Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. November 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/48 7. Wahlperiode 22.11.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Antragsarchivierung in der kulturellen Projektförderung und ANTWORT der Landesregierung 1. In welcher Form wurden zwischen 2006 und 2013 Anträge und daraus resultierte Bewilligungen bzw. Ablehnungen auf Förderung im Sinne der Kulturförderung (Projekte) archiviert? Die Kulturförderakten werden als Papierakten nach Maßgabe der Aktenordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern archiviert. 2. Inwiefern sind diese Informationen öffentlich zugänglich und wenn nicht, warum nicht? Die Informationen sind im Rahmen der Ziffer 5.3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im kulturellen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern (Kulturförderrichtlinie) zugänglich. Für die abgelaufene Förderperiode erfolgt jährlich eine Veröffentlichung aller geförderten Projekte auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 7/48 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Inwieweit existiert ein kulturentwicklungspolitischer „Masterplan“ bzw. ein Entwicklungskonzept oder aber langfristige Zielstellungen für Mecklenburg-Vorpommern oder einzelne Regionen des Bundeslandes, auf deren Grundlage über mehrere Jahre hinweg Kulturprojekte gefördert wurden und werden? Inwiefern existieren übergeordnete Leitlinien oder Schwerpunkte? Die Förderung erfolgt nach den landesgesetzlichen Grundlagen sowie nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im kulturellen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern (Kulturförderrichtlinie). Die Förderung kann gemäß Ziffer 4.1.5 der Kulturförderrichtlinie einen Zeitraum bis zu 24 Monaten umfassen. Für einzelne Förderbereiche gibt es festgelegte Budgets (Kinder- und Jugendkunstschulen; Musikschulen) oder Verteilungskriterien beziehungsweise Verteilungsschlüssel (Musikschulen , Bibliotheken). In geeigneten Fällen wurden Zielvereinbarungen oder Vereinbarungen geschlossen. Hierzu zählen die Theater, die Literaturhäuser, ausgewählte Bibliotheken im Rahmen des Bibliothekskonzeptes oder auch die Kunsthalle Rostock. Weitere Zielvereinbarungen , beispielsweise mit der Fachstelle Bibliotheken oder mit der Fachstelle Kulturelle Bildung, sind in Arbeit. Besondere politische Schwerpunktsetzungen wurden durch die Etablierung eigener Förderbereiche begleitet. Hierzu zählen beispielsweise der Bereich Kulturelle Bildung, der Bereich Kulturerbe oder die gezielte Nachwuchsförderung. Im Rahmen der öffentlich in und mit der Kulturszene, dem Landeskulturrat und den Kreiskulturräten geführten Debatte um das sogenannte 2-Millionen-Euro-Paket (2 Millionen Euro pro Jahr mehr für die Kulturförderung ab 2016) wurden diverse Vorschläge erörtert, ausgewertet und umgesetzt. Daraus resultieren beispielsweise das Programm zur Sicherung von schriftlichen und audiovisuellen Kulturgütern, das Programm „Meine Heimat - Mein modernes Mecklenburg-Vorpommern“, das Landesprogramm Erinnerungskultur, das Kulturinvestitionsprogramm mit jährlich wechselnden Förderschwerpunkten sowie die gezielte Unterstützung bestimmter Bereiche wie der Bibliotheken, der Künstlerhäuser oder der Literaturhäuser in Mecklenburg-Vorpommern. Zudem wurden besondere Projekte wie beispielsweise das Kulturportal , die Theater- und Orchesterakademie oder das Servicecenter Kultur ins Leben gerufen.