Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/427 7. Wahlperiode 05.04.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Stephan J. Reuken, Bert Obereiner und Ralf Borschke, Fraktion der AfD Ausbau der B 96 zwischen Neustrelitz und der Landesgrenze zu Brandenburg und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Pläne gibt es seitens der Landesregierung, die derzeit nicht im Bundesverkehrswegeplan berücksichtigten Abschnitte der B 96 zwischen Neustrelitz und der Landesgrenze Brandenburg (vgl. Bundesverkehrswegeplan 2030, Seite 114) auszubauen? Derzeit erarbeiten die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ein gemeinsames Ausbaukonzept für die Bundesstraße B 96 zwischen den Autobahnen A 10 und A 20. Bestandteil dieses Konzeptes wird auch der Abschnitt zwischen Neustrelitz und der Landesgrenze Brandenburg sein. 2. Welche konkreten Maßnahmen leiten sich daraus ab? Konkrete Maßnahmen können nach Bestätigung des Konzeptes durch den Bund, voraussichtlich zum Ende dieses Jahres, benannt werden. Grundsätzlich wird in Ergänzung zu den beiden Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 (Ortsumgehungen für Weisdin und Usadel) im Abschnitt zwischen Neubrandenburg und Neustrelitz die Umsetzung möglicher Streckenabschnitte mit einem dritten Fahrstreifen (ein sogenannter „dreistreifiger Ausbau“) geprüft. Drucksache 7/427 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. In welchem zeitlichen Rahmen sollen die Maßnahmen umgesetzt werden? Wie auch bei vergleichbaren Um- und Ausbaukonzepten ist von einer mittel- bis langfristigen Planung und Realisierung der Einzelvorhaben auszugehen. 4. Welche Kosten sind zu erwarten? Aufgrund des noch sehr frühen Planungsstadiums können derzeit die für den Ausbau der B 96 zu erwartenden Kosten nicht benannt werden. Ein erster, sehr grober Kostenrahmen wird erst mit dem vom Bund bestätigten Maßnahmenkonzept angegeben werden können. 5. Wie werden diese Maßnahmen finanziert? Baulastträger der B 96 ist der Bund, sodass die für den Ausbau erforderlichen finanziellen Mittel grundsätzlich aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden. In der Regel gibt es bei diesen komplexen Vorhaben auch immer Bestandteile, die in die Finanzierungshoheit anderer Baulastträger fallen, zum Beispiel bei Ausbaumaßnahmen an vorhandenen Kreuzungen von Verkehrswegen. Einzelheiten können aufgrund des frühen Planungsstadiums nicht beziffert werden.