Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4174 7. Wahlperiode 14.10.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der CDU Installation von Sirenen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Schweriner Volkszeitung vom 17. September 2019 berichtete über die geplante Installation von Sirenen in mehreren Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. 1. Welche Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern sollen mit Sirenen ausgestattet werden (bitte einzeln auflisten nach Gemeinden und Anzahl der Sirenen pro Gemeinde)? 2. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für die oben genannte Installation von Sirenen (bitte Kosten pro Gemeinde angeben)? 3. Wann soll die oben genannte Installation von Sirenen erfolgen (bitte einzeln auflisten nach Gemeinden und geplantem Zeitraum der Installation der Sirenen)? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet: Gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes über den Katastrophenschutz in Mecklenburg- Vorpommern (Landeskatastrophenschutzgesetz - LkatSG M-V) haben die unteren Katastrophenschutzbehörden die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zur Warnung der Bevölkerung zu treffen. Ihnen obliegt mithin auch die Nutzung von Sirenen zur Warnung und Alarmierung. Drucksache 7/4174 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In Ergänzung zu den in den Antworten zu den Kleinen Anfragen 7/3561 und 7/4065 bereits enthaltenen Informationen zur Installation von Sirenen in der Hansestadt Rostock hat die Landesregierung lediglich Kenntnis von Überlegungen der Landeshauptstadt Schwerin, ein System zur Bevölkerungswarnung mittels Sirenen an 15 bis 17 Standorten im Gemeindegebiet aufzubauen. Die Gesamtmaßnahme soll von 2019 bis 2021 realisiert werden und ist auf insgesamt 300.000 Euro für Planung, Beschaffung und Installation begrenzt. Über eine finanzielle Beteiligung des Landes kann nur im Rahmen der Prüfung eines noch zu stellenden Antrags auf Förderung entschieden werden. 4. Aus welchen Mitteln stammt die Förderung für die oben genannte Installation von Sirenen (bitte entsprechenden Fonds oder Haushaltstitel mit angeben)? Auf die Antworten der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3267 und die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/4065 wird verwiesen.