Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/442 7. Wahlperiode 19.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der AfD Rapsanbau in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Verbot von neonicotinoiden Beizen und den schlechten Rapserträgen im Erntejahr 2016? Im Erntejahr 2016 wurde bei Raps ein Ertrag von 26,65 dt/ha erzielt. Er liegt damit 32 Prozent unter dem 6-jährigen Mittel und sogar 34,8 Prozent unter dem Ergebnis von 2015. Die in 2016 zu verzeichnenden Ertragsausfälle sind nicht allein auf das Verbot des Einsatzes neonicotinoider Beizen zurückzuführen. Der Raps ist bei günstigen Wachstumsbedingungen aufgrund seiner sehr hohen Regenerationsfähigkeit in der Lage, aufgetretene Schäden zu kompensieren. Im Winter und Frühjahr 2016 führten jedoch sehr ungünstige Witterungsbedingungen, wie Kahlfröste und lang anhaltende Trockenheit, zu Auswinterungsschäden und unzureichenden Wachstumsbedingungen zum Vegetationsbeginn. Die Folge waren schlecht entwickelte und lückige Bestände mit einem erhöhten Schädigungsrisiko. Verstärkt wurden diese negativen Witterungsfaktoren neben dem Befall mit Kohlhernie durch massives Auftreten der Kohlfliege und des Erdflohs, auch bedingt durch die fehlenden neonicotinoiden bzw. alternativen Beizen. Drucksache 7/442 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Anstrengungen werden seitens der Landesregierung unternommen, um den Rapsanbau in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig zu halten? Durch die Landesforschungsanstalt des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LFA) werden langjährige Untersuchungen zu optimalen Anbauverfahren und Fruchtfolgen durchgeführt, die den Landwirten als Fachempfehlung zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren dienen die kontinuierlichen Sortenversuche des LFA der Ermittlung der Anbaueignung von bereits in der Praxis verwendeten, aber auch neu gezüchteten Rapssorten unter Berücksichtigung sich verändernder klimatischer und produktionstechnischer Bedingungen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die regelmäßig veröffentlichten Anbauempfehlungen und die Präsentationen auf den jährlich stattfindenden kulturspezifischen Fach- und Feldtagen. 3. Wird seitens der Landesregierung im Land eine zügige Zulassung von alternativen Beizmitteln für Rapssaatgut angestrebt? Zuständig für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nach einem europaweit festgelegten Verfahren, auf das die Bundesländer keinen Einfluss haben. Die Zulassung erfolgt nur auf Antrag von Pflanzenschutzmittelherstellern. Die Landesregierung begrüßt jegliches Bemühen um Zulassung alternativer Beizmittel für Rapssaatgut, kann aber weder die Entwicklung derartiger Produkte noch deren Zulassung beeinflussen.