Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/425 7. Wahlperiode 02.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Verkauf kommunaler Grundstücke durch die Stadt Anklam und ANTWORT der Landesregierung Das Bundesamt für Naturschutz hat laut NDR-Bericht vom 08.01.2017 (Nordmagazin) den Bürgermeister der Stadt Anklam gebeten, von der Absicht Abstand zu nehmen, kommunale, für den Naturschutz bedeutsame Flächen, zu verkaufen. Der Nordkurier berichtete am 12.01.2017, dass der Minister für Landwirtschaft und Umwelt sich vorstellen könne, dass das Land Grundstücke der Stadt Anklam erwirbt. 1. Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung über die Pläne zur Veräußerung kommunaler Grundstücke durch der Stadt Anklam? a) Wird die Landesregierung darüber unterrichtet? b) Holt sie aktiv Informationen ein? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung ist allgemein darüber unterrichtet, dass die Hansestadt Anklam den Verkauf von kommunalen Grundstücken in Erwägung zieht, um Eigenmittel für geplante Fördermaßnahmen (Schwimmhalle, Schulcampus, IKAREUM) zu generieren. Zuständig für die Genehmigung einer eventuellen Grundstücksveräußerung der Hansestadt unter dem vollen Wert nach § 56 Absatz 6 Nummer 1 Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern wäre die untere Rechtsaufsichtsbehörde, hier die Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Drucksache 7/425 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Das Ministerium für Inneres und Europa als oberste Rechtsaufsichtsbehörde wird ohne konkreten Anlass weder über die Vermögensveräußerungen im kreisangehörigen Raum informiert, noch holt es sich aktiv Informationen hierüber ein. Hinsichtlich der erwogenen Grundstücksveräußerung der Hansestadt Anklam liegen dem Ministerium für Inneres und Europa auch keine konkreten prüffähigen Unterlagen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 2. Welche Position hat die Landesregierung zum durch die Stadt Anklam angedachten Verkauf kommunaler Grundstücke? Nach Auffassung der Landesregierung sollten Flächen in einem Naturschutzgebiet (NSG) mit bundesweiter und internationaler Bedeutung nach Möglichkeit nicht privatisiert und folglich sollte nach Alternativen zur Privatisierung gesucht werden. 3. Bezieht die Landesregierung Stellung zur geplanten Veräußerung der kommunalen Grundstücke durch die Stadt Anklam? a) Wenn ja, auf welche Weise? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die geplante Veräußerung der kommunalen Grundstücke unterliegt grundsätzlich der Entscheidungshoheit der Hansestadt Anklam. Die Landesregierung sucht zeitnah das Gespräch mit der Hansestadt Anklam und wird dann entscheiden, ob und wie sie zu dem Sachverhalt Stellung bezieht. 4. In welcher Höhe sind seit 1990 Fördermittel des Landes für die Renaturierung des Anklamer Stadtbruchs gezahlt worden? Der Anklamer Stadtbruch liegt im Kerngebiet des Naturschutzgroßprojektes „Peenetal/Peene- Haff-Moor“. Dieses Naturschutzgroßprojekt hatte eine Laufzeit von 1992 bis 2009. Das Gesamtfördervolumen betrug 31,27 Millionen Euro, davon circa 73 Prozent Bund, 20 Prozent Land sowie 7 Prozent kommunaler Eigenanteil. Projektträger war der Zweckverband Peenetallandschaft e. V. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/425 3 Im Anklamer Stadtbruch wurden 1993 bis 1995 Biotoppflegearbeiten mit circa 31.000 Euro gefördert. Des Weiteren wurde der Anklamer Stadtbruch durch die Komplex-Maßnahme „Neuregulierung des hydrologischen Systems im Raum Kamp - Rosenhagen - Bugewitz“ bevorteilt. Diese wurde sowohl mit Mitteln aus dem Naturschutzgroßprojekt in Höhe von rund 808.500 Euro (Planung, Flächenankauf außerhalb NSG) als auch aus der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und Feuchtlebensräumen (FöRiGeF) in Höhe von rund 6,2 Millionen Euro (Polder Kamp, Projektträger Wasser- und Bodenverband „Untere Peene“) gefördert. In den Jahren 2010 bis 2015 wurde das Moorschutzprojekt „Hochmoorrevitalisierung im Anklamer Stadtbruch“ (FöRiGeF) mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 1,16 Millionen Euro in einem Teilbereich des NSG umgesetzt. Projektträger war die Landgesellschaft M-V mbH. 5. Hat die Landesregierung Entschädigungszahlungen an die Stadt Anklam für die Renaturierung des Anklamer Stadtbruchs vorgenommen ? Wenn ja, a) in welchem Zeitraum? b) in welcher Höhe? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Nein, die Landesregierung hat keine Entschädigungszahlungen vorgenommen. Entschädigungen werden grundsätzlich durch den Projektträger gezahlt (siehe Antwort zu Frage 4). 6. Kann die Landesregierung im Falle des Verkaufs des Anklamer Stadtbruchs Rückzahlungsforderungen an die Stadt Anklam erheben? Wenn ja, in welcher Höhe? Das Erfordernis von Rückzahlungen oder anderer Maßnahmen zur Sicherung der Projektziele wird im Fall einer Privatisierung geprüft. Die Hansestadt Anklam ist über dieses Prüferfordernis informiert. Die Prüfung ist erst dann möglich, wenn die genauen Verkaufsmodalitäten bekannt sind. Drucksache 7/425 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Hat die Landesregierung konkrete Pläne zum Ankauf des Anklamer Stadtbruchs? Die Landesregierung unterstützt die Hansestadt Anklam bei der Suche nach einer Lösung, die den wirtschaftlichen Erfordernissen der Stadt, den förderrechtlichen Rahmenbedingungen, den Interessen des Naturschutzes und den Interessen der Öffentlichkeit gerecht wird. Sofern eine solche Lösung gefunden wird, kann ein Kauf durch das Land beziehungsweise die Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts entbehrlich werden. 8. Kommt für die Landesregierung der Ankauf weiterer, von der Stadt Anklam zum Verkauf angebotener Grundstücke in Betracht? Nach Kenntnis der Landesregierung verfolgt die Hansestadt Anklam auch den Verkauf stadteigener landwirtschaftlicher Nutzfläche. Zur Unterstützung arbeitskraftintensiver Landwirtschaftsbetriebe kommt in Einzelfällen in Betracht, dass das Land Acker- und Grünlandflächen der Hansestadt Anklam in Abstimmung mit dem Pächter erwirbt, wenn dieser Betrieb nicht zum Erwerb in der Lage ist. Hinsichtlich weiterer Waldflächen wird ein Ankauf gegebenenfalls geprüft.