Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/426 7. Wahlperiode 07.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Erlass zu sogenannten Reichsbürgern und ANTWORT der Landesregierung Mit einem Erlass des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg- Vorpommern vom 27.01.2017 sollen „Reichsbürger-Fälle“ über Berichtsbögen erfasst und gemeldet werden. 1. Wie viele Fälle von kriminellen Handlungen oder gegen Behörden gerichtetem Verhalten von sogenannten Reichsbürgern sind für die Zeit seit dem 01.01.2007 pro Jahr registriert worden? Die Polizeiliche Kriminalstatistik bietet nicht die Möglichkeit einer Auswertung nach „Reichsbürgern“. Mit Wirkung vom 01.01.2017 wurden Veränderungen in der statistischen Erfassung von sogenannten „Reichsbürgern“ im Rahmen der Erfassung der politisch motivierten Kriminalität wirksam. Für das Jahr 2017 wurden in diesem Zusammenhang bislang vier Fälle erfasst. 2. Wie viele Berichtsbögen über sogenannte Reichsbürger wurden nach Bekanntwerden des Erlasses vom 27.01.2017 rückwirkend erstellt und dem Ministerium für Inneres und Europa zugeleitet? Bis zum 28.03.2017 wurden insgesamt 110 Berichtsbögen übermittelt. Soweit die geschilderten Sachverhalte eine zeitliche Einordnung zulassen, wurden 63 Bögen für Sachverhalte übersandt, die vor dem 27.01.2017 lagen. Drucksache 7/426 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie viele neue Fälle wurden seit dem 27.01.2017 anhand von Berichtsbögen gemeldet? Soweit die geschilderten Sachverhalte eine zeitliche Einordnung zulassen, wurden 27 Bögen für Sachverhalte übersandt, die nach dem 27.01.2017 lagen. 4. In wie vielen der in den Fragen 2 und 3 gemeldeten Fällen wurden Straftaten, wie Drohungen, Gewaltanwendung oder Beleidigung, gemeldet? Den übermittelten Berichtsbögen zufolge wurden drei entsprechende Straftaten (einmal Beleidigung, einmal Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, einmal Bedrohung) angezeigt. 5. Wie werden die gemeldeten „Reichsbürger-Fälle“ ausgewertet und weiterverfolgt? Die Lebenssachverhalte im Zusammenhang mit „Reichsbürgern“ werden durch den Verfassungsschutz hinsichtlich ihrer Ideologie, Argumentationsmuster, Organisation, Struktur und Gewaltbereitschaft ausgewertet. Diese Erkenntnisse dienen als Grundlage für weitere Maßnahmen.