Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/440 7. Wahlperiode 20.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Physiotherapeutenknappheit in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Der Physiotherapieverband e. V. (VDB) warnt vor einem „dramatischen Rückgang der Physiotherapeuten im Land“ mit einem prognostizierten Rückgang um bis zu 80 % in den nächsten zehn Jahren (Ostsee-Zeitung vom 23.03.2017). So haben sich auf 100 ausgeschriebene Stellen in Mecklenburg-Vorpommern nur 38 Bewerber gefunden. Grund hierfür sei „eine unzureichende Vergütung der Leistungen durch die Krankenkassen“ und die Tatsache, dass die Ausbildung sehr häufig von den Auszubildenden selbst zu bezahlen sei (Ostsee-Zeitung siehe oben). Viele ärztliche Rezepte für physiotherapeutische Maßnahmen verfallen, weil die Physiotherapeuten verpflichtet sind, die Behandlung binnen zweier Wochen zu beginnen, um zu verhindern, dass die Krankenkassen diese Behandlung gegenüber dem Patienten nicht mehr vergüten müssen. 1. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, dieser zunehmenden Verknappung an Physiotherapeuten im Land entgegenzuwirken ? Die Aufgabe, der gesetzlich krankenversicherten Bevölkerung ausreichend Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zur Verfügung zu stellen, obliegt nicht den Ländern, sondern den Krankenkassen, bei denen die Menschen versichert sind. Sie führen unter anderem Verhandlungen mit den dafür zuständigen Verbänden, in denen auch die Vergütung für Behandlungen geregelt wird. Die Prognose, dass ein 80-prozentiger Rückgang an Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zu erwarten ist, kann nicht beurteilt werden. Bekannt ist die Klage darüber, dass auf dem Arbeitsmarkt keine Fachkräfte mehr verfügbar sein sollen. Drucksache 7/440 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine Bedarfsplanung, wie bei den Ärztinnen und Ärzten vorgesehen, findet nicht statt. Im Gegenteil sind die Krankenkassen verpflichtet, alle Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zuzulassen, die die Kriterien in § 124 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erfüllen. Die Anzahl der niedergelassenen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ist nach Angaben der AOK Nordost in den vorausgegangenen Jahren trotz geringerer Ausbildungszahlen kontinuierlich angestiegen. 2. Wird erwogen, dass sich das Land Mecklenburg-Vorpommern an den Ausbildungskosten von Physiotherapeuten durch ein entsprechendes berufliches Förderprogramm beteiligt? An den öffentlichen Höheren Berufsfachschulen für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten wird kein Schulgeld erhoben. Lediglich an den entsprechenden beruflichen Ersatzschulen wird Schulgeld erhoben. Die gezahlte Finanzhilfe des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist bislang zusammen mit den übrigen Einnahmen des Ersatzschulträgers (zum Beispiel Schullastenausgleich, Schulgeld , Sponsoring, Spenden) ausreichend, um den Schulbetrieb zu finanzieren. 3. Inwieweit wird diese Problematik in die Bestrebungen, Mecklenburg- Vorpommern als „Gesundheitsland“ weiter voranzubringen, einbezogen ? Die Landesregierung befindet sich im Austausch mit verschiedenen Dachverbänden zur Vertretung der Interessen der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Allerdings sind Vergütungsregelungen entsprechend den sozialgesetzlichen Vorgaben ein Verhandlungsergebnis, welches als Selbstverwaltungsangelegenheit zwischen Krankenkassen oder ihren Landesverbänden und den Berufsverbänden der Heilmittelerbringer erzielt wird. Eine Einflussnahme der Landesregierung ist nicht möglich.