Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/430 7. Wahlperiode 11.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Anzeigen und Verurteilungen wegen Volksverhetzung und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Beantwortung erfolgt auf der Grundlage der polizeilich registrierten statistischen Daten zur Politisch motivierten Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern, da die angefragten Angaben zum Tatmittel Internet nur hier erfasst werden. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD, „Strafverfolgung wegen des Tatbestandes der Volksverhetzung in Mecklenburg-Vorpommern“ - Drucksache 7/345 - vom 22.03.2017, hat sich die Landesregierung entschieden, die Angaben der Eingangsstatistik der Staatsanwaltschaften zu entnehmen. Diese enthält auch die direkt bei den Staatsanwaltschaften oder Gerichten eingegangenen Anzeigen und gibt somit ein vollständiges Bild ab. Angaben zum Tatmittel Internet werden hier jedoch nicht erfasst. 1. Wie viele Anzeigen wegen Volksverhetzung sind seit dem 01.01.2007 jährlich in Mecklenburg-Vorpommern erstattet worden? 2. Wie viele dieser Anzeigen erfolgten online? 3. Wie viele dieser Anzeigen betrafen Äußerungen im Internet? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren sind darüber hinaus von Amts wegen aufgrund des Verdachts der Volksverhetzung seit dem 01.01.2007 jährlich in Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet worden? Drucksache 7/430 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 5. Wie viele dieser Ermittlungsverfahren betrafen Äußerungen im Internet? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammenhängend beantwortet. Nachfolgend werden die polizeilich bekannten, politisch motivierten Straftaten zum Vorwurf der Volksverhetzung dargestellt: Jahr Anzahl der Fälle 2007 62 2008 66 2009 78 2010 59 2011 43 2012 19 2013 31 2014 46 2015 111 2016 140 Statistische Daten dazu, ob Ermittlungsverfahren von Amts wegen oder aufgrund einer Anzeigenerstattung oder wegen einer online-Anzeige eingeleitet wurden, liegen nicht vor. Statistische Angaben, ob politisch motivierte Straftaten mittels „Tatmittel Internet“ begangen wurden, liegen erst seit dem Jahr 2013 vor. Nachfolgend werden die polizeilich bekannten, politisch motivierten Straftaten zum Vorwurf der Volksverhetzung mittels „Tatmittel Internet“ dargestellt: Jahr Anzahl der Fälle mit Tatmittel Internet 2013 5 2014 20 2015 66 2016 103 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/430 3 6. In wie vielen Verfahren kam es seit dem 01.01.2007 jährlich zu rechtskräftigen Verurteilungen beziehungsweise zu rechtskräftigen Strafbefehlen wegen einer Straftat nach § 130 Strafgesetzbuch (bitte auflisten nach Jahren, getrennt jeweils nach Urteilen und Strafbefehlen)? Eine Beantwortung der Frage ist der Landesregierung nicht möglich, da der Verfahrensausgang in Fällen der Volksverhetzung nicht gesondert statistisch erfasst wird. Eine händische Auswertung aller in Betracht kommenden Verfahrensakten (mindestens 2.700 Vorgänge alleine für die Jahre 2015 und 2016) würde einen Aufwand begründen, der mit der sich aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ergebenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre.