Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/478 7. Wahlperiode 28.04.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Gewinnspiel des Finanzministeriums auf Facebook „liken und gewinnen“ und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Gewinnspiele sind eine besondere Form der Öffentlichkeitsarbeit, die von Unternehmen genutzt wird, um für sich zu werben. Aber auch Institutionen wie Ministerien, Landtage und Fraktionen führen Gewinnspiele durch, um über ihre Aufgaben zu informieren oder den Bekanntheitsgrad öffentlicher Einrichtungen zu erhöhen. Häufig werden Gewinnspiele zu besonderen Anlässen durchgeführt, beispielsweise im Rahmen von öffentlichen Auftritten am Mecklenburg-Vorpommern-Tag oder an einem „Tag der offenen Tür“. Dabei reicht die Bandbreite der Gewinnspiele vom Glücksrad, über Waldquiz, Rätselaufgaben und Geschicklichkeitsspiele bis hin zur einfachen Verlosung. Wenn im Folgenden daher auch auf einzelne Gewinnspiele der Ministerien eingegangen wird, so erhebt diese Aufzählung ob der Vielfältigkeit der möglichen Aktionsformen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 1. Wie viele Gewinnspiele hat das Finanzministerium in diesem und im vergangenen Jahr auf Facebook oder über andere Internetplattformen durchgeführt? Sind weitere Gewinnspiele geplant? Das Finanzministerium war im vergangenen Jahr noch nicht auf Facebook aktiv und hat daher weder dort noch über andere Plattformen ein Gewinnspiel durchgeführt. Seit diesem Jahr nutzt das Finanzministerium Facebook für seine Öffentlichkeitsarbeit. Drucksache 7/478 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Um den Bekanntheitsgrad der Staatlichen Schlösser zu erhöhen, ist am 17. März dieses Jahres auf Facebook angekündigt worden, dass die landeseigenen Schlösser vorgestellt und in diesem Zusammenhang Freikarten verlost werden sollen. Den Auftakt zu dieser Form des Marketings machte am 24. März 2017 das Jagdschloss Granitz. Hier sind zehn Freikarten unter allen Personen verlost worden, die unter dem Beitrag die „Gefällt mir“-Schaltfläche aktiviert hatten. Das Schloss Schwerin ist in selbiger Form am 30. März 2017 vorgestellt worden - auch hier wurden insgesamt zehn Freikarten verlost. Am 6. April dieses Jahres ist Schloss Mirow vorgestellt worden und es wurden abermals zehn Freikarten verlost. Schloss Bothmer ist am 12. April und Schloss Ludwigslust ist am 19. April dieses Jahres in dieser Form beworben worden. Darüber hinaus hat auch das Landesmarketing in eigener Zuständigkeit Gewinnspiele über Facebook durchgeführt. Weitere Verlosungen sind geplant. 2. Haben weitere Ministerien des Landes Gewinnspiele auf Facebook oder anderen Internetplattformen durchgeführt? Sind Gewinnspiele in Planung? Die drei Träger des Landesbaupreises, das damalige Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern und die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern haben gemeinsam 2016 zu einer Abstimmung für den Publikumspreis im Rahmen der Vergabe des Landesbaupreises 2016 aufgerufen. Unter allen Teilnehmenden wurden drei Sachpreise verlost. Die Umsetzung der Abstimmung und der Verlosung erfolgte über die für den Internetauftritt www.landesbaupreis-mv.de zuständige Agentur Mandarin Medien Gesellschaft für digitale Lösungen mbH in Schwerin. Diese Agentur hat drei Gewinner von je einem Rucksack von Invest in MV (gefüllt mit einem Buch vom Landesmarketing: „Land zum Leben“ sowie Kugelschreibern der Landesregierung) ermittelt und benachrichtigt. Aktuell sind keine weiteren Gewinnspiele in dieser Form geplant. 3. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage dürfen Ministerien Gewinnspiele im Allgemeinen und insbesondere über facebook durchführen? Welche Kriterien gelten für die Durchführung von Gewinnspielen für die Ministerien? Es gibt keine rechtliche Grundlage, die die Durchführung von Gewinnspielen der Ministerien im Einzelnen regelt. In der Vergangenheit war es daher üblich, Gewinnspiele in vielfältigen Formen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Das Finanzministerium veranstaltete im Rahmen des Mecklenburg-Vorpommern-Tages ein Angelspiel vor allem für Kinder. Damit sollte die Aufmerksamkeit der Besucherinnen und Besucher des Mecklenburg- Vorpommern-Tages auf den Stand des Ministeriums gelenkt werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/478 3 Während die Kinder kleine Preise (Gummibären, Kaubonbons, Lutscher) gewinnen konnten, informierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung deren Eltern und alle anderen interessierten Besucherinnen und Besucher über Steuern, über die elektronische Steuererklärung, aber auch über den Staatshochbau. Die entscheidende rechtliche Grundlage ist die Landeshaushaltordnung. In ihr wird in § 7 geregelt, dass nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln (Ressourcen) anzustreben ist. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit umfassen das Sparsamkeits- und das Ergiebigkeitsprinzip. Das Sparsamkeitsprinzip (Minimalprinzip) verlangt, ein bestimmtes Ergebnis mit möglichst geringem Mitteleinsatz zu erzielen. Das Ergiebigkeitsprinzip (Maximalprinzip) verlangt, mit einem bestimmten Mitteleinsatz das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Gerade diese Grundsätze sind bei dem Gewinnspiel auf Facebook beachtet worden. Für die Verlosung der Eintrittskarten für die Schlösser entstehen mit Ausnahme der Versandkosten keine Belastungen für den Landeshaushalt (Minimalprinzip), gleichzeitig wird aber ein Werbeeffekt erzielt, der durch die zusätzliche Berichterstattung noch einmal verstärkt worden ist. Durch die zusätzliche Aufmerksamkeit erhalten die Schlösser des Landes Publizität, die sich in höheren Besucherzahlen niederschlagen kann (Maximalprinzip). Hinsichtlich der verlosten Karten selbst geht das Finanzministerium davon aus, dass die Gewinnerinnen und Gewinner ihre positiven Eindrücke über den Besuch des Schlosses an Verwandte und Freunde weitergeben und so neue Besucherinnen und Besucher „werben“, die dann entsprechende Umsätze tätigen. Auch bei den weiteren im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchgeführten Gewinnspielen („Angelspiele“ und ähnliche Spiele) sind diese Grundsätze beachtet worden. 4. Welche Teilnahmevoraussetzungen für Gewinnspiele der Ministerien gibt es? Wo sind diese veröffentlicht? Wenn es Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele gibt, sind diese entweder offen einsehbar oder werden auf Nachfrage mündlich mitgeteilt. In welcher Form die Teilnahmevoraussetzungen bekannt gegeben werden, hängt von der Form des Gewinnspieles ab. Drucksache 7/478 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wie wird ausgeschlossen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien, beteiligte Partner oder auch Mitglieder der Koalitionsfraktionen davon profitieren? Bei der Beantwortung dieser Frage geht die Landesregierung davon aus, dass mit „davon“ das Facebook-Gewinnspiel des Finanzministeriums gemeint ist. Allen Bürgerinnen und Bürgern und damit auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien sowie den Mitgliedern des Landtages (der Koalitions- wie auch der Oppositionsfraktionen ) steht es frei, sich an dem Gewinnspiel zu beteiligen. Nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen, um den Verdacht einer Beeinflussung der Verlosung gar nicht erst entstehen zu lassen.