Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/484 7. Wahlperiode 04.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, Fraktion der AfD Gewalt gegen Lehrkräfte an Schulen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung erfasst Daten zu meldepflichtigen Vorfällen von besonderer Bedeutung nach der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns vom 29. Januar 2010. Im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden die Daten zu meldepflichtigen Vorfällen nach Schuljahren erfasst. Im Schuljahr 2015/2016 wurden 127.380 Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen und 28.657 Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern unterrichtet. 1. Wie viele Fälle von Gewalt gegen Lehrkräfte an Schulen sind der Landesregierung seit 2010 bekannt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Nachstehend findet sich die Tabellenübersicht zur Anzahl der meldepflichtigen Vorfälle im Zusammenhang mit Gewalt von Schülerinnen und Schülern gegen Lehrkräfte, aufgegliedert nach Schuljahren. Drucksache 7/484 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Für das Schuljahr 2016/2017 erfolgt die Ausweisung der meldepflichtigen Vorfälle bis zum 31.03.2017*. 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017* 2 5 4 22 21 29 Die Anzahl gemeldeter Fälle ab dem Schuljahr 2014/2015 lässt auf ein geändertes Meldeverhalten der Schulen aufgrund einer verstärkten Sensibilisierung durch die Schulbehörden schließen. 2. Wie viele Fälle davon betrafen physische Gewalt (Beleidigungen, Verunglimpfungen, Bedrohungen, Mobbing)? Wie viele Fälle davon betrafen psychische Gewalt (Beleidigungen, Verunglimpfungen, Bedrohungen, Mobbing)? 3. Wie viele Fälle von seelischer Gewalt wurden direkt ausgeübt (E-Mails, Soziale Netzwerke, SMS etc.)? Wie viele Fälle von seelischer Gewalt wurden über das Internet (E-Mails, Soziale Netzwerke, SMS etc.)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Grundsätzlich werden alle entsprechend der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns gemeldeten Vorfälle in der obersten Schulbehörde durch die Leitung des Zentralen Fachbereiches für Diagnostik und Schulpsychologie sowie in den für die jeweilige Schulart zuständigen Referaten der Schulaufsicht zur Kenntnis genommen, schulaufsichtlich und (sofern angezeigt) schulpsychologisch begleitet. Vorfälle im Zusammenhang mit Gewalt gegen Lehrkräfte werden statistisch nicht nach den in den Fragen 2 und 3 angefragten Unterscheidungen erfasst. 4. Wie verteilen sich die bekannt gewordenen Fälle von Gewalt gegen Lehrkräfte auf die bestehenden Schulformen? Eine nach Schularten aufgegliederte statistische Erfassung der meldepflichtigen Vorfälle erfolgt erst ab dem Schuljahr 2016/2017*. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/484 3 Nachstehend findet sich die Tabellenübersicht zur Anzahl der meldepflichtigen Vorfälle im Zusammenhang mit Gewalt gegen Lehrkräfte. Grundschule Förderschule Regionale Schule Gymnasium/ Integrierte Gesamtschule/ Kooperative Gesamtschule Berufliche Schule 11 12 5 0 1 5. Wer waren die Verursacher der bekannten Gewaltfälle gegen Lehrkräfte (Schüler, Eltern, Lehrerkollegen, Vorgesetzte)? Bei der statistischen Erfassung von Gewaltvorfällen gegen Lehrkräfte werden nur Vorfälle erfasst, in denen sich Gewalt von Schülerinnen und Schülern gegen Lehrkräfte richtete. Darüber hinausgehende Daten werden nicht erfasst. 6. In wie vielen Fällen von Gewalt gegen Lehrkräfte an Schulen wurde Anzeige erstattet? Wie viele Fälle davon führten zu einer rechtskräftigen Verurteilung des Täters? Ein Bezug zwischen den in Rede stehenden meldepflichtigen Fällen und den erstatteten Anzeigen wird von der Landesregierung statistisch nicht erfasst. 7. Wie wurde der Dienstherr auf die jeweiligen Fälle von Gewalt gegen Lehrkräfte aufmerksam? Die Vorfälle werden gemäß der Verwaltungsvorschrift, die landeseinheitliche Handlungsanweisungen für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gibt, gemeldet. 8. Welche Hilfsangebote hält der Dienstherr für Lehrkräfte vor, die Opfer von Gewalt an Schulen geworden sind? Drucksache 7/484 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Betroffenen Lehrkräften wird durch die zuständige Schulbehörde in der Regel eine freiwillige schulpsychologische Beratung und Unterstützung angeboten. Das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern hält mit den Beratungslehrern für Gesundheitsförderung und Prävention an den Schulämtern Hilfsangebote bereit. 9. Wie viele Lehrkräfte, die Opfer von Gewalt an Schulen geworden sind, mussten sich in therapeutische Behandlung begeben oder waren sogar längere Zeit arbeitsunfähig? Eine statistische Erfassung medizinisch-therapeutischer Behandlungen oder Arbeitsunfähigkeiten im Zusammenhang mit meldepflichtigen Vorfällen erfolgt im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht. 10. Welche Ursachen hat Gewalt gegen Lehrkräfte an Schulen aus Sicht der Landesregierung? Welche Strategien werden gegebenenfalls verfolgt, um das Problem zu lösen? Die Ursachen schulischer Gewalt sind vielschichtig. Schule ist in vielerlei Hinsicht ein Spiegelbild der Gesellschaft mit all ihren (Gewalt-)Problemen. Schule muss sich ständig mit Gewalt, deren Ursachen außerhalb der Schule liegen, sowie mit den schulspezifischen Bedingungsfaktoren für Gewalt auseinander setzen. Mit der Verwaltungsvorschrift Gesundheitserziehung, Sucht- und Gewaltprävention an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 20.11.2007 (Mittl.bl. BM M-V 2007 S. 582) verfügen die Schulen über eine Arbeitsgrundlage, in der die Ziele und Aufgaben der schulischen Prävention im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schulen erläutert sind. Angesichts der Komplexität dieser Aufgabe ist es notwendig, den Lehrkräften in hohem Maße pädagogische und psychologische Kompetenzen zu vermitteln. Dies geschieht in Aus-, Fortund Weiterbildungsmaßnahmen. Das Problemfeld „Gewalt gegen Lehrkräfte“ hat einen hohen Stellenwert in der Lehrerfortbildung. Durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg- Vorpommern gibt es zeitnah an den Bedarfen der Lehrkräfte orientierte Trainingsmaßnahmen zum Umgang mit Gewalt, zu Deeskalationsstrategien, zu gewaltfreier Kommunikation, zum Schulklima oder zur Stärkung der Lehrerpersönlichkeit - im Rahmen von schulinternen oder von regionalen Fortbildungsangeboten.