Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/477 7. Wahlperiode 03.05.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE FAG-Gutachten - Abschlusspräsentation und ANTWORT der Landesregierung Die Erstellung des FAG-Gutachtens erfolgte im Rahmen eines kommunikativen Prozesses; dieser wurde von einem Lenkungsausschuss begleitet, in seinem Verlauf erfolgten Präsentationen und fortlaufende Berichterstattungen . Die Intensität der Kommunikation war mitunter ursächlich für deutliche Verzögerungen und zeitweilige Beendigung der Zusammenarbeit, sodass die Abschlusspräsentation in den Dezember 2016 verlegt werden musste und die Übergabe der Endfassung (erst) Anfang März 2017 erfolgte (siehe Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/204). 1. Worin bestanden nach Auffassung der Landesregierung die wesentlichen Eckpunkte/die zentralen Aussagen der Abschlusspräsentation im Dezember 2016? Die Abschlusspräsentation am 2. Dezember 2016 gliederte sich in drei wesentliche Themenbereiche: 1. Finanzlage in Mecklenburg-Vorpommern, 2. Vertikaler Finanzausgleich und 3. Horizontaler Finanzausgleich. Zunächst stellte das Gutachterteam nochmals Kernaussagen zur finanziellen Lage in Mecklenburg-Vorpommern als Grundlage für die Gutachterempfehlungen dar. Hierzu zählen insbesondere die derzeitige Erzielung von positiven Finanzierungssalden sowohl auf Landesseite als auch auf der kommunalen Ebene sowie eine beiderseitige synchrone Entschuldung seit 2005 um -15 Prozent. Drucksache 7/477 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Im Anschluss daran wurden die Ergebnisse der Untersuchungen zum vertikalen Finanzausgleich zusammenfassend dargestellt. Durch die Gutachter wurden das derzeitige System des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes sowie das Symmetrie- und das Bedarfsverfahren überprüft. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz erwies sich nach Darstellung der Gutachter dabei als durchaus zukunftsfähiges Modell zur Fortschreibung der Finanzausgleichsmasse, welches jedoch auch Schwächen, insbesondere in Bezug auf die Auswahl der Ausgangsbasis, aufweise. Daher biete sich eine Überprüfung in regelmäßigen Abständen durch das Symmetrie- oder das Bedarfsverfahren an. Aufgrund der unterschiedlichen Herangehensweise beider Verfahren ergeben sich auch völlig gegenteilige Überprüfungsergebnisse. Das Symmetrieverfahren weist unter Berücksichtigung der in 2014 gezahlten Sonderhilfen eine Erhöhung der Finanzausgleichsleistungen zugunsten der kommunalen Ebene um 32,9 Mio. Euro beziehungsweise ohne Berücksichtigung der Sonderhilfen um 49,8 Mio. Euro aus. Im Gegensatz dazu würde sich aus dem Bedarfsverfahren eine Absenkung der Finanzausgleichsleistungen in Höhe von 129,2 Mio. Euro ergeben. Beide Verfahren weisen Vor- und Nachteile auf. In Bezug auf den horizontalen Finanzausgleich wiesen die Gutachter insbesondere auf den hohen Anteil an Zweckzuweisungen in Mecklenburg-Vorpommern hin. So werden nur 53,2 Prozent der Zuweisungen je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner als Schlüsselzuweisungen gewährt. Es wird daher eine deutliche Reduzierung der Vorwegabzüge und Überführung der Finanzmittel in das System der Schlüsselzuweisungen vorgeschlagen. Des Weiteren empfehlen die Gutachter die Überführung des derzeit bestehenden Säulenmodells in ein Ebenenmodell sowie die Festsetzung einheitlicher Nivellierungshebesätze für die Realsteuern . Zudem regen die Gutachter an, eine Vereinheitlichung des zeitlichen Bezugsrahmens bei der Berechnung der Kreisumlagegrundlagen vorzunehmen. Ebenfalls empfohlen werden die Einführung von Nebenansätzen auf der Ebene der Gemeindeaufgaben für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für zentralörtliche Funktionen und auf der Ebene der Kreisaufgaben für Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sowie der Wegfall des Flächenfaktors. Die Überprüfung der derzeit nach § 8 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) erhobenen Finanzausgleichsumlage führte zu keinen Beanstandungen durch die Gutachter. Abschließend wird durch das Gutachterteam noch die Einführung einer relativen Mindestausstattung mit Bezug zur Finanzkraft befürwortet. 2. Welche dieser Eckpunkte wurden im Rahmen der Abschlusspräsentation strittig gestellt bzw. angezweifelt? Mit welchen Argumenten erfolgte dies gegebenenfalls durch welche Institutionen (des erweiterten Kreises des Lenkungsausschusses)? Der Vorschlag zur deutlichen Reduzierung der Vorwegabzüge beinhaltet auch die Auflösung des Vorwegabzuges für den Ausgleich der Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde nach §§ 14 und 15 FAG M-V. Dieser Punkt wurde von den Vertretern des Landkreistages sowie des Städte- und Gemeindetages kritisch hinterfragt, da hierzu die Auffassung bestehe, dass diese Aufgaben unter den Konnexitätsgrundsatz fielen und bei Wegfall dieser Mittel die Finanzierung durch die Kommunen nicht mehr gesichert sei. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/477 3 3. Welche dieser Eckpunkte/zentralen Aussagen der Abschlusspräsentation wurden nach Kenntnis der Landesregierung in die am 2. März 2017 übergebene Endfassung des Gutachtens nicht aufgenommen ? Es wurden alle zentralen Aussagen der Abschlusspräsentation vom 2. Dezember 2016 in die am 2. März 2017 übergebene Endfassung des Gutachtens aufgenommen. 4. In welcher Form war der Verteilungsvorschlag der Gutachter (Gutachten, Abbildung 163: Detaillierte Ergebnisse im Gesamtmodell b, S. 374), nach dem kreisfreie Städte und Landkreise künftig „gewinnen“, große kreisangehörige Städte und kreisangehörige Gemeinden hingegen „verlieren“ würden, Gegenstand der Abschlusspräsentation? Auf der Abschlusspräsentation am 02.12.2016 hatten die Gutachter eine Übersicht zu Gewinnern und Verlierern anhand des sogenannten Modells 3b) unter Berücksichtigung einer Mindestausstattung von 75/75 dargestellt, nach der im Vergleich zu dem aktuellen FAG M-V bei Einbeziehung des Gesamteffektes mit Kreisumlage die Gruppe der kreisangehörigen Gemeinden und großen kreisangehörigen Städten verlieren und die Gruppe der Landkreise und kreisfreien Städte gewinnen. Die fiskalischen Auswirkungen der Gutachtervorschläge wurden in aggregierter Form graphisch aufbereitet. Die bei der Abschlusspräsentation am 02.12.2016 dargestellten Graphiken sind mit der Abbildung 161 auf Seite 372 und der mittleren Abbildung auf Seite 375 des endgültigen Gutachtens (zu finden unter: http://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1584802) tendenziell vergleichbar. 5. Wie hat sich die Landesregierung im Rahmen der Abschlusspräsentation zu dem in Frage 4 angeführten Verteilungsvorschlag positioniert ? Hat sich die Landesregierung nach Übergabe des Gutachtes zu diesem Vorschlag bereits positioniert? Die Landesregierung hat sich zu dem Verteilungsvorschlag noch nicht positioniert. Hierzu erfolgen noch Abstimmungen. Drucksache 7/477 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Erfolgen die anstehenden Selbsteinschätzungen der Gemeinden (nach §§ 2 und 3 Gemeinde-Leitbildgesetz) unter Anleitung der zwischenzeitlich ernannten Koordinatoren zur „dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit“ a) auf der Grundlage geltender FAG-Regelungen und entsprechender Auswirkungen, b) auf der Grundlage des in Frage 4 angeführten möglichen künftigen Verteilungsvorschlages und daraus resultierenden Konsequenzen, c) welchen anderen prognostischen Grundlagen, um vom Leitbildgesetz vorgegebene Terminstellungen realisieren zu können? Die anstehenden Selbsteinschätzungen der Gemeinden nach dem Gemeinde-Leitbildgesetz erfolgen auf der Grundlage der aktuell geltenden Regelungen des FAG M-V und der entsprechenden Auswirkungen.