmachparcours zu Tabak und Alkohol“ Der interaktive KlarSicht-MitmachParcours zu den Themen Tabak und Alkohol für die Zielgruppe der Jugendlichen wurde von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Rahmen ihrer beiden Jugendkampagnen „rauchfrei“ und „Alkohol? Kenn dein Limit.“/„Null Alkohol - Voll Power!“ entwickelt. Info-Tafeln und ein Kiosk mit Materialien der BZgA bieten Hintergrundwissen und Informationen zu Alkohol und Tabak, deren Auswirkungen sowie Tipps zum „Aussteigen“. Bei Rollenspielen, Quiz und Diskussionen können sich die Teilnehmenden mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen einbringen. Dieses interaktive Angebot unterstützt Jugendliche dabei, die Risiken von Alkohol- und Zigarettenkonsum klarer zu sehen und gesundheitsbewusst zu handeln. Es ist ein gut einsetzbares Medium, um Schulen dabei zu unterstützen, nachhaltig Suchtprävention durchzuführen und im Schulalltag zu verankern. Darüber hinaus gibt es im Bundesland noch eine Vielzahl von Partnern vor Ort, die Schulen bei diesem Erziehungsauftrag zur Verfügung stehen. Diese können bei Bedarf eigenverantwortlich und eigenständig von den Schulen abgerufen und genutzt werden. Eine statistische Erfassung hierzu erfolgt im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht. Darüber hinaus beraten und unterstützen die vier Beratungslehrerinnen des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) Schulen auch hinsichtlich einer Suchtprävention. Die von der Landesregierung geförderte Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST M-V) bietet für die Altersgruppe bis 18 Jahre an staatlichen Schulen und auch in anderen Settings weitere Maßnahmen und Projekte der Suchtprävention an, in denen Tabakkonsum ein zentrales Thema ist. Einzelne Projekte werden nachfolgend aufgelistet und kurz beschrieben: - Future for us (in Zusammenarbeit mit der AOK-Gesundheitskasse) Die Initiative Future for us steht für Gesundheitserziehung durch Bildung, Erziehung und praktische Übungen. Zentrales Ziel ist es, junge Menschen an der Schnittstelle zwischen Ausbildung und Beruf zu unterstützen, für sich selbst eine präventionsbezogene gesundheitliche Aufmerksamkeit zu entwickeln und diese in ihren Alltag zu integrieren. In Seminaren und Exkursionen lernen die Jugendlichen, auf ihre Gesundheit zu achten, um so möglichst lange ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten. Bildungsinhalte umfassen neben allgemeinen Gesundheitsthemen auch die Schwerpunktthemen Nikotin, Alkohol und illegale Suchtstoffe. Drucksache 7/4160 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 - „Starke Kinder brauchen starke ErzieherINNEN” Ein Fortbildungsprogramm zur Suchtprävention mit den Themenbausteinen Nikotin, Alkohol, illegale Stoffe, Sucht und Prävention im Kindergarten für Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schule für Sozialwesen zur Suchtprävention. Zukünftige Erzieherinnen/Erzieher werden sensibilisiert, sich mit dem Thema Sucht und Suchtprävention im Kindergarten aktiv auseinanderzusetzen. Hintergrund dieses Programms ist, dass Suchtprävention bereits im Kindergartenalter beginnt und hier die beste Chance besteht, einen positiven Einfluss auf die kindliche Entwicklung zu nehmen. - „acht bis zwölf“ - Mehr Sicherheit im Erziehungsalltag Das Kursangebot „acht bis zwölf“ unterstützt Eltern von acht- bis zwölfjährigen Kindern zu folgenden Themen: Modul 1: Medien, Tabak, Alkohol & Co: Wie spreche ich mit meinem Kind darüber? Modul 2: Mein Kind erzählt nichts mehr: Wie kann ich trotzdem im Gespräch bleiben? Modul 3: Ich mach mir Sorgen um mein Kind: An wen kann ich mich wenden? Bewusst wird „acht bis zwölf“ vor den durchschnittlich ersten Substanzkonsum gesetzt. Durch viel Wissensvermittlung und Tipps sowie Austausch mit anderen Eltern sollen Eltern eine klare Haltung finden, welche Regeln in der Familie gelten sollen, wie das Zusammenleben gestaltet und wie die Vorbildfunktion wahrgenommen wird. - Suchtprävention in der Berufsausbildung: Prev@Work und PiA Themen beider Programme sind Nikotin, Alkohol, Medien, illegale Stoffe sowie rechtliche Rahmenbedingungen. Prev@work ist ein erprobtes, erfolgreich evaluiertes und ganzheitlich orientiertes Suchtpräventionsprogramm im Setting Berufsausbildung mit bundesweiter Verbreitung. Auszubildende werden in Tagesseminaren zu Suchtgefahren sensibilisiert, über Risiken aufgeklärt ; zudem werden Handlungsalternativen und Unterstützungsmöglichkeiten erarbeitet. PiA - Prävention in der Ausbildung ist ein Kurzprogramm zur Suchtprävention in der Berufsausbildung. Es umfasst ein Basis- und ein Aufbauseminar mit je vier Zeitstunden, ist also kürzer gefasst und damit kompatibler für den Berufsschulalltag als Prev@Work. - JugendFilmTage Nikotin und Alkohol - Alltagsdrogen im Visier Die BZgA hat mit den „JugendFilmTagen Nikotin und Alkohol - Alltagsdrogen im Visier“ ein praxiserprobtes Präventionsangebot entwickelt, das sie kooperierenden Ländern und Kommunen als Baustein für die schulische Suchtprävention zur Verfügung stellt. Schülerinnen und Schüler aller Schulformen im Alter von zwölf bis 19 Jahre werden durch Spielfilme und Mitmachaktionen motiviert, sich mit Rauchen/Dampfen und Alkoholkonsum auseinanderzusetzen. Ein Lehrkräfteangebot vor und auf den FilmTagen unterstützt die nachhaltige Weiterarbeit in der Schule. Bedarfsorientiert können ein Elternangebot und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen angeboten werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4160 5 4. Welche finanziellen Mittel stehen den öffentlichen und privaten Schulen pro Schuljahr und Schüler für Maßnahmen der Suchtprävention zur Verfügung? Im Haushalt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur steht für die Förderung von Maßnahmen der Suchtprävention an den Schulen kein Titel zur Verfügung. Über die laufenden Personalkosten für Unterricht hinaus (siehe die Antwort zu Frage 3) werden keine Maßnahmen oder Projekte der Suchtprävention an den staatlichen Schulen wiederkehrend finanziert.