Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/462 7. Wahlperiode 20.04.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der AfD Übertragung und Ausbreitung von Tuberkulose in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Fälle von Tuberkuloseerkrankungen gab es in Mecklenburg- Vorpommern seit 2007 jährlich (bitte auflisten nach Jahr und Anzahl)? Jahr Anzahl 2007 105 2008 55 2009 97 2010 57 2011 95 2012 87 2013 80 2014 63 2015 68 2016 76 Quelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Drucksache 7/462 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Staatsbürgerschaften hatten die Erkrankten? Wie viele Erkrankte gab es je unterschiedlicher Staatsbürgerschaft (bitte auflisten nach Staatsbürgerschaft, Anzahl und Jahr)? 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Deutschland 89 48 85 46 78 73 58 36 43 37 Rumänien 1 1 Bosnien und Herzegowina 1 Kroatien 1 Serbien 1 1 1 Polen 1 1 Russische Föderation 2 2 3 5 3 2 Griechenland 1 1 1 Moldau 1 1 Ukraine 1 1 1 1 5 1 Mazedonien 2 Irak 1 1 1 Syrien 2 5 6 Türkei 1 1 Afghanistan 2 3 2 Pakistan 1 1 1 Nepal 1 China 1 Thailand 1 Indien 3 1 2 1 1 2 Indonesien 1 Vietnam 4 1 1 3 2 1 3 2 1 Jemen Armenien 1 Aserbaidschan 1 Kasachstan 1 3 2 1 1 1 2 Kirgistan 1 Usbekistan 1 Äthiopien 1 1 1 Eritrea 4 4 9 Somalia 1 1 4 2 2 Ghana 1 1 1 1 1 3 Mali 1 Mauretanien 1 2 2 Togo 1 Marokko 1 Tunesien 1 Algerien 1 Honduras 1 Brasilien 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/462 3 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ecuador 1 Ausland (Land unbekannt) 6 nicht ermittelbar 2 1 1 4 1 6 Gesamt 105 55 97 57 95 87 80 63 68 76 Quelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern 3. Werden routinierte Maßnahmen durchgeführt, um neu ankommende Asylbewerber auf Tuberkulose zu testen? a) Wenn ja, nach welcher Zeit geschehen solche Untersuchungen? b) Wenn ja, welche Art der Diagnostik kommt bei den entsprechenden Untersuchen zur Anwendung? c) Wird dabei auf die Inkubationszeit und im Falle eines Tuberkulin- Hauttest, auch auf die präallergische Phase von sechs bis acht Wochen Rücksicht genommen? Zu 3, a) und b) Neu ankommende Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden auf Grundlage des Erlasses über die ärztliche Untersuchung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nach § 62 Absatz 1 Satz 2 Asylgesetz vom 12. Oktober 2015 untersucht. Die Untersuchung erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach Ankunft der Asylbewerberin beziehungsweise des Asylbewerbers in der Aufnahmeeinrichtung. Falls die Ankunft am Wochenende/Feiertag oder in den Abendstunden erfolgt, kann die Asylbewerberin oder der Asylbewerber in einer vorgelagerten Unterkunftseinrichtung untergebracht werden und die ärztliche Untersuchung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bei allen Erwachsenen (15 Jahre oder älter) erfolgt eine Röntgen-Thorax-Aufnahme zum Ausschluss einer Lungen-Tuberkulose. Bei Schwangeren wird die Untersuchung mittels Blutentnahme über das Testverfahren Interferon Gamma Release Assay (IGRA), alternativ durch einen Tuberkulin-Hauttest (THT) durchgeführt. Bei Kindern unter 15 Jahren erfolgt der Ausschluss einer Tuberkulose wie folgt: mittels IGRA oder THT bei engen Kontaktpersonen zu Tuberkulose-Infizierten, bei auffälliger klinischer Symptomatik oder bei unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern unter 15 Jahren, wenn die Unterbringung in einer Gemeinschaftseinrichtung erfolgt, durch klinische Untersuchung auf Tuberkulose-Symptomatik bei allen anderen Kindern. Bei positivem IGRA oder THT bei Schwangeren oder Kindern unter 15 Jahren ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zum Ausschluss einer aktiven Tuberkulose durch die Ärztin oder den Arzt über die Notwendigkeit einer Röntgenuntersuchung des Thorax zu entscheiden. Drucksache 7/462 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu c) Bei der Untersuchung nach § 62 Absatz 1 Satz 2 Asylgesetz geht es um den Ausschluss einer aktiven, ansteckungsfähigen Lungentuberkulose, nicht um Umgebungsuntersuchungen zur Auffindung von frisch infizierten Kontaktpersonen. Hierbei wären die Inkubationszeit und der Zeitraum ab Erregerkontakt bis zum Positivwerden des Tests zu berücksichtigen. 4. Wie viele Fälle der offenen Tuberkulose wurden in den vergangenen zehn Jahren durch solche Untersuchungen aus Frage 3 festgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Daten zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden wurden bis zum September 2015 auf Landes- oder Bundesebene nicht systematisch zusammengefasst. Aussagen zu Erkrankungen an offener Tuberkulose bei Asylsuchenden in Mecklenburg- Vorpommern können erst ab Oktober 2015 getroffen werden. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Anzahl an Tuberkuloseerkrankungen bei Asylsuchenden einschließlich der davon offenen Tuberkulosen seit Oktober 2015. 2015 (ab Oktober) 2016 2017 (Stand: 11. April) Tuberkuloseerkrankungen in Mecklenburg- Vorpommern bei Asylsuchenden 15 23 8 davon offene Tuberkulosen bei Asylsuchenden 7 12 7 Quelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/462 5 5. Wie viele Fälle gab es, in denen sich Patienten der Behandlung verweigerten und deshalb nicht erfolgreich therapiert werden konnten? Wie wird in solchen Situationen weiter verfahren? Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, wieviel Patientinnen oder Patienten sich im Zeitraum von 2007 bis 2016 einer Behandlung verweigerten: Landkreis (LK)/kreisfreie Stadt Personen, die eine Behandlung verweigert haben Schwerin-Stadt* 0 Rostock-Stadt 0 LK Mecklenburgische Seenplatte 0 LK Rostock 0 LK Vorpommern Rügen 1 LK Nordwestmecklenburg 0 LK Vorpommern-Greifswald 0 LK Ludwigslust-Parchim 0 Gesamt 1 * Die Stadt Schwerin machte nur Angaben für das Jahr 2016 Quelle: Abfrage Gesundheitsämter am 4. April 2017 Krankheitsuneinsichtige an Tuberkulose erkrankte Personen sind gemäß § 30 Absatz 2 Satz 1 Infektionsschutzgesetz zwangsweise abzusondern. Hierzu beantragt das zuständige Gesundheitsamt die zwangsweise Unterbringung beim jeweiligen Amtsgericht, das einen entsprechenden Beschluss erlässt. Für eine Absonderung stehen für alle Bundesländer das Bezirkskrankenhaus Parsberg in Bayern (für Männer und Frauen) und die Karl-Hansen-Klinik in Bad Lippspringe (für Frauen) zur Verfügung. 6. Wie viele Fälle konnten erfolgreich behandelt werden? Was hat eine Behandlung im Durchschnitt gekostet? Der Landesregierung liegen keine Angaben zur Zahl erfolgreich behandelter Tuberkuloseerkrankungen vor. Ursachen hierfür sind, dass teilweise an Tuberkulose erkrankte Personen durch Wohnungswechsel, Ausreise oder Abschiebung das Land verlassen. Der Landesregierung liegen keine Angaben zu Durchschnittswerten der Kosten für eine Tuberkulosebehandlung vor. Die Komplexität der Erfassung von Tuberkulosebehandlungskosten ist unter nachfolgendem Link gut nachvollziehbar dargestellt: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/T/Tuberkulose/WTBTag2014/Vortrag_04.pdf_blob=p ublicationFile