Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/471 7. Wahlperiode 28.04.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Ausschreibungen und Leistungsbestellungen im SPNV und ANTWORT der Landesregierung Mehrere Ausschreibungen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) müssten vorbereitet werden bzw. erfolgen bzw. SPNV-Leistungen im Rahmen bestehender Verkehrsverträge müssen vergeben werden. Dazu zählen zum Beispiel das Teilnetz Westmecklenburg mit den Strecken der RB 13 Rehna-Schwerin-Parchim und der RB 14 Hagenow Stadt-Parchim, Parchim-Waren, das Teilnetz Ostseeküste II mit dem RE 1 Hamburg- Schwerin-Rostock, dem RE 9 Rostock-Stralsund-Saßnitz/Ostseebad Binz und dem RE 10 Rostock-Stralsund-Züssow, die Linie der RB 26 Bergen auf Rügen-Lauterbach Mole und die Linie des RE 2 Wismar-Wittenberge- Cottbus. 1. Wie viele Beschäftigte arbeiten bei den derzeitigen Betreibern der oben angeführten Teilnetze/Linien und sind somit von den geplanten Vergaben betroffen (bitte je Teilnetz und Linie gesondert ausweisen)? Bei den derzeitigen Betreibern der betreffenden Teilnetze/Linien sind nach Angaben der Betreiber folgende Beschäftigtenzahlen den Teilnetzen/Linien zugeordnet: - Teilnetz Westmecklenburg-Überbrückung (Regionalbahn (RB) 13, RB 14) Betreiber Ostdeutsche Eisenbahn GmbH 61 Beschäftigte - Teilnetz Ostseeküste (Regional-Express (RE) 1, RE 9) Betreiber DB Regio AG 81 Beschäftigte Drucksache 7/471 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 - Linie Bergen auf Rügen-Lauterbach Mole (RB 26) Betreiber Eisenbahnbau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbH 5 Beschäftigte - Teilnetz Stadtbahn (in Mecklenburg-Vorpommern: RE 2), Betreiber Ostdeutsche Eisenbahn GmbH 480 Beschäftigte. Bei der für das Teilnetz Ostseeküste genannten Beschäftigtenzahl handelt es sich um die im gesamten Teilnetz Beschäftigten, das sich auf die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erstreckt. Die Aufschlüsselung dieser Beschäftigtenzahl nach Bundesländern ist sachgerecht weder möglich noch zweckmäßig. Bei der für das Teilnetz Stadtbahn genannten Beschäftigtenzahl handelt es sich um die im gesamten Teilnetz Beschäftigten, das sich auf die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen- Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern erstreckt. Die Aufschlüsselung dieser Beschäftigtenzahl nach Bundesländern ist sachgerecht weder möglich noch zweckmäßig. Die vorstehend zugeordneten Beschäftigenzahlen sind grundsätzlich von den geplanten Vergaben betroffen. 2. Wie stellt sich die Aufteilung der Lose für die oben angeführten Teilnetze/Linien im Rahmen der Ausschreibung dar? Zur Aufteilung der Lose für die oben angeführten Teilnetze/Linien im Rahmen der Ausschreibung wurden noch keine Entscheidungen getroffen. 3. Welche Aussagen lassen sich bezüglich der für die Betreibung der Teilnetze/Linien notwendigen Fahrzeuge in Sachen Beschaffung, Eigentümer, Instandhaltung treffen (bitte je Teilnetz und Linie gesondert ausweisen)? Aussagen hierzu können derzeit nicht getroffen werden (siehe Antwort zu Frage 2). 4. Inwiefern kommen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens Tariftreueregelungen zum Tragen? Worauf beziehen sich diese? Tariftreueregelungen kommen bei allen Ausschreibungsverfahren zum Tragen. Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen verwiesen, insbesondere auf § 9 Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/471 3 5. Welche Vorkehrungen zum Schutz der Beschäftigten vor dem Verlust des Arbeitsplatzes im Zusammenhang mit möglicherweise anstehenden Betreiberwechseln kann die Landesregierung treffen? Die Landesregierung trifft Vorkehrungen zum Schutz der Beschäftigten vor dem Verlust des Arbeitsplatzes im Zusammenhang mit möglicherweise anstehenden Betreiberwechseln im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen. Einschlägig in diesem Kontext ist insbesondere § 131 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). 6. Welche Bewerber kommen für die zur Ausschreibung anstehenden Teilnetze/Linien infrage? Welche haben bereits Interesse signalisiert? Grundsätzlich kommen für die zur Ausschreibung anstehenden Teilnetze/Linien alle auf dem europäischen Markt tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen infrage, sofern sie die für die jeweilige Ausschreibung festgelegten Anforderungen erfüllen. Interessensbekundungen wiederum sind den Eisenbahnverkehrsunternehmen vorbehalten und werden von der Landesregierung nicht kommentiert. 7. Wer leistet heute den Vertrieb für die zur Ausschreibung stehenden Teilnetze/Linien (bitte je Teilnetz und Linie gesondert ausweisen)? Die derzeitigen Betreiber der zur Ausschreibung stehenden Teilnetze/Linien bedienen sich für wesentliche Teilleistungen des Vertriebes der DB Vertrieb GmbH. Kleinere Teilleistungen des Vertriebes wie beispielsweise der Vertrieb im Zug werden von den Betreibern selbst erbracht. In den zur Ausschreibung stehenden Linien/Teilnetzen wird der Vertrieb gegenwärtig wie folgt geleistet: - Teilnetz Westmecklenburg-Überbrückung (RB 13, RB 14) stationärer Vertrieb: DB Vertrieb GmbH, Ostdeutsche Eisenbahn GmbH Vertrieb im Zug: Ostdeutsche Eisenbahn GmbH - Teilnetz Ostseeküste (RE 1, RE 9) stationärer Vertrieb: DB Vertrieb GmbH Vertrieb im Zug: DB Regio AG - Linie Bergen auf Rügen-Lauterbach Mole (RB 26) stationärer Vertrieb: DB Vertrieb GmbH, Eisenbahnbau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbH Vertrieb im Zug: Eisenbahnbau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbH - Teilnetz Stadtbahn (in Mecklenburg-Vorpommern RE 2), stationärer Vertrieb: DB Vertrieb GmbH Vertrieb im Zug: Ostdeutsche Eisenbahn GmbH. Drucksache 7/471 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 8. Ist geplant, den Vertrieb für die oben angeführten Teilnetze/Linien separat auszuschreiben? Nein. 9. Inwieweit hat die Nichtausschreibung der Linie Regionalbahn (RB) 25 Barth-Stralsund Auswirkungen auf die Beschäftigten a) bei Aufrechterhaltung eines kleinen Pendelverkehrs bzw. b) bei Nichtbestellung seitens des Landes? Die SPNV-Leistungen der Linie RB 25 Stralsund-Barth waren nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens Teilnetz „Usedom“. Der derzeitige Betreiber der RB 25, die Usedomer Bäderbahn GmbH, hat im genannten Vergabeverfahren kein Angebot abgegeben. Inwieweit diese unternehmerische Entscheidung Auswirkungen auf die Beschäftigten des Unternehmens hat, vermag die Landesregierung nicht einzuschätzen.