Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4170 7. Wahlperiode 14.10.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der CDU Abruf von Bundesmitteln zur Unterstützung von finanzschwachen Kommunen und ANTWORT der Landesregierung Laut eines Presseberichts von Ostsee-Zeitung und NDR hat das Land Bundesmittel für finanzschwache Kommunen erst zu einem geringen Teil abgerufen (Quelle: https://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/Politik/ Klamme-Kommunen-Bundelaender-rufen-Foerdermittel-zoegerlich-ab und https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Laesst- MV-Foerdermittel-des-Bundes-liegen, finanzausgleich186.html). 1. In welchem Umfang stehen finanzschwachen Kommunen des Landes Fördermittel des Bundes für die Durchführung kommunaler Investitionen bis 2020 zur Verfügung? Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG), Kapitel 1, erhält Mecklenburg- Vorpommern Bundesfinanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden in Höhe von 79.275.000,00 Euro zur Verwendung in den Förderbereichen Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau, Brachflächenrevitalisierung gemäß § 3 Satz 1 Ziffer 1 c) KInvFG und Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels gemäß § 3 Satz 1 Ziffer 1 d) KInvFG. Drucksache 7/4170 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Was sind die Gründe für die berichtete geringe Inanspruchnahme der Bundesmittel für finanzschwache Kommunen für die Durchführung kommunaler Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern? Gründe für Verzögerungen bei der Umsetzung der Vorhaben aus dem Bereich Städtebau und für den dementsprechend geringen Mittelabfluss sind, insbesondere bei den größeren Maßnahmen , die notwendige europaweite Ausschreibung - in der Regel zunächst für die Planungsleistungen , anschließend für die Bauleistungen - und die aktuelle Baukonjunktur, welche dazu führt, dass es weniger Angebote von Planern, Handwerkern und Baubetrieben gibt. Für die zu vergebenden Leistungen sind angesichts stark ausgelasteter Kapazitäten bei zahlreichen Vorhaben oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar. Die Folge davon ist die Aufhebung von Ausschreibungen bzw. neue Ausschreibungen sowie notwendige Anpassungen der Gesamtfinanzierung an die gestiegenen Baupreise, die von den finanzschwachen Kommunen in weiteren Abstimmungsprozessen bewältigt und von den Kommunalvertretungen bestätigt werden müssen. All dies führt zu länger währenden Klärungsbedarfen und letztendlich zu Verzögerungen im Projektablauf. Da die Zuwendung nur soweit und nicht eher angefordert werden darf, als sie für bereits bezahlte Rechnungen benötigt wird (Erstattungsprinzip), verzögert sich der Mittelabruf der Finanzhilfen. Die Breitbandförderung aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds verfolgt denselben Förderzweck wie das Breitbandförderprogramm des Bundes, für welches das Land die Kofinanzierungsmittel bereitstellt, und war daher auf Landesebene mit diesem zu koordinieren. Verzögerungen im Rahmen des Bundesbreitbandförderprogramms auf der Bundesseite wirkten sich daher auch auf die Breitbandförderung aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds aus. Um eine Gleichbehandlung aller Antragsteller zu gewährleisten, war die Breitbandförderung aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds parallel zu den anfänglichen Verzögerungen beim Bundesförderprogramm zunächst zurückgestellt worden, um eine einheitliche Vorgehensweise in Mecklenburg-Vorpommern für beide Förderprogramme sicherzustellen. Mitte 2016 ergab eine tiefergehende gutachterliche Wirtschaftlichkeitsberechnung im Zuge des Vollzuges des Bundesbreitbandförderprogrammes, dass die für den Breitbandausbau vorgesehenen Finanzmittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds für die vorausgewählten Projektegebiete