Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/479 7. Wahlperiode 26.04.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Weitergabe der Bundesmittel zur Entlastung der Kommunen ab 2018 und ANTWORT der Landesregierung Die Bundesregierung hat den Kommunen eine jährliche Entlastung von 5 Mrd. Euro ab 2018 zugesagt, um die finanzschwachen Kommunen, insbesondere bei Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen an der Infrastruktur, zu unterstützen. 1. Wie wird durch die Landesregierung konkret sichergestellt, dass die ab 2018 eintretende Entlastung durch die Bundesregierung in vollem Umfang bei den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern ankommt? Im Ergebnis der Verhandlungen zum Fiskalpakt haben sich Bund und Länder im Jahr 2012 darauf verständigt, dass der Bund Länder und Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe entlastet. Nach den sich daran anschließenden Ausführungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der laufenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Der Bundesgesetzgeber verweist in seiner Begründung des „Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen“ auf die Umsetzung dieser im Koalitionsvertrag vorgesehenen Entlastung. Die Entlastung erfolgt auf drei Wegen: a) die ab 2018 erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach § 46 Absatz 7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) an die Landkreise und kreisfreien Städte, b) den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer an die Gemeinden und c) den Länderanteil an der Umsatzsteuer an die Länder. Drucksache 7/479 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Diskussion zur Verteilung der Entlastungsmittel in Mecklenburg-Vorpommern ist noch nicht abgeschlossen. Hierbei ist auch zu klären, ob und inwieweit der Umstand Berücksichtigung findet, dass anders als in anderen Ländern in Mecklenburg-Vorpommern entsprechend den Regelungen des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Landesausführungsgesetzes SGB XII) im Durchschnitt 80 Prozent der Eingliederungshilfe durch das Land getragen werden. 2. Mit Entlastungen in welcher Höhe können die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern in 2018 und in den Folgejahren im Einzelnen rechnen? Von dem Entlastungsbetrag in Höhe von 5 Milliarden Euro entfallen auf Mecklenburg- Vorpommern im Jahr 2018 voraussichtlich rund 84,0 Millionen Euro und ab dem Jahr 2019 voraussichtlich rund 87,5 Millionen Euro. Die Diskussion zur Verteilung der Entlastungsmittel in Mecklenburg-Vorpommern ist noch nicht abgeschlossen.