Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/446 7. Wahlperiode 19.04.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Nikolaus Kramer und Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Fördermittelvergabe für die durch die Bundesagentur für Arbeit angebotenen Einstiegskurse für Flüchtlinge im Jahr 2015 und ANTWORT der Landesregierung Im Jahr 2015 wurden ca. 400 Millionen Euro Fördermittel an diverse Vereine, Organisationen und Institutionen für sogenannte Einstiegskurse für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt. Der Bundesrechnungshof stellte nach einer Prüfung nun eklatante Versäumnisse und Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung und Abrechnung dieser Kurse aufseiten der Fördermittelempfänger fest. Der Lernerfolg wird als „unklar“ bezeichnet [http://www.tagesschau.de/ inland/arbeitsagentur-deutschkurse-101.html (abgerufen am: 23.03.17)]. 1. Welche Vereine, Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen in Mecklenburg-Vorpommern beantragten für 2015, 2016 und 2017 Fördermittel für diese Einstiegskurse für Flüchtlinge und in welcher Höhe (bitte einzeln und nach Fördermittelgeber aufschlüsseln)? 2. Welchen in Ziffer 1 genannten Vereinen, Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen wurden diese Fördermittel für 2015, 2016 und 2017 genehmigt? In welcher Höhe und auf welcher Grundlage wurden Fördermittel abschließend abgerechnet (bitte einzeln nach Empfänger, nach Fördermittelgeber und Grundlage, z. B. Teilnehmerlisten, aufschlüsseln)? 3. Welche beruflichen und fachlichen Qualifikationen gaben die in Frage 1 genannten Vereine, Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen an? Aufgrund welcher Qualifikationen erfolgte eine Fördermittelvergabe? Drucksache 7/446 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Bei welchen dieser Fördermittelempfänger wurden die vom Bundesrechnungshof beschriebenen Mängel in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt? 5. Welche Mängel konnten bei den in Frage 1 genannten Vereinen, Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen für das Jahr 2015 jeweils festgestellt werden (bitte konkret nach Mangel und Fördermittelempfänger aufschlüsseln)? 6. Gibt es ähnliche Erkenntnisse für die Jahre 2016 und 2017? 7. Welche Konsequenzen ergeben sich für die in der Antwort zu Frage 6 genannten Vereine, Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen? 8. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Sachverhalt ? Die Fragen 1 bis 8 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen zu diesem Sachverhalt, der alleine im Aufgabenbereich der Bundesagentur für Arbeit liegt, keine Erkenntnisse vor.