Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. April 2017 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/453 7. Wahlperiode 28.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat veröffentlichen und ANTWORT der Landesregierung Die Landesregierung veröffentlicht ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat grundsätzlich nicht. Nach eigenen Angaben erteile sie aber auf Anfrage umfassend Auskunft und gebe bei Bedarf auch Pressemitteilungen heraus (vergleiche Drucksache 6/4184). Einige andere Bundesländer hingegen veröffentlichen unaufgefordert regelmäßig ihr Abstimmungsverhalten. Der Fragesteller muss daher stets Kleine Anfragen an die Landesregierung richten, um das Abstimmungsverhalten der Landesregierung in der jeweiligen Bundesratssitzung zu erfahren. Der Fragesteller kündigt an, bis zur Änderung der Veröffentlichungspraxis der Landesregierung weiterhin Kleine Anfragen zum Abstimmungsverhalten im Bundesrat zu stellen. 1. Welche grundsätzlichen Erwägungen sprechen nach Auffassung der Landesregierung dafür, ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat nicht zu veröffentlichen? 2. Welche grundsätzlichen Erwägungen sprechen nach Auffassung der Landesregierung dafür, ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat zukünftig zu veröffentlichen? Die Frage 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 2 in Drucksache 6/4184. Drucksache 7/453 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. In welchen Fällen hat die Landesregierung in der aktuellen Legislaturperiode ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat durch Pressemitteilungen veröffentlicht (bitte in der Antwort auch die Gesamtzahl der Abstimmungen im Bundesrat angeben)? Zu nachfolgenden Abstimmungen wurden seitens der Landesregierung Pressemitteilungen veröffentlicht: Bundesratssitzung TOP Vorlage 14.10.2016 13 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten 16.12.2016 2 Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) 16.12.2016 29 Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im ländlichen Raum 16.12.2016 30 Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung von Gestaltungsmodellen zur Minderung der Gewerbesteuer mittels Lizenzzahlungen - „Gerechte Verteilung der Gewerbesteuer zwischen den Gemeinden gewährleisten“ 31.03.2017 18a Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen 31.03.2017 21 Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) 31.03.2017 83 Entschließung des Bundesrates zur „Beteiligung der deutschen Länder an den Brexit-Verhandlungen der Bundesregierung “ Die Gesamtzahl der Abstimmungen ergibt sich aus den Antworten der Landesregierung auf die seitens des Fragestellers bereits erwähnten Kleinen Anfragen zum Abstimmungsverhalten in den jeweiligen Bundesratssitzungen. Insofern verweist die Landesregierung auf ihre Antworten in Drucksachen 7/217, 7/218, 7/219, 7/220, 7/221, 7/263, 7/438 und 7/454. 4. Welche anderen Landesregierungen veröffentlichen nach Kenntnis der Landesregierung ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat (gegebenenfalls bitte Informationen zur Veröffentlichungspraxis anderer Länder einholen)? Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen veröffentlichen ihr Abstimmungsverhalten im Internet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/453 3 5. Aus welchen Gründen will die Landesregierung ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat weiterhin nicht veröffentlichen? Die Landesregierung verweist auf ihre Antworten zu den Fragen 1 und 2. 6. Inwiefern sprechen im Hinblick auf die Kleinen Anfragen des Fragestellers zumindest auch verwaltungsökonomische bzw. personalwirtschaftliche Gründe dafür, das Abstimmungsverhalten im Bundesrat zukünftig unaufgefordert zu veröffentlichen? Das verfassungsrechtlich gesicherte Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten ist unantastbar. Insofern verbietet sich nach Auffassung der Landesregierung, die stets bemüht ist, dem angemessen nachzukommen, eine Bewertung Kleiner Anfragen nach ökonomischen Gesichtspunkten. Inwiefern der Fragesteller jedoch im vorliegenden Fall unter Berücksichtigung verwaltungsökonomischer und personalwirtschaftlicher Gründe an seiner Praxis festhalten wird, entzieht sich der Einschätzung und Bewertung der Landesregierung.