voraussichtlich nicht auskömmlich sein würden. Um die Förderchancen dieser Projekte dennoch zu wahren, wurden diese kurzfristig in enger Abstimmung mit den Landkreisen im dritten Call des Bundesförderprogramms zur Antragstellung gebracht. Hier waren alle diese Projekte erfolgreich, sodass für die Verausgabung der Finanzmittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds neue Projekte entwickelt werden mussten. Dadurch konnten erst im Jahr 2018 Projektgebiete identifiziert und zur Antragstellung gebracht werden. Diese schließen die verbleibenden Lücken, die bei der Umsetzung des Bundesbreitbandförderprogrammes verbleiben, um eine flächendeckende Abdeckung der Breitbandversorgung im Land sicherzustellen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/4170 3 Gelder können erst nach Umsetzung der Projekte ausgezahlt werden. Der geförderte Breitbandausbau ist in ganz Deutschland ein planungs- und zeitaufwendiges Vorhaben, was vor allem aus den beihilfe-, zuwendungs- und vergaberechtlichen Vorgaben herrührt. Daraus folgt, dass die Gelder nach den Vorgaben des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund erst am Ende der Laufzeit des Kommunalinvestitionsförderungsprogramms abgerufen werden. Zuvor bedarf es entsprechender vorbereitender Maßnahmen wie Planungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für die Antragstellung auf eine vorläufige Bewilligung, der Durchführung von aufwendigen Vergabeverfahren unter rechtlicher Betreuung, Vertragsverhandlungen mit den Telekommunikationsunternehmen, der Konkretisierung zur Antragstellung auf endgültige Bewilligung, anschließender Feinplanung vor Durchführung der Maßnahme selbst mit den entsprechenden Genehmigungsverfahren nach § 68 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes. Erst nach Baufortschritt der Telekommunikationsunternehmen können die Mittel abgerufen werden. Ungeachtet dessen, ist davon auszugehen, dass die Finanzhilfen des Bundes bis zum Ende des Förderzeitraumes abgerufen werden. 3. In welchem Umfang wurden die bis 2020 für finanzschwache Kommunen des Landes zur Verfügung stehenden Finanzmittel genutzt bzw. nicht genutzt? Das Programmvolumen im Bereich Städtebau ist aktuell vollständig mit Infrastrukturvorhaben in finanzschwachen Gemeinden belegt. Nach Auskunft des Landesförderinstitutes als Bewilligungsbehörde liegen zurzeit 23 Projektanträge vor. Bis zum 19. September 2019 wurden 19 Zuwendungsbescheide mit Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 49.183.636,64 Euro nach den Fördergrundsätzen der Kommunalinvestitionsförderung Städtebau ausgereicht - das entspricht 85 Prozent der insgesamt dem Förderbereich zur Verfügung stehenden Summe. Davon wurden bis zum oben stehenden Stichtag 13.484.799,16 Euro an die Kommunen ausgezahlt - das entspricht etwa 23 Prozent der insgesamt dem Förderbereich zur Verfügung stehenden Mittel. Bei den noch offenen Anträgen sind Zuwendungsvoraussetzungen noch nicht erfüllt, da zum Beispiel Projektunterlagen unvollständig sind. In vielen Fällen handelt es sich um große Bauvorhaben, die einer längeren Vorbereitungszeit etwa durch eine erforderliche europaweite Ausschreibung bedürfen. Im Förderbereich Breitbandausbau sind aktuell Finanzmittel in Höhe von 17.698.707,59 Euro durch Breitbandprojekte gebunden, mit deren Umsetzung begonnen wurde. Im Bereich des Breitbandausbaus werden - wie im Bundesprogramm - zunächst lediglich vorläufige Förderbescheide zur Einleitung der Ausschreibung bewilligt, die nach Durchführung der Ausschreibung durch die sodann feststehenden tatsächlichen Beträge in Form endgültiger Bewilligungsbescheide ersetzt werden. Hierfür ist im Rahmen der verfügbaren Mittel Vorsorge getroffen worden. Auf diese Weise soll auch eine Schlechterstellung gegenüber dem Bundesförderprogramm vermieden werden, das ein gleichgelagertes Verfahren ermöglicht.