Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Oktober 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4183 7. Wahlperiode 16.10.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der CDU Förderung von Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Drucksache 7/3343) ergeben sich Nachfragen. 1. Handelt es sich bei der in der Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der oben genannten Kleinen Anfrage beschriebenen Fördermöglichkeit (Sonderbedarfszuweisungen) um eine Förderung gemäß Nummer 5.2 Buchstabe b der Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen vom 6. August 2010? Ja, es handelt sich bei der Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3343 bezogen auf Sonderbedarfszuweisungen um eine Förderung gemäß Nr. 5.2 Buchstabe b der Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen vom 6. August 2010. Drucksache 7/4183 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, woraus ergibt sich eine Beschränkung der Förderung von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten? Die Beschränkung der Förderung von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten resultiert aus internen Kriterien des Ministeriums für Inneres und Europa zur Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen vom 26. Januar 2017 (Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen). Der Erlass dieser Kriterien erfolgte in Umsetzung der zehnten Änderung der Verwaltungsvorschriften (VV) zur Landeshaushaltsordnung (Anlage 3 zu VV zu § 44 der LHO; Nummer 1.1.2) vom 30. Juni 2016. 3. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die geforderte finanzielle Beteiligung der Landkreise in Höhe von einem Drittel der Gesamtkosten? Hinsichtlich von Zuwendungen für den Bereich Brandschutz wurden mit Datum vom 8. März 2018 intern spezifische Kriterien für Förderungen von Brandschutzvorhaben im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa erlassen. Danach werden Förderschwerpunkte gesetzt und eine gemeinsame Finanzierung des Landes, des Landkreises und der Gemeinde (zum Beispiel Drittelfinanzierung) angestrebt. 4. Wenn Frage 1 mit Nein beantwortet wurde, unter welchen Fall der in Nummer 5.2 der Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen vom 6. August 2010 gelisteten Varianten fällt die in der Antwort zu Frage 1 der oben genannten Kleinen Anfrage beschriebene Fördermöglichkeit (Sonderbedarfszuweisungen)? Entfällt.