Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/481 7. Wahlperiode 26.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Sparkassen im Land Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute haben sich im Nachgang der Finanzmarktkrise qualitativ und quantitativ wesentlich erhöht. Den vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht herausgegebenen Empfehlungen für Eigenkapital- und Liquiditätsregeln („Basel III“) folgend ist in Europa die Stärkung der Eigenkapitalbasis sukzessive bis zum Jahr 2019 vorzunehmen. Wenngleich die neun Sparkassen im Land Mecklenburg-Vorpommern die aktuell gültigen Kapitalmindestquoten erfüllen, ist aus Sicht des Finanzministeriums als Rechtsaufsichtsbehörde der Sparkassen die Weiterentwicklung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen mit zusätzlichem Kapitalbedarf im Blick zu behalten. Aufgrund der Marktzinssituation gehen die Sparkassen von weiteren Rückgängen bei Zinsund Jahresüberschüssen in den nächsten Jahren aus. Die Stärkung und Aufrechterhaltung der Eigenkapitalbasis wird damit künftig immer schwieriger. Es ist Aufgabe und zugleich Verantwortung des Verwaltungsrates der jeweiligen Sparkasse, die künftig weiter steigenden Kapitalanforderungen zu beachten und seine Entscheidung unter Berücksichtigung der individuellen Lage der einzelnen Sparkasse, insbesondere deren Bewertungs- und Zinsänderungsrisiken und deren künftigen Belastungen durch einen Zinsrückgang, im Interesse einer langfristig stabilen Sparkasse zu treffen. Die ausreichende Ausstattung mit Eigenkapital stellt nach Auffassung der nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden die wichtigste Verteidigungslinie zur weitgehenden Immunisierung von Kreditinstituten vor den Auswirkungen einer erneuten Krise dar. Drucksache 7/481 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie hoch sind die Eigenkapitalquoten der einzelnen Sparkassen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, gemessen am harten Eigenkapital ? Zum Stichtag 30.09.2016 weisen die Sparkassen des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgende harte Kernkapitalquoten auf: Sparkasse Harte Kernkapitalquote Mecklenburg-Nordwest 14,8 Prozent Mecklenburg-Schwerin 17,7 Prozent Mecklenburg-Strelitz 17,8 Prozent Müritz-Sparkasse 18,9 Prozent Neubrandenburg-Demmin 16,0 Prozent Ostseesparkasse Rostock 13,9 Prozent Parchim-Lübz 18,4 Prozent Uecker-Randow 29,2 Prozent Vorpommern 19,1 Prozent 2. Erfüllen alle Sparkassen im Land die aktuell gültigen Eigenkapitalquoten gemäß „Basel III“ (wenn nicht, bitte die betreffenden Sparkassen namentlich auflisten)? Alle Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen die aktuell gültigen Eigenkapitalquoten gemäß „Basel III“. 3. Wie hoch waren in den Jahren ab 2012 die Ausschüttungen der Sparkassen an ihre jeweiligen Träger? In den Jahren ab 2012 haben folgende Sparkassen Ausschüttungen an ihre jeweiligen Träger vorgenommen (Angaben in Tausend Euro): Sparkasse/Jahr 2012 2013 2014 2015 Mecklenburg-Strelitz 210 195 191 183 Müritz-Sparkasse 300 300 300 300 Neubrandenburg-Demmin 550 500 500 500 Die Beschlussfassungen zum Jahresabschluss und damit auch über die Verwendung etwaiger Jahresüberschüsse erfolgen regelmäßig erst im 2. Quartal des Folgejahres und stehen daher für das Geschäftsjahr 2016 noch aus. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/481 3 4. Haben Sparkassen selbst in den Jahren ab 2012 gemäß § 27 Absatz 5 Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern diese Gewinne für Investitionen unter Zustimmung der Träger verwendet? Wenn ja, welche Sparkassen waren dies und in welcher Höhe? Nach Kenntnis der Landesregierung haben die Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren ab 2012 keine Gewinne gemäß § 27 Absatz 5 Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern verwendet.