Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4168 7. Wahlperiode 14.10.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Ausbau der B 96 zwischen Neustrelitz und der Landesgrenze zu Brandenburg und ANTWORT der Landesregierung Laut Nordkurier vom 13. September 2019 hat nun das Land beim Ausbau der Bundesstraße 96 zwischen Neustrelitz und Neubrandenburg den Hut auf. Bezugnehmend auf diesen Artikel und die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/427 ergeben sich folgende Nachfragen. 1. Welche aktuellen Pläne gibt es in diesem Zusammenhang seitens der Landesregierung, die derzeit nicht im Bundesverkehrswegeplan berücksichtigten Abschnitte der B 96 zwischen Neustrelitz und der Landesgrenze Brandenburg (vgl. Bundesverkehrswegeplan 2030, Seite 114) auszubauen? Die B 96 hat als Bundesfernstraße, insbesondere in Ergänzung zum Autobahnnetz, eine wesentliche Verkehrsbedeutung für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Über die Bundesländer Sachsen, Brandenburg und Berlin hinweg ergänzt die nordsüdlich ausgerichtete Bundesstraße den Verkehrsraum zwischen der Autobahn A 19 und der A 11 beziehungsweise A 20. Mit der sehr hohen Verbindungsfunktionsstufe 1 unter Berücksichtigung der zentralen Orte und Räume wurde ein umfangreiches Ausbaukonzept für den circa 120 Kilometer langen Abschnitt zwischen der A 10 (Berliner Ring) und der A 20 (bei Neubrandenburg) von den beiden Landesstraßenbauverwaltungen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Bundes bis 2018 erarbeitet. In Abstimmung mit dem Bund arbeiten nun die beiden Bundesländer an der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen. Drucksache 7/4168 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In Mecklenburg-Vorpommern gehören hierzu die drei nachfolgenden Abschnitte: - von der Landesgrenze Brandenburgs bis Neustrelitz, - von Neustrelitz bis Neubrandenburg, - von Neubrandenburg bis zur A 20. Für den Abschnitt von Neustrelitz bis zur Landesgrenze Brandenburgs liegt mit dem Um- und Ausbaukonzept eine konzeptionelle Bearbeitung für den streckenbezogenen Ausbau vor. Unter anderem wurden darin Hinweise zur erforderlichen Querschnittswahl, der notwendigen Realisierung von Überholabschnitten und Aussagen zum Lückenschluss für Radfahrer sowie auch zu Aspekten im Zusammenhang mit Zufahrten, Knotenpunkten und Wildunfällen gegeben. Der reine Ausbau einer Bundesstraße bedarf keiner Verankerung im Bundesverkehrswegeplan. Dies gilt lediglich für große Neubaumaßnahmen wie die beiden Ortsumgehungen zwischen Neubrandenburg und Neustrelitz. Auch in diesem Abschnitt sind die reinen Ausbaumaßnahmen nicht Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans, sondern nur die Ortsumgehungen bedurften der dortigen Verankerung. 2. Welche Teilstücke sind auf der Strecke Neustrelitz bis zur Landesgrenze Brandenburgs bereits geplant? a) Welche Planungen stehen noch aus? b) Wann werden die restlichen Teilstücke geplant? Der Abschnitt von Neustrelitz bis zur Landesgrenze gliedert sich in zwei Unterabschnitte: - Ortsumgehung Neustrelitz - Ausbau B 96 zwischen der Landesgrenze bis zur Ortsumgehung Neustrelitz Der Bau der Ortsumgehung Neustrelitz ist abgeschlossen. Hiermit konnten auch die Verkehrsverhältnisse in der Ortsdurchfahrt Neustrelitz verbessert werden. Zu a) und b) Für den Ausbau der B 96 von der Landesgrenze bis zur Ortsumgehung Neustrelitz wird die Projektgruppe Großprojekte in der Straßenbauverwaltung des Landes auf Basis des Um- und Ausbaukonzeptes die europaweite Ausschreibung und Vergabe für die Linienplanung erstellen beziehungsweise durchführen. Ziel dieser Planungen ist die Untersuchung von Ausbauvarianten sowie die Festlegung einer Vorzugsvariante. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4168 3 3. Welche konkreten Maßnahmen leiten sich aktuell daraus ab? Bestandteil der Linienplanung sind insbesondere verkehrliche, wirtschaftliche und umwelttechnische Untersuchungen. Das Ziel ist es, unter Berücksichtigung der im Um- und Ausbaukonzept erstellten Hinweise eine mit den Zielen der Raumordnung verträgliche Ausbauvariante zu finden. Hierbei sind dann auch Lösungen für die Führung des Radverkehrs, den Umgang mit den häufigen Tierquerungen oder den vorhandenen Zufahrten und Knotenpunkten zu finden. Mit dem Land Brandenburg wird der bereits laufende Prozess im Übergang zum Abschnitt auf dem dortigen Gebiet weiter abgestimmt. 4. In welchem zeitlichen Rahmen sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden? Für die Erarbeitung der Linienplanung ist aufgrund der Erfahrungen der Straßenbauverwaltung bei vergleichbaren Vorhaben ein zeitlicher Bedarf von mehreren Jahren einzuplanen. Einzelheiten hängen insbesondere vom Umfang und den Ergebnissen der vorzunehmenden Kartierungen und weiteren Untersuchungen sowie daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen ab. 5. Welche Kosten sind zu erwarten? Zu den voraussichtlichen Kosten des Ausbaus der B 96 zwischen Neustrelitz und der Landesgrenze liegen derzeit noch keine gesicherten Erkenntnisse vor. Im Ergebnis der Linienplanung wird für alle untersuchten Varianten des Ausbaus eine erste Kostenschätzung erstellt. Die sich daraus ergebenden Kosten werden in die Abwägung der Varianten einbezogen. 6. Wie werden diese Maßnahmen finanziert? Da es sich um den Ausbau einer Bundesstraße handelt, werden die sich daraus ergebenden Kosten aus dem Bundeshaushalt finanziert. Ob auch dem Land, Landkreis, Gemeinden oder Dritten Kosten aufgrund anderer gesetzlicher Verpflichtungen entstehen, ist variantenabhängig und muss im Rahmen der zukünftigen Planungen geklärt werden. Die Planungskosten selbst fallen jedoch dem Landeshaushalt zu. Hierfür wird eine an der künftigen Bausumme orientierte Teilrückerstattung in Form einer in Prozent ausgedrückten pauschalen Zahlung erfolgen.