Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/470 7. Wahlperiode 24.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Position der Landesregierung zum „Masterplan Medizinstudium 2020“ und ANTWORT der Landesregierung Nach jahrelangen Verhandlungen schienen sich Anfang des Jahres 2017 der Bundes- und die Landesminister für Gesundheit über die Maßnahmen im „Masterplan Medizinstudium 2020“ einig zu sein, dass mehr Ärzte als Praxisnachfolger für die hausärztliche Versorgung in ländlichen Gebieten gewonnen werden sollten. Zu den Maßnahmen gehören neben der Aufwertung des Faches Allgemeinmedizin im Medizinstudium, die Möglichkeit, bis zu zehn Prozent der Studienplätze an Bewerber zu vergeben, die als künftige Landärzte arbeiten wollen sowie die Auflage, dass ein Tertial des Praktischen Jahres in einer Hausarztpraxis zu leisten ist. Durch diese und andere Maßnahmen des Masterplans werden Mehrkosten entstehen. Sie werden für die ersten drei Jahre auf mindestens 88 Millionen Euro beziffert. Deren Finanzierung scheint zwischen den Bundes- und den Landesministerien strittig. 1. Welche Position hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zum Inhalt des „Masterplans Medizinstudium 2020“? Mit dem Inhalt des „Masterplanes Medizinstudium 2020“ haben Bund und Länder, Wissenschaftspolitik und Gesundheitspolitik gemeinsam gute und tragfähige Eckpunkte vereinbart, um die Ziele der Reform wie mehr Praxisnähe im Studium und die Stärkung der Allgemeinmedizin zu erreichen. Drucksache 7/470 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie sollten nach Ansicht der Landesregierung die Maßnahmen finanziert werden? Eine Aussage zur Finanzierung wird erst möglich sein, wenn die mit Verabschiedung des Masterplans eingesetzte Expertenkommission, die die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen auf die Studienplatzsituation und die Kosten untersuchen soll, ihren Auftrag erledigt hat. 3. Welche Maßnahmen würde die Landesregierung umsetzen oder alternativ entwickeln, wenn sich die Bundesregierung nicht bzw. nicht angemessen an der Finanzierung beteiligen würde? Die Antwort zu Frage 3 hängt von den Ergebnissen der in der Antwort zu Frage 2 genannten Expertenkommission ab und ist daher derzeit nicht zu geben.