Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/472 7. Wahlperiode 24.04.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Divergierendes Zahlenmaterial in Antworten der Landesregierung zu Hygienekontrollen an öffentlichen und allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 und ANTWORT der Landesregierung In der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/343 nimmt die Landesregierung in den Fragen 1, 2 und 5 Bezug auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/5451. Das Zahlenmaterial der o. g. Drucksachen divergiert teilweise bzw. ist in einigen Fällen nicht plausibel. 1. Wie erklärt die Landesregierung die Divergenzen und Unplausibilitäten des Zahlenmaterials in den Drucksachen 6/5451 und 7/343? Zum Widerspruch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus dem Jahr 2016 (Drucksache 6/5451) im Vergleich zur Beantwortung der Kleinen Anfrage aus dem Jahr 2017 (Drucksache 7/343) bezogen auf die Angaben der Hansestadt Rostock teilte das Gesundheitsamt der Hansestadt Rostock hierzu auf Nachfrage mit, dass die Angaben zu den Hygienekontrollen an beruflichen Schulen für 2016 zur Drucksache 6/5451 (3 Kontrollen ohne Beanstandungen ) korrekt sind. Die zur Drucksache 7/343 gemachten Angaben (keine Kontrollen) seien irrtümlich erfolgt. Drucksache 7/472 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Das Gesundheitsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erklärte auf Nachfrage die Diskrepanz der Angaben für das Jahr 2016 zu den Hygienekontrollen an allgemein bildenden Schulen wie folgt: Die vorläufigen Zahlen für das laufende Jahr 2016 für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Drucksache 6/5451 wurden durch eine Abfrage bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Regionalstandorte generiert, die Angaben für 2015 wurden aus der Gesamtstatistik übernommen . Daher waren bei den vorläufigen Zahlen auch Untersuchungsanlässe wie beispielsweise die Überprüfung der Warmwasserversorgung im Turn- und Sporthallenbereich der Schulen erfasst, die dann in der Jahresstatistik aber anderen Bereichen (zum Beispiel den Trinkwasserkontrollen) zugeordnet wurden. Diese Erfassung war zum Zeitpunkt der Abfrage wegen noch ausstehender Nachkontrollen nach Saniermaßnahmen noch nicht abgeschlossen und die Vorgänge wurden zunächst den entsprechenden Objekten zugeordnet. Dadurch mindert sich in der Jahresstatistik, die um diese Vorgänge bereinigt ist, entsprechend die Gesamtzahl der erfolgten Kontrollen. 2. Welches Zahlenmaterial ist zutreffend (bitte getrennt nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Hygienekontrollen durch die Gesundheitsämter 2016 allgemein bildende Schulen Landkreis (LK)/kreisfreie Stadt Kontrollen davon Kontrollen mit Beanstandungen Schwerin-Stadt 4 2 Rostock-Stadt 15 15 LK Mecklenburgische Seenplatte 5 3 LK Rostock 2 0 LK Vorpommern-Rügen 2 1 LK Nordwestmecklenburg 4 4 LK Vorpommern-Greifswald 22 11 LK Ludwigslust-Parchim 8 6 gesamt 62 42 berufliche Schulen Landkreis (LK)/kreisfreie Stadt Kontrollen davon Kontrollen mit Beanstandungen Schwerin-Stadt 3 1 Rostock-Stadt 3 0 LK Mecklenburgische Seenplatte 12 12 LK Rostock 0 0 LK Vorpommern-Rügen 0 0 LK Nordwestmecklenburg 0 0 LK Vorpommern-Greifswald 3 0 LK Ludwigslust-Parchim 0 0 gesamt 21 13 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/472 3 3. Wie wurde das den o. g. Antworten zu den Kleinen Anfragen zugrundeliegende Zahlenmaterial ermittelt? Für die Beantwortung der Kleinen Anfragen wurde sowohl zur Drucksache 6/5451 als auch zur Drucksache 7/343 eine Befragung der Gesundheitsämter des Landes Mecklenburg- Vorpommern vorgenommen. 4. Wie wurde das in den Antworten zu den Kleinen Anfragen mitgeteilte Zahlenmaterial geprüft? Die von den Gesundheitsämtern übermittelten Zahlen werden gesichtet, in für die Beantwortung vorbereitete Tabellen zusammengefasst und mit den Angaben aus den Vorjahren abgeglichen. Hinsichtlich des Fehlers, bezogen auf die Angaben der Hansestadt Rostock für das Jahr 2016, wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.