Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/434 7. Wahlperiode 12.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Behandlung von Mukoviszidose-Patienten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die ambulante medizinische Versorgung vor allem der erwachsenen Mukoviszidose-Patienten in Deutschland ist offenbar gefährdet. „Obwohl inzwischen die Mehrheit der Betroffenen das Erwachsenenalter erreicht hat, werden bundesweit noch immer 35 % dieser Erwachsenen in der Pädiatrie behandelt“, schreibt die Ärzte Zeitung Online. Seit vielen Jahren beklagen die Leiter von Mukoviszidose-Einrichtungen, dass die komplexe multimodale ambulante Therapie von erwachsenen Mukoviszidose- Patienten defizitär sei. Notwendig wäre laut einer Studie des Mukoviszidose e. V. eine „Vergütungspauschale von 500,-- Euro pro Quartal und Patient, um den besonderen medizinischen Bedarf dieser Patienten abzudecken“. Derzeit vergüten die „gesetzlichen Krankenkassen nur rund 52 % der den Kliniken durch die Behandlung entstehenden Kosten“ (Quelle: Ärzte Zeitung Online, 14.02.2017). 1. Wie viele erwachsene Mukoviszidose-Patienten werden derzeit in Mecklenburg-Vorpommern in Einrichtungen der Pädiatrie behandelt? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Drucksache 7/434 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hoch ist der Kostenanteil, der von den durch deren Behandlung entstehenden Kosten von den gesetzlichen Kassen getragen wird? Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nach Angaben der AOK Nordost 100 Prozent der Kosten der für die Behandlung von Mukoviszidose erbrachten Leistungen. Die Vergütung erfolgt nach den Regeln der Vergütung für ambulante ärztliche Leistungen. Grundlage ist der einheitliche Bewertungsmaßstab, der nach § 87 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) vom Bewertungsausschuss auf Bundesebene vereinbart wird. Auf die Festlegung der Leistungsvergütungen durch den Bewertungsausschuss als Einrichtung der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen hat die Landesregierung keinen Einfluss. Das gilt entsprechend für die Vergütung stationär erbrachter Leistungen nach Maßgabe des Krankenhausentgeltgesetzes. Überdies findet die Versorgung der erwachsenen Mukoviszidose-Patienten nach Angabe der AOK Nordost vollumfänglich in allen Leistungsbereichen statt. Hierzu zählen etwa ambulant tätige Ärzte, Krankenhäuser und weitere Leistungserbringer. 3. Gibt es Überlegungen, wie diesem Patientenkreis in Mecklenburg- Vorpommern geholfen werden kann? Wenn ja, welche? In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt seit 2003 die ambulante Behandlung von Mukoviszidose -Patienten, sowohl im Kindes- als auch im Erwachsenenalter insbesondere in vier ermächtigten Ambulanzen an den Krankenhäusern in Schwerin, Rostock, Greifswald und Neubrandenburg (Mukoviszidose-Zentren). Neben den bereits bestehenden Strukturen hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116 b SGB V die Richtlinie zur Mukoviszidose-Behandlung erlassen, die eine weitere Möglichkeit der Leistungserbringung schafft. Diese Möglichkeit steht allen geeigneten Leistungserbringern offen. Darüber hinaus ist Anfang 2017 in Mecklenburg-Vorpommern das Sozialmedizinische Erwachsenen-Zentrum Schwerin gGmbH nach § 119 c SGB V ermächtigt worden, das ebenfalls für die genannte Patientenklientel zugänglich ist.