Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Oktober 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/4200 7. Wahlperiode 18.10.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der AfD Wegfall von Restriktionen beim Ausbau von Windkraftanlagen in Mecklenburg- Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Es ergeben sich Nachfragen zu der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/4048. 1. Wie oft mussten seit Beginn des Jahres 2015 Einspeisemanagement- Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern im Hinblick auf erneuerbare Energien wegen Netzengpässen vorgenommen werden [bitte unter Angabe der absoluten Zahl der Maßnahmen (in Anlehnung an die Antwort der Landesregierung auf die erste Frage der Kleinen Anfrage auf Drucksacke 6/5279) und bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie nach Verteil- und Übertragungsnetz]? 2. Wie oft mussten seit Beginn des Jahres 2015 Einspeisemanagement- Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern im Hinblick auf Windenergieanlagen wegen Netzengpässen vorgenommen werden [bitte unter Angabe der absoluten Zahl der Maßnahmen (in Anlehnung an die Antwort der Landesregierung auf die erste Frage der Kleinen Anfrage auf Drucksacke 6/5279) und bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie nach Verteil- und Übertragungsnetz]? Drucksache 7/4200 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Daten zur Anzahl der Einspeisemanagement-Maßnahmen liegen der Landesregierung nicht vor, da diese durch die Unternehmen nicht gesondert erfasst werden. Dies liegt auch darin begründet, dass diese im energietechnischen Sinne keine relevante Aussagekraft besitzen. Entscheidend ist die Ausfallarbeit, die durch die Einspeisemanagement-Maßnahmen verursacht und entsprechend entschädigt werden muss. Dabei gilt es, durch geeignete Maßnahmen die Einspeisemanagement-Maßnahmen zu reduzieren. Deshalb findet sich auch in den Berichten der Bundesnetzagentur (Bericht zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen) nicht die Anzahl der Einspeisemanagement-Maßnahmen, sondern es werden die Ausfallarbeit und die entsprechenden Entschädigungszahlungen dokumentiert. 3. Hatten die einzelnen Bundesländer die Möglichkeit, auf den Verordnungsentwurf zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung der Bundesnetzagentur, nach dem Mecklenburg- Vorpommern zukünftig aus dem Netzausbaugebiet herausfallen soll, Einfluss zu nehmen? Entsprechend den Vorgaben des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes hat die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (BNetzA) im Juni 2019 eine erstmalige Evaluierung der Erneuerbaren-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV) vorgenommen. Auf deren Grundlage wurde ein Verordnungsentwurf zur Änderung der EEAV durch die BNetzA erstellt. Bisher haben die Bundesländer keine Möglichkeit zur Stellungahme erhalten.