Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/456 7. Wahlperiode 21.04.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einstellungen von Lehrkräften zum Schuljahr 2017/2018 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Bewerbungen sind auf die ausgeschriebenen ca. 360 Stellen, die in der Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 6. März 2017 (043-17) angekündigt wurden, eingegangen? Am 27.02.2017 wurden 364 Arbeitsplätze zur Einstellung zeitnah zum Unterrichtsbeginn des Schuljahres 2017/2018 ausgeschrieben. Es sind 4.266 Bewerbungen über die Stellenbörse eingegangen. Darunter sind auch Mehrfachbewerbungen auf verschiedene Arbeitsplätze beziehungsweise auch Mehrfachbewerbungen für einen Arbeitsplatz durch ein und dieselbe Bewerberin beziehungsweise durch ein und denselben Bewerber. Ob gegebenenfalls weitere Bewerbungen per Post oder direkt bei der Schule abgegeben wurden, ist nicht bekannt. Drucksache 7/456 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Auf wie viele der in Frage 1 benannten Stellen sind a) Bewerbungen eingegangen und b) keine Bewerbungen eingegangen? Zu a) Auf 355 der unter Antwort zur Frage 1 genannten Arbeitsplätze sind Bewerbungen über die Stellenbörse eingegangen. Darunter sind auch Mehrfachbewerbungen auf verschiedene Arbeitsplätze beziehungsweise auch Mehrfachbewerbungen für einen Arbeitsplatz durch ein und dieselbe Bewerberin beziehungsweise durch ein und dieselben Bewerber. Zu b) Auf neun der unter Antwort zur Frage 1 genannten Arbeitsplätze sind keine Bewerbungen über die Stellenbörse eingegangen. 3. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 benannten Bewerber sind ausgebildete Lehrkräfte? Wie viele sind Seiteneinsteiger? Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 benannten Personen tatsächlich ausgebildete Lehrkräfte beziehungsweise Seiteneinsteiger sind, kann nicht abschließend beantwortet werden. Der Landesregierung liegen nur die von der jeweiligen Bewerberin beziehungsweise dem jeweiligen Bewerber gemachten Angaben zur Ausbildung auf dem Bewerbungsbogen vor. Die konkrete und vollständige Prüfung der Bewerbungsunterlagen erfolgt derzeit durch die Schulen. Statistische Angaben zu Bewerberinnen und Bewerbern, die letztlich nicht in den Landesdienst eintreten, werden von den Schulen oder der Landesregierung nicht erfasst.