Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/443 7. Wahlperiode 20.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der AfD Verlust von Acker- und Grünlandflächen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Hektar Ackerland sind seit dem Jahr 2000 durch sogenannte Ausgleichsmaßnahmen und Maßnahmen der Renaturierung einer ackerbaulichen Nutzung entzogen worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln unter Angabe der Folgenutzung, zum Beispiel „Moorwiedervernässung “)? 2. Wie viele Hektar landwirtschaftlich genutzten Grünlands sind seit dem Jahr 2000 durch sogenannte Ausgleichsmaßnahmen und Maßnahmen der Renaturierung einer ackerbaulichen Nutzung entzogen worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln unter Angabe der Folgenutzung , zum Beispiel „Moorwiedervernässung“)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Informationen vor. Die Landesregierung geht davon aus, dass seit dem Jahr 2000 in Bezug auf die landwirtschaftliche Gesamtnutzfläche Mecklenburg-Vorpommerns nur in einem insgesamt vertretbaren Maß Acker- und Grünlandflächen von Ausgleichs- und Renaturierungsmaßnahmen betroffen waren und dabei im Wesentlichen landwirtschaftlich ertragsarme Grenzstandorte zugunsten von Ausgleichsmaßnahmen und Renaturierungsmaßnahmen durch die Eigentümer aus der Nutzung genommen oder zu diesem Zweck verkauft wurden. Drucksache 7/443 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Institution war hauptverantwortlich für die Umwidmung von Acker- beziehungsweise Grünland in Flächen mit einer anderweitigen Nutzenkonzeption? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 4. Wie wird der Verlust, insbesondere von Ackerflächen, in Hinblick auf die zunehmende Herausforderung der Welternährung durch die Landesregierung bewertet? Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung und der zuständigen Stellen ergriffen, um Ackerland vor einer Umnutzung zu schützen? Der Landesregierung ist die Sicherung der Welternährung als zunehmende Herausforderung bewusst, jedoch werden sich Änderungen in der Landnutzung in Mecklenburg-Vorpommern nur marginal auf die Welternährungslage auswirken. Dennoch war, ist und bleibt die Reduzierung des sogenannten Flächenverbrauchs - auch unter dem Aspekt der Sicherung der landwirtschaftlichen Produktionsgrundlage - eine Zielstellung, die durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden soll. Orientierung für das Flächensparziel bietet die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, wonach die Flächeninanspruchnahme in Deutschland bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag (ha/d) reduziert werden soll. Das für Mecklenburg- Vorpommern abgeleitete Ziel ab 2020 liegt bei 1,2 ha/d. § 1 Absatz 2 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG M-V) verpflichtet alle, die auf den Boden einwirken, mit diesem sparsam und schonend umzugehen und greift damit die Bodenschutzklausel aus § 1a Absatz 2 Baugesetzbuch auf. § 1 Absatz 3 LBodSchG M-V stellt klar, dass die Zielstellungen und Grundsätze des Bodenschutzes bereits bei allen planerischen Abwägungen zu berücksichtigen sind. Im Landesraumentwicklungsprogramm wurde als Ziel der Raumordnung formuliert, dass die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen ab der Wertzahl 50 nicht in andere Nutzungen umgewandelt werden darf und es wurden Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft verankert, die die Position der landwirtschaftlichen Nutzung von Flächen in der raumplanerischen Abwägung gegenüber anderen Flächennutzungsansprüchen stärkt. Des Weiteren bestehen die verpflichtenden Ziele des Vorrangs der Innenentwicklung vor Außenentwicklung sowie der Vermeidung von Zersiedlungen. Konzepte zur Nachverdichtung , Rückbaumaßnahmen und flächensparende Siedlungs-, Bau- und Erschließungsformen sollen die Grundlage der künftigen Siedlungsentwicklung bilden. Flächenbeanspruchende Maßnahmen sollen dem Prinzip des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden entsprechen. Damit der Verbrauch der belebten Bodenfläche möglichst gering gehalten wird, sollen Maßnahmen zum Flächenrecycling und zur Bündelung von Nutzungen vorrangig zur Anwendung kommen. Nicht zuletzt wurde durch die Landesregierung ein System von Ökokonten eingerichtet, durch das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen naturschutzfachlich effizient und damit auch Flächen sparend umgesetzt werden können.