Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/474 7. Wahlperiode 09.05.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE Integrationskonzept und Integrationsfonds des Landes Mecklenburg- Vorpommern für die gesellschaftliche Integration von Flüchtlingen und ANTWORT der Landesregierung Auf Drucksache 6/4610 vom 02.11.2015 hat die Landesregierung erklärt, „die Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2011“ fortschreiben zu wollen, im März 2015 dazu eine Auftaktveranstaltung durchgeführt und „mit den Landkreisen und kreisfreien Städten am 23.10.2015 die Einrichtung einer gemeinsamen Projektgruppe ‚Integration‘ unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales“ vereinbart zu haben. Außerdem wurde neben die Förderung nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung für die Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 3. Dezember 2013 (Haushaltstitel 684.01 und 684.02 Kapitel 1005 EP 10) die Förderung aus dem Integrationsfonds gestellt, für die bis jetzt keine Richtlinie veröffentlicht wurde. Die Förderung aus dem Fonds erfolgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann durch kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden als Erst- bzw. Letztempfänger beantragt werden. 1. Welche Ergebnisse haben die Beratungen der Projektgruppe erbracht? Bis wann will die Landesregierung unter Beteiligung welcher weiteren Partnerinnen und Partner die Überarbeitung der „Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern“ auf den Weg bringen bzw. abgeschlossen haben? Drucksache 7/474 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Projektgruppe Integration hat mit den kommunalen Spitzenverbänden einen grundsätzlichen Rahmen für eine enge Kooperation und Bündelung von integrationsbezogenen Aufgaben durch verschiedene Verwaltungsbereiche abgestimmt. Es wurde eine „Prozesskarte Integration“ entwickelt, die die Abläufe, Zuständigkeiten und Schnittstellen von der Erstaufnahme über die Landkreise und kreisfreien Städte bis zu den Städten und Gemeinden, einschließlich des Rechtskreiswechsels vom Asylbewerberleistungsgesetz in das Sozialgesetzbuch sowie die Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern darstellt. Der Fortschreibungsprozess der Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten (Integrationskonzeption) wurde nach einer ersten Auftaktveranstaltung im März 2015 aufgrund des damaligen drastischen Anstiegs der Flüchtlingszahlen und der zahlreichen bundesgesetzlichen Änderungen nicht weiterbetrieben. Am 31. März 2017 hat der für die 7. Legislaturperiode neu konstituierte Landesbeirat für die Integration von Migrantinnen und Migranten einvernehmlich zugestimmt, dass am 1. Juni 2017 eine erneute Auftaktveranstaltung zur Fortschreibung der Integrationskonzeption durchgeführt wird. Die Auftaktveranstaltung ist der Beginn eines Prozesses, der im Jahr 2019 abgeschlossen werden soll. Die Fortschreibung findet unter Beteiligung aller Akteure aus dem Integrationsbereich statt. 2. Bis wann soll die Richtlinie zur Förderung über den Integrationsfonds veröffentlicht werden? Der Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen und des Zusammenlebens in den kreisfreien Städten, Landkreisen, kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden in Mecklenburg- Vorpommern (Richtlinie Integrationsfonds) wurde nach Erteilung des Einvernehmens durch das Finanzministerium nach Verwaltungsvorschrift Nummer 15.2 zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO M-V) dem Landesrechnungshof im Rahmen der Anhörung nach § 103 LHO M-V sowie zur Herstellung des Einvernehmens nach § 44 LHO M-V vorgelegt. Nach Abschluss des dargestellten Verfahrens wird die Landesregierung die Richtlinie veröffentlichen. 3. Seit wann stehen die Mittel zur Verfügung? a) Aus welchen Quellen (ESF-, Landes-, Bundes- oder sonstige Mittel) speist sich der Fonds? b) In welchem Haushaltstitel sind die Mittel veranschlagt? Zu 3, a) und b) Die Mittel des Integrationsfonds wurden am 16.08.2016 zur Verfügung gestellt. Der Integrationsfonds speist sich aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Diese Mittel sind im Kapitel 1005, Titel 684.01 veranschlagt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/474 3 4. In welchem Umfang wurden die Mittel im Jahr 2016 und im Jahr 2017 in Anspruch genommen (bitte insgesamt für das Land sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt, kreisangehöriger Stadt, Amt und Gemeinde und unterschieden nach Erst- und Letztempfänger darstellen)? a) In welcher Höhe ist das Antragsvolumen aus dem Jahr 2016 bereits abgerechnet? b) Welche Probleme ergeben sich aus der Antragstellung bzw. der Abrechnung der Förderung? c) Welche sonstigen Regelungs- oder Korrekturbedarfe bei der Förderung über den Fonds sieht die Landesregierung? Die Mittel wurden wie folgt in Anspruch genommen: Kommune In Anspruch genommene Mittel in 2016 In Anspruch genommene Mittel in 2017 Landeshauptstadt Schwerin 37.035,64 Euro zur Weiterleitung an Letztempfänger 81.764,13 Euro zur Weiterleitung an Letztempfänger Hansestadt Rostock 12.300,65 Euro zur Weiterleitung an Letztempfänger 112.384,90 Euro davon 104.437,76 Euro weitergeleitet Landkreis Nordwestmecklenburg: Hansestadt Wismar Amt Gadebusch 4.827,02 Euro 25.650,00 Euro zur Weiterleitung an Letztempfänger 11.052,56 Euro Landkreis Rostock: Landkreis Rostock Stadt Gnoien 12.129,85 Euro zur Weiterleitung an Letztempfänger 8.932,32 zur Weiterleitung an Letztempfänger 31.067,46 Euro zur Weiterleitung an Letztempfänger Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: Stadt Friedland Stadt Neubrandenburg Stadt Neustrelitz Stadt Waren (Müritz) 4.300,00 Euro zur Weiterleitung an Letztempfänger 6.367,40 Euro zur Weiterleitung an Letztempfänger 231.245,88 Euro zur Weiterleitung an Letztempfänger 18.576,83 Euro 11.145,91 Euro zur Weiterleitung an Letztempfänger Drucksache 7/474 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Kommune In Anspruch genommene Mittel in 2016 In Anspruch genommene Mittel in 2017 Landkreis Vorpommern- Greifswald: Landkreis Vorpommern- Greifswald Universitäts- und Hansestadt Greifswald Gemeinde Fahrenwalde Amt Uecker-Randow-Tal 21.495,28 Euro 73.708,51 Euro zur Weiterleitung an Letztempfänger 40.918,00 Euro zur Weiterleitung an Letztempfänger Landkreis Vorpommern- Rügen 55.043,11 Euro Gesamt M-V: 92.088,44 Euro 707.857,00 Euro Zu a), b) und c) Die Höhe der anteiligen Landesmittel an den abgerechneten Gesamtausgaben beläuft sich auf 12.129,85 Euro. Im Rahmen der Antragstellung beziehungsweise der Abrechnung der Förderung ergeben sich wie in anderen Förderbereichen auch einzelfallbezogene Probleme. Es werden derzeit keine Regelungs- beziehungsweise Korrekturbedarfe bei der Förderung über den Fonds gesehen. 5. Im Rahmen welcher Einzelpläne, Kapitel und Haushaltstitel des Landeshaushaltes wurde bzw. wird die Integration von Flüchtlingen in den Jahren 2016 und 2017 gefördert? Die Förderung der Integration von Flüchtlingen erfolgt im Rahmen folgender Einzelpläne, Kapitel und Haushaltstitel: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/474 5 Haushaltsjahr 2016 Haushaltsjahr 2017 1. Einzelplan 06, Kapitel 0604, Titel 892.04: Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte bauliche Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung von leer stehenden Mietwohnungen. Dieser geförderte Wohnraum kann auch zur Versorgung von Asyl- und Schutzsuchenden und Asylberechtigten genutzt werden. 1. Einzelplan 15, Kapitel 1504, Titel 892.04: Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte bauliche Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung von leer stehenden Mietwohnungen. Dieser geförderte Wohnraum kann auch zur Versorgung von Asyl- und Schutzsuchenden und Asylberechtigten genutzt werden. 2. Einzelplan 07, Kapitel 0701: Maßnahmegruppe (MG) 03: für den Integrationsprozess von schulpflichtigen Flüchtlingen Kapitel 0750: MG 04 Titel 671.20: für den Integrationsprozess von schulpflichtigen Flüchtlingen MG 62 Titel 633.03: für den Integrationsprozess von schulpflichtigen Flüchtlingen MG 76 Titel 547.76 Dolmetscherleistungen für Kinder von Flüchtlingen Kapitel 0751 bis 0756: Titel 422.01 und Titel 428.01 für eine Beschäftigung von Lehrkräften für Deutsch als Fremdsprache (sog. DaZ-Lehrer) und für die Absicherung des Berufsvorbereitungsjahres Ausländer I und II 2. Einzelplan 07 Kapitel 0701: Maßnahmegruppe (MG) 03: für den Integrationsprozess von schulpflichtigen Flüchtlingen Kapitel 0750: MG 04 Titel 671.20: für den Integrationsprozess von schulpflichtigen Flüchtlingen MG 62 Titel 633.03: für den Integrationsprozess von schulpflichtigen Flüchtlingen MG 76 Titel 547.76 Dolmetscherleistungen für Kinder von Flüchtlingen Kapitel 0751 bis 0756: Titel 422.01 und Titel 428.01 für eine Beschäftigung von Lehrkräften für Deutsch als Fremdsprache (sog. DaZ-Lehrer) und für die Absicherung des Berufsvorbereitungsjahres Ausländer I und II 3. Einzelplan 10, Kapitel 1004, Titel 683.30 und 684.43: Maßnahmen zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten 3. Einzelplan 06, Kapitel 0608, Titel 683.30 und 684.43: Maßnahmen zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten 4. Einzelplan 10, Kapitel 1005: Titel 684.01: Förderung der sozialen und beruflichen Integration sowie der Partizipation von Migrantinnen und Migranten Titel 684.02: Zuschüsse an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für die Beratung von Migrantinnen und Migranten 4. Einzelplan 10, Kapitel 1005: Titel 684.01: Förderung der sozialen und beruflichen Integration sowie der Partizipation von Migrantinnen und Migranten Titel 684.02: Zuschüsse an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für die Beratung von Migrantinnen und Migranten 5. Einzelplan 11, Kapitel 1102, Titel 633.15: Haushaltsmittel für die Integration von Flüchtlingen für Kommunen 5. Einzelplan 11, Kapitel 1102, Titel 633.15: Haushaltsmittel für die Integration von Flüchtlingen für Kommunen Drucksache 7/474 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 6. In welcher Höhe wurden Mittel aus dem Haushaltstitel 684.01 Kapitel 1005 EP 10 entsprechend der angeführten Richtlinie für die Jahre 2016 und 2017 beantragt und bewilligt (bitte insgesamt für das Land sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt darstellen)? Die Mittel (in Euro) wurden wie folgt beantragt* und bewilligt: Kommune 2016 beantragt davon bewilligt 2017 beantragt davon bewilligt Landeshauptstadt Schwerin 510.485,27 377.623,70 310.240,29 85.000,00 Hansestadt Rostock 147.351,97 98.230,88 142.195,36 43.218,76 Landkreis Ludwigslust- Parchim 96.087,34 66.251,17 97.674,06 noch offen Landkreis Nordwestmecklenburg 43.806,62 28.866,69 57.906,80 noch offen Landkreis Rostock 74.562,51 56.947,20 79.037,49 19.991,06 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 158.379,90 65.438,53 105.069,42 noch offen Landkreis Vorpommern- Greifswald 297.513,73 87.667,50 317.414,18 noch offen Landkreis Vorpommern- Rügen 22.184,62 17.748,09 21.984,44 noch offen Gesamt M-V 1.350.371,96 798.773,76 1.131.522,04 148.209,82 * Bei den Antragssummen handelt es sich jeweils um die Gesamtausgaben der Maßnahmen, nicht um die Summen der jeweils beantragten Landeszuwendung. 7. Wie stellt sich das Ausgaben- bzw. Antrags- und Bewilligungs-IST im Haushaltstitel 684.02 Kapitel 1005 EP 10 in den Jahren 2014 bis 2017 dar? Welche Projekte wurden bzw. werden aus dem Haushaltstitel in welcher Höhe gefördert? Die Mittel (in Euro) wurden wie folgt beantragt* und bewilligt: Jahr Antrags-IST Bewilligungs-IST Ausgaben-IST 2014 65.000,00 52.000,00 52.000,00 2015 65.035,59 52.000,00 52.000,00 2016 65.004,38 52.000,00 52.000,00 2017 65.000,00 noch offen noch offen * Beim Antrags-IST handelt es sich jeweils um die Gesamtausgaben der Maßnahmen, nicht um die Summen der jeweils beantragten Zuwendung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/474 7 Aus dem Titel 684.02 Kapitel 1005 wurde und wird die Zentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland e. V. (ZWST) zur Durchführung der Integrationsarbeit in den Beratungsstellen der ZWST in Rostock, Schwerin und Wismar jährlich in Höhe von 52.000,00 Euro gefördert